Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

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Frighter
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Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Frighter »

Hi,

folgender fiktiver Fall: Person P entscheidet sich gegen den Kriegsdienst und stellt einen KDV Antrag. Nach über einem Jahr geht immer noch keine Antwort ein und auf Rückfrage wird mitgeteilt, dass der Antrag sich noch in Bearbeitung befände. Person P hält

Darf Person P eine Untätigkeitsklage erstatten? Ist eine solche Klage im Fall der KDV sinnvoll? Wie ist die Rechtslage?

Beste Grüße
ktown
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von ktown »

Wie soll ich mir das vorstellen? Man geht freiwillig zur Bundeswehr um dann einen KDV Antrag zu stellen?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Frighter
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Frighter »

Ihre Gegenfragen sind bezüglich meiner Fragen relativ irrelevant. Aber mal soviel dazu:

Es wurde nicht geschrieben, dass Person P freiwillig zur Bundeswehr gegangen ist. Einen KDV Antrag kann man außerdem auch stellen ohne "freiwillig" bei der BW gewesen zu sein. Davon abgesehen: Sofern Person P mit X Jahren bei der Bundeswehr gewesen sein sollte, könnten sich seine Ansichten/Überzeugungen aufgrund Bildung, Erfahrungen/Erkenntnisse etc. nach mehreren Jahren geändert haben. So oder so könnte man sich das vorstellen.

Also nochmal zu meiner primären Frage: Darf Person P eine Untätigkeitsklage erstatten?
blackylein
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von blackylein »

Solange es keine Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst gibt, kann man da auch nichts verweigern.
Eine Untätigkeitsklage würde da auch nichts ändern.

Oder spielt das ganze nicht in Deutschland?
ktown
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von ktown »

Frighter hat geschrieben: 23.04.23, 17:14 Ihre Gegenfragen sind bezüglich meiner Fragen relativ irrelevant.
Das mag sein aber bei Interesse sollte diese Frage möglich sein. Weiterhin ist
blackylein hat geschrieben: 23.04.23, 18:23 Oder spielt das ganze nicht in Deutschland?
diese Frage berechtigt.
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Frighter
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Frighter »

Hallo,

ja, aus Interesse darf man natürlich Fragen stellen.

Zum Thema:

- Beim fiktiven Beispiel handelt es sich um die Kriegsdienstverweigerung in Deutschland.
- Ohne jetzt detailliert in dem Thema drin zu sein gibt es so etwas wie eine Mobilmachung (Teil- oder Generalmobilmachung) - Eine vermeintliche Pflicht könnte sich also aus den/der aktuellen Gesetzen/Gesetzesauslegung des/eines Staates ergeben.

Nachdem ich mich zur Untätigkeitsklage zum KDV Antrag etwas eingelesen habe ist klar, dass man eine solche Klagen stellen darf/kann.

Falls jemand aber noch irgendwelche interessanten Informationen zum Thema hat dann bitte einfach melden.

Schönen Abend
ktown
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von ktown »

Also liegt derzeit keine begründete Notwendigkeit für die Bearbeitung eines solchen Antrages vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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FM
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von FM »

Frighter hat geschrieben: 23.04.23, 19:40 - Beim fiktiven Beispiel handelt es sich um die Kriegsdienstverweigerung in Deutschland.
- Ohne jetzt detailliert in dem Thema drin zu sein gibt es so etwas wie eine Mobilmachung (Teil- oder Generalmobilmachung) - Eine vermeintliche Pflicht könnte sich also aus den/der aktuellen Gesetzen/Gesetzesauslegung des/eines Staates ergeben.
Von einer Mobilmachung in Deutschland habe ich seit 1945 nie etwas gehört.

Wo sich aber die Frage wohl öfter stellt, ist bei Auslandseinsätzen des Bundeswehr und Soldaten auf Zeit. Da hat sich jemand z.B. mit 20 Jahren auf 17 Jahre verpflichtet, weil dann die Bundeswehr während des Medizinstudiums ein Zimmer stellt (anders als im Studentenwohnheim kostenlos) und nicht nur ca. 900 Euro BaföG, sondern über 2.000 Euro Sold zahlt. Nach dem Medizinstudium wollte er eigentlich noch in Ruhe seine Facharztweiterbildung in einem Bundeswehrkrankenhaus machen, aber dann soll er auf einmal als Arzt in den Sudan oder nach Afghanistan. Da soll er zwar keine Feinde erschießen, könnte aber von ihnen erschossen werden. Das ist dann schon schwieriger als die frühere KDV der Wehrpflichtigen, denn als Arzt ist die Argumentation "ich kann keine Menschen töten" nicht so überzeugend. Und außerdem muss er im Erfolgsfall die Ausbildungskosten erstatten. Aber möglich ist es.

Für eine Untätigkeitsklage müssten wohl die üblichen drei Monate gelten, wenn nicht irgendwo im Militärrecht abweichendes geregelt ist. Aber es müsste zwischenzeitlich ein Antrag auf aufschiebende Wirkung möglich sein.
hawethie
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von hawethie »

blackylein hat geschrieben: 23.04.23, 18:23 Solange es keine Pflicht zum Wehr- oder Ersatzdienst gibt, kann man da auch nichts verweigern.
Eine Untätigkeitsklage würde da auch nichts ändern.

Oder spielt das ganze nicht in Deutschland?
nur mal so anmerk: die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft sondern "nur" ausgesetzt. Und natürlich kann man einen Antrag auf Wehrdienstverweigerung stellen. Es gibt genug, die das machen. Leider wurden die Stellen in den Ämtern heruntergefahren und tlw. (wenn ich recht informiert bin) die Strukturen abgeschafft.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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matthias.
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von matthias. »

Ich habe 1986 einen Antrag auf Wehrdienstverweigerung gestellt.

Danach bin ich erst gemustert worden und dann ausgemustert (wg. Augen).

Ich hab den Antrag dann stehen lassen und einige Zeit später bekam ich dann ein Schreiben, dass ich kein
Recht auf Wehrdienstverweigerung habe, da ich ja ausgemustert bin.
Blaise
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Blaise »

Einfach mal lesen: https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/KDVG.pdf. Wer Untätigkeitsklage stellen will, bedarf keiner Erlaubnis.
Blaise

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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Old Piper »

matthias. hat geschrieben: 24.04.23, 13:06...und einige Zeit später bekam ich dann ein Schreiben, dass ich kein
Recht auf Wehrdienstverweigerung habe, da ich ja ausgemustert bin.
Dieses Schreiben würde ich mal ohne nähere Prüfung als Entscheidung über den Antrag werten.
Wenn das Ding nicht als Bescheid kenntlich gemacht war und auch keine RMB drunterstand, dann betrug die Widerspruchsfrist 1 Jahr.
MfG
Old Piper
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Caesar
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Caesar »

ktown hat geschrieben: 23.04.23, 20:13 Also liegt derzeit keine begründete Notwendigkeit für die Bearbeitung eines solchen Antrages vor.
Auf welcher Rechtsgrundlage würden Sie das begründen?
Es kann doch niemand mit Gewissheit wissen, dass ein Verteidigungsfall nicht bald eintritt. Und wenn derjenige, der den Kriegsdienst verweigern will, das Gefühl hat, dass ein Verteidigungsfall kurz vor der Tür steht, dann hat das in seinem Interesse doch sehr wohl eine begründete Notwendigkeit, denn er müsste dann per Befehl gegen sein Gewissen handeln, weswegen er den Kriegsdienstverweigerungsantrag ja überhaupt gestellt hat.
matthias. hat geschrieben: 24.04.23, 13:06 Ich hab den Antrag dann stehen lassen und einige Zeit später bekam ich dann ein Schreiben, dass ich kein
Recht auf Wehrdienstverweigerung habe, da ich ja ausgemustert bin.
Und wenn später die Anforderungen an Soldaten zwecks körperlicher Eignung, Gesundheit usw. reduziert werden und es dann darauf zum Verteidigungsfall kommt oder wenn dieser Reduzierung der Anforderungen während dem Verteidigungsfall erfolgen, weil die Soldaten ausgehen?
Muss jemand, der damals ausgemustert wurde, als das Angebot an Wehrpflichtigen noch groß genug war, dann doch noch mit der Waffe dienen?

Es wundert mich, dass hier ein Absprechen des Rechts auf Wehrdienstverweigerung mit der Ausmusterung begründet werden kann. Auch da würde mich mal die Rechtsgrundlage dafür interessieren.
Deputy
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von Deputy »

Caesar hat geschrieben: 12.11.23, 01:26 ..., das Gefühl hat, ...
Ein Gefühl begründet keinen Rechtsanspruch.
ktown
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Re: Kriegsdiensverweigerung Antrag - Untätigkeit

Beitrag von ktown »

Caesar hat geschrieben: 12.11.23, 01:26 Auf welcher Rechtsgrundlage würden Sie das begründen?
Das ist die Begründung. Es gibt keine Rechtsgrundlage für solch einen Antrag da es derzeit keine Dienstpflicht gibt und ein Antrag auf ein Gefühl oder Verdacht einer Möglichkeit läuft ins Leere.
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