In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Moderator: FDR-Team
In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Hallo,
folgende Frage hätte ich:
Wo ist eigentlich der Status einer Strasse verzeichnet? Also ob es sich um eine reine Anliegerstrasse mit Durchfahrverbot oder eine Nebenstrasse handelt?
Wäre die zuständige Verwaltung auf Nachfrage verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen?
Angenommen, die Beschilderung wäre nicht eindeutig oder korrekt, wäre die zuständige Verwaltung dann verpflichtet, diese entsprechend anzupassen?
Danke
gafgaf
folgende Frage hätte ich:
Wo ist eigentlich der Status einer Strasse verzeichnet? Also ob es sich um eine reine Anliegerstrasse mit Durchfahrverbot oder eine Nebenstrasse handelt?
Wäre die zuständige Verwaltung auf Nachfrage verpflichtet, diese Auskunft zu erteilen?
Angenommen, die Beschilderung wäre nicht eindeutig oder korrekt, wäre die zuständige Verwaltung dann verpflichtet, diese entsprechend anzupassen?
Danke
gafgaf
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Ein Durchfahrverbot müsste ausgeschildert sein. Man kann nicht erwarten, dass der Autofahrer erst mal ein Register abfragt oder eine Anfrage an die zuständige Behörde richtet, bevor er weiterfährt.
Die anderen Fragen zum Verwaltungsrecht dürften vom Land abhängen, da Kommunal- und Verwaltungsverfahrensrecht Landessache ist.
Die anderen Fragen zum Verwaltungsrecht dürften vom Land abhängen, da Kommunal- und Verwaltungsverfahrensrecht Landessache ist.
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Ein untrügliches Zeichen für ein öffentlich gewidmete ist, wenn Sie einen Straßennamen hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Einspruch euer Ehren,
es gibt Strassen die nur für den Anliegerverkehr freigegeben sind aber dennoch Namen tragen.
Aber nehmen wir an wir sprächen über Rheinland-Pfalz.
Wo wäre dort verzeichnet, ob eine Strasse öffentlich ist oder nicht.
Oder sagen wir es umgekehrt: Der Status einer Strasse hängt nicht von einer Beschilderung ab, diese ist zunächst das worauf sich ein Autofahrer verlässt, dennoch kann doch die Beschilderung falsch sein.
Woraus liesse sich also z.B. im Rheinland der Status einer Strasse als Anliegerstrasse oder was auch immer ermitteln bzw. wo wäre der verzeichnet? Grundbuchamt? Amt für Strassenbau?
Gruss
gafgaf
es gibt Strassen die nur für den Anliegerverkehr freigegeben sind aber dennoch Namen tragen.
Aber nehmen wir an wir sprächen über Rheinland-Pfalz.
Wo wäre dort verzeichnet, ob eine Strasse öffentlich ist oder nicht.
Oder sagen wir es umgekehrt: Der Status einer Strasse hängt nicht von einer Beschilderung ab, diese ist zunächst das worauf sich ein Autofahrer verlässt, dennoch kann doch die Beschilderung falsch sein.
Woraus liesse sich also z.B. im Rheinland der Status einer Strasse als Anliegerstrasse oder was auch immer ermitteln bzw. wo wäre der verzeichnet? Grundbuchamt? Amt für Strassenbau?
Gruss
gafgaf
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Entsprechende Entscheidungen der Gemeinde müsste man im Amtsblatt finden, also z.B. für die Landeshauptstadt hier:
https://www.mainz.de/verwaltung-und-pol ... sblatt.php
Es ist nicht unbedingt bei jeder Gemeinde auch online veröffentlicht, aber eine Einsichtnahme sollte im Rathaus eigentlich immer möglich sein.
Siehe auch: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPpP15
und https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-StrGRPpP36
https://www.mainz.de/verwaltung-und-pol ... sblatt.php
Es ist nicht unbedingt bei jeder Gemeinde auch online veröffentlicht, aber eine Einsichtnahme sollte im Rathaus eigentlich immer möglich sein.
Siehe auch: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GemORPpP15
und https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-StrGRPpP36
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Sorry ich hatte zwar Anliegerstraße gelesen aber Anwohnerstraße verstanden.
Wie fodeure und FM schon sagten muss die Anliegerstraße entsprechend beschildert sein.

Wie fodeure und FM schon sagten muss die Anliegerstraße entsprechend beschildert sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Sollte das nicht auch im Grundbuch zu sehen sein?
Damit hätte man zumindest doch den Eigentümer und damit auch einen Ansprechpartner um den Status (was auch immer das ist) zu erfahren.
Damit hätte man zumindest doch den Eigentümer und damit auch einen Ansprechpartner um den Status (was auch immer das ist) zu erfahren.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Nehmen wir mal an unser Protagonist wäre einen Schritt weiter.
Er hätte die zuständige Behörde um Auskunft zwecks des Status einer Strasse gebeten: Wirtschaftsweg oder öffentliche Strasse.
Die Strasse sei beidseitig so beschildert: Ein rundes Schild, roter Kreis, in der Mitte eine 10, also 10 km-h Höchstgeschwindigkeit. Und ein Schild: Durchfahrt verboten für Fahrzeuge über 2,5t, also rundes Schild, roter Kreis, 2,5t, Zusatzschild Verkehrszeichen 1026-38 Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei. sonst nix.
Jetzt erteilt die zuständige Behörde die Auskunft, die Strasse sei ein reiner Wirtschaftsweg.
Dann wäre die Beschilderung doch falsch, denn es müsste ein Verkehrszeichen VZ 260 aufgestellt werden, richtig?
Wäre die zuständige Behörde in so einem Fall verpflichtet, die Beschilderung entsprechend anzupassen?
Gruss
gafgaf
Er hätte die zuständige Behörde um Auskunft zwecks des Status einer Strasse gebeten: Wirtschaftsweg oder öffentliche Strasse.
Die Strasse sei beidseitig so beschildert: Ein rundes Schild, roter Kreis, in der Mitte eine 10, also 10 km-h Höchstgeschwindigkeit. Und ein Schild: Durchfahrt verboten für Fahrzeuge über 2,5t, also rundes Schild, roter Kreis, 2,5t, Zusatzschild Verkehrszeichen 1026-38 Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr frei. sonst nix.
Jetzt erteilt die zuständige Behörde die Auskunft, die Strasse sei ein reiner Wirtschaftsweg.
Dann wäre die Beschilderung doch falsch, denn es müsste ein Verkehrszeichen VZ 260 aufgestellt werden, richtig?
Wäre die zuständige Behörde in so einem Fall verpflichtet, die Beschilderung entsprechend anzupassen?
Gruss
gafgaf
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Dann dürfen Fahrzeuge unter 2,5 t durchfahren, halt entsprechend langsam.
Anders mag es (auch landesrechtlich) sein, wenn er z.B. als Waldweg erkennbar ist, aber dann wären die anderen Schilder wohl auch nicht da.
Anders mag es (auch landesrechtlich) sein, wenn er z.B. als Waldweg erkennbar ist, aber dann wären die anderen Schilder wohl auch nicht da.
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Warum?gafgaf hat geschrieben:Dann wäre die Beschilderung doch falsch
Falschgafgaf hat geschrieben:denn es müsste ein Verkehrszeichen VZ 260 aufgestellt werden, richtig?
Neingafgaf hat geschrieben:Wäre die zuständige Behörde in so einem Fall verpflichtet, die Beschilderung entsprechend anzupassen?
Re: In welchem Register wäre der Status einer Strasse verzeichnet?
Ich glaube sie schmeißen da verschiedene Rechtsbereiche durcheinander. Das Verkehrsrecht hat recht wenig mit dem Bauplanungs- bzw. dem Verwaltungsrecht zu tun. Wirtschaftswege sind genauso wie ganz normale Straßen, solange sie nicht im Privatbesitz sind, für alle zugänglich. Die Nutzung darf jedoch mittels eines Verkehrsschildes eingeschränkt werden. Hier scheint sich die Beschränkung nur auf das zulässige Gesamtgewicht zu beziehen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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