Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

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neunhundertdreizehn
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Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Guten Tag,

mal folgenden fiktiven Fall geschildert:

Die Kommune verschickt mal wieder neue Gebührenbescheide, hier Anfang Juli mit rückwirkender Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren zum 01.01.2022.

Diese Gebühren sind ja immer in der jeweiligen Quartalsmitte fällig, also normalerweise deshalb immer der gleiche Betrag.

A nimmt nicht am Lastschriftverfahren teil, überweist per Dauerauftrag grundsätzlich immer schon 2 Wochen vor Fälligkeit (einfach, weil es da Rente gegeben hat).

Soweit keine Probleme. Zum 15.08.22 sind nun die rückwirkend erhobenen Gebühren sowie die "normal" fälligen Gebühren zum 15.08.22 zu zahlen.

Durch den Dauerauftrag wurden am 01.08.22 die bisherigen "normalen" Gebühren bezahlt, die rückwirkende Erhöhung, die einmalig fällig wird zum 15.08.22, wurde am 01.08.22 mit Angabe des Geschäftszeichen überwiesen.

Am 5.8. kommt nun von der VOLLSTRECKUNGSSTELLE der Stadt, Abt. Debitoren, eine Mahnung über die Summe, die am 15.08.22 fällig wird und die bereits am 01.08.22 überwiesen wurde. Unter dieser Mahnung handschriftlich in übertrieben großer Schrift: "Ändern Sie Ihren Dauerauftrag" und zahlen die Fehlsumme.

Ich wohne nicht in der Stadt Schilda, fühle mich aber bei so einer Vorgehensweise, wo sinnlos Steuergelder verschwendet werden und schon 2 Wochen vor Fälligkeit gemahnt wird, doch sehr veralbert.

Ist denn irgendwo vorgeschrieben, dass man weder 2 Wochen vor Fälligkeit zahlen kann und rückwirkend erhobene Gebühren, die ebenfalls erst in 2 Wochen fällig werden, in einer Summe zahlen muss?

Danke für eine Antwort.
hambre
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von hambre »

neunhundertdreizehn hat geschrieben:Ist denn irgendwo vorgeschrieben, dass man weder 2 Wochen vor Fälligkeit zahlen kann und rückwirkend erhobene Gebühren, die ebenfalls erst in 2 Wochen fällig werden, in einer Summe zahlen muss?
Nein

Es ist aber auch nirgendwo vorgeschrieben, dass derartige Erinnerungsschreiben zu unterlassen sind.
neunhundertdreizehn
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Erinnerungen an eine Zahlung, die noch gar nicht fällig war?
Stefanie145
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von Stefanie145 »

Es war doch im Endeffekt nur ein Hinweis, dass der Dauerauftrag zu ändern ist. Das das ganze als Mahnung versandt wurde, sehr unglücklich.

Ich kenne es aus meinem Berufsleben in einer Behörde, dass leider häufig Daueraufträge nicht angepasst wurden und daher zuviel / zuwenig gezahlt wird. Da muss man dann auch für kleine Beträge informieren. Und erfahrungsgemäß wird sich dann auch aufgeregt, wenn man so lange wartet, bis eine dreistellige Summe aufgelaufen ist.

Das einzige was ich hier empfohlen hätte wäre, lieber per Kontoauszug. Ich vermute, dass nämlich zunächst nur der hohe Betrag ohne die Nachzahlung für 3 Quartale eingegangen ist.
neunhundertdreizehn
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von neunhundertdreizehn »

Nein, das wurde nicht richtig verstanden!

Fällig sind die Abgaben per Quartalsmitte. Also hier am 15.08.2022.

Es wurden ca. 50 Euro per Dauerauftrag gezahlt, sowie 27 Euro für die Nachzahlung für die rückwirkend erhobenen Straßenreinigungsgebühren.

Also alle fällig am 15.08.22, und alles bereits VOR der sonderbaren Mahnung, wurde gutgebucht.

M.E. hat die Vollstreckungsstelle meiner Stadt offensichtlich nichts besseres zu tun, als sinnlos Verwaltungszeit und Porto zu verschwenden.
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von bavarian tax collector »

Kann es sein, dass hier eine Zahlungserinnerung (= Hinweis auf eine bald fällige Zahlung!) verschickt wurde, was ein reiner Service im Sinne bürgerfreundliche Verwaltung ist, und keine Mahnung (= Hinweis auf eine nicht beglichenen fälligen Betrag) im Rahmen der Vollstreckungsmassnahmen?

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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von Bodom »

Wäre es nicht am einfachsten mal bei der Behörde nachzufragen, was die Intention dieses Schreibens war? So ist das alles höchst spekulativ. Ggf. lassen sich Mißverständnisse so klären und aus der Welt schaffen, bevor man wieder über Behörden schimpft und unlautere Beweggründe unterstellt.
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von Evariste »

Bodom hat geschrieben: 08.08.22, 15:16 Wäre es nicht am einfachsten mal bei der Behörde nachzufragen, was die Intention dieses Schreibens war? So ist das alles höchst spekulativ. Ggf. lassen sich Mißverständnisse so klären und aus der Welt schaffen, bevor man wieder über Behörden schimpft und unlautere Beweggründe unterstellt.
Nun ja. Wenn es ein Missverständnis war (was ziemlich wahrscheinlich ist), dann wird dadurch der Ärger ja nicht unbedingt kleiner. Warum verschickt die Behörde solche missverständlichen Schreiben?

Und mit dem "Nachfragen" ist das bei vielen Behörden ja auch so eine Sache, das ist oft ziemlich zeitaufwändig, bis man jemanden ans Telefon bekommt, der einem eine klare Auskunft geben kann.
ktown
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von ktown »

Über was man sich so alles aufregen kann. :liegestuhl:
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 08.08.22, 19:17 Über was man sich so alles aufregen kann. :liegestuhl:
SIe verwechseln "aufregen" mit berechtigter Kritik.

Ich habe mir den Sachverhalt noch einmal durchgelesen. Der Beamte hat es wohl "gut gemeint", inderm er den TE schon vor der Fälligkeit darauf hinweisen wollte, dass er zu wenig überwiesen hat. OK. Aber was spricht dagegen, wenigstens einen höflichen Satz zu formulieren, so mit "bitte" "oder gar "haben Sie daran gedacht..."? Wenn man das nicht schafft, dann sollte man es doch besser gleich sein lassen.
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben: 08.08.22, 23:51 SIe verwechseln "aufregen" mit berechtigter Kritik.
Wo ist die Kritik berechtigt wenn ein etwas verunglücktes Schreiben einen erreicht das, ob der schon getätigten Überweisungen, schon gegenstandslos ist?
Haben wir in unserem täglichen Leben so wenig berechtigte und kritikwürdige Themen, dass wir uns darüber echauffieren wie unglücklich ein Schreiben formuliert wurde?
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 09.08.22, 06:42 Wo ist die Kritik berechtigt wenn ein etwas verunglücktes Schreiben einen erreicht das, ob der schon getätigten Überweisungen, schon gegenstandslos ist?
Lesen Sie Ihren eigenen Satz. :)

Ein "etwas verunglücktes" Schreiben, das, wenn es den Empfänger erreicht, bereits gegenstandslos ist. Das sind genau die Punkte, die zur Kritik berechtigen. Kommt noch hinzu, dass das von jemandem kommt, der quasi "von uns allen" bezahlt wird.
Haben wir in unserem täglichen Leben so wenig berechtigte und kritikwürdige Themen, dass wir uns darüber echauffieren wie unglücklich ein Schreiben formuliert wurde?
Das ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen darf.

Genausogut könnte ich jetzt schreiben: "Haben wir in unserem täglichen Leben so wenig berechtigte und kritikwürdige Themen, dass Sie sich darüber echauffieren, dass jemand sich über so ein Schreiben ärgert?".

Vergleichbares könnte man natürlich dann auch über mich schreiben. :)

Hey, wir sind hier in einem Diskussionsforum! Ist das nicht ein bisschen absurd, es zu kritisieren, dass jemand Themen aufmacht?
ktown
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von ktown »

Evariste hat geschrieben: 09.08.22, 07:48 Hey, wir sind hier in einem Diskussionsforum!
Das stimmt und auch gut so. Dann sollte aber auch meine Meinungzu dieser Belanglosigkeit erlaubt sein. :wink:
Evariste hat geschrieben: 09.08.22, 07:48 Ist das nicht ein bisschen absurd, es zu kritisieren, dass jemand Themen aufmacht?
Es darf jeder ein Thema aufmachen der rechtliche Belange diskutieren will. Für alles andere gibt es den SC. :wink:
Im Grunde hätte der Thread nach hambre's Antwort schon beendet werden. Leider zeigte der TE danach um was es ihm wirklich ging und das habe ich kommentiert.

Der Hinweis das wir den Schreiberling bezahlen finde ich mehr als lächerlich. Ich bezahle auch indirekt die Angestellten meiner Energieversorger und anderer Dienstleister und trotzdem habe ich keinen Einfluss auf die Einstellungsphilosophie des Unternehmens. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben: 09.08.22, 08:01 Der Hinweis das wir den Schreiberling bezahlen finde ich mehr als lächerlich. Ich bezahle auch indirekt die Angestellten meiner Energieversorger und anderer Dienstleister und trotzdem habe ich keinen Einfluss auf die Einstellungsphilosophie des Unternehmens. :wink:
Dem würde ich nicht zustimmen. Als Verbraucher habe ich in den meisten Fällen die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Das wissen natürlich auch die Anbieter und deswegen machen sie sich Gedanken über Themen wie Kundenkommunikation und Kundenzufriedenheit. Das beeinflusst dann auch wiederum die "Einstellungsphilosophie". Bei der Verwaltung gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht. Es gibt eine gewisse politische Kontrolle, die funktioniert aber nur, wenn die Betroffenen den Mund aufmachen ("sich echauffieren").
lottchen
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Re: Abgabenbescheid - Schildbürgerstreich?

Beitrag von lottchen »

neunhundertdreizehn hat geschrieben: 07.08.22, 11:49 Am 5.8. kommt nun von der VOLLSTRECKUNGSSTELLE der Stadt, Abt. Debitoren, eine Mahnung über die Summe, die am 15.08.22 fällig wird und die bereits am 01.08.22 überwiesen wurde. Unter dieser Mahnung handschriftlich in übertrieben großer Schrift: "Ändern Sie Ihren Dauerauftrag" und zahlen die Fehlsumme.
Sicher, dass da obendrüber "MAHNUNG" und nicht "ERINNERUNG" steht?
Ich könnte mir vorstellen, dass die Stadt an alle Gebührenschuldner, die nicht per Lastschrifteinzug zahlen, standartisiert ein solches Schreiben vorab rausgeschickt hat. Ohne nachzuschauen, ob jemand vielleicht schon vorab gezahlt hat und seinen Dauerauftrag schon umgestellt hat. Und ein Bearbeiter vielleicht noch was handschriftlich ergänzt hat, damit auch ja nichts schief geht.
Wenn am 01. gezahlt wurde und das Schreiben am 05. ankam, dann wurde es vielleicht am 2. gedruckt und am 03. oder 04. rausgeschickt. Dann ist der Zahlungseingang noch gar nicht berücksichtigt. Es ist ja auch eher ungewöhnlich, dass jemand 2 Wochen vor Fälligkeit zahlt. Und die Mitarbeiter dort werden garantiert nicht vorher durchgehen, wer nun wann üblicherweise zahlt und wer nun ein etwas anderes Erinnerungsschreiben bekommen müsste oder vielleicht auch gar keins.
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