Servus,
es gibt einen Bescheid, der, wie sich herausgestellt hat, fehlerhaft war.
Muss man zwingend einen sog. Änderungsbescheid erlassen, in dem man den Inhalt des ursprünglichen Bescheid ändert oder kann man oder sollte und muss man sogar den ersten Bescheid mit einem sog. Aufhebungsbescheid aufheben und einen neuen Bescheid erteilen, der dann korrekt ist?
Wo liegen da bitte die Unterschiede?
Gibt es da ein "richtiger" oder es ist letztlich egal nach dem HVwVfG?
Dankeschön.
LG
Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
Moderator: FDR-Team
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Re: Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
wie so oft... hängt davon ab.
Es gibt Fehler, die kann man nachträglich heilen und welche, die so schwerwiegend sind, das der Bescheid nichtig ist. Auch kann es nen Unterschied machen, wo die Ursachen liegen (Formfehler, Verfahrensfehler) und ob der ggf schon rechtskräftig ist.
Es gibt Fehler, die kann man nachträglich heilen und welche, die so schwerwiegend sind, das der Bescheid nichtig ist. Auch kann es nen Unterschied machen, wo die Ursachen liegen (Formfehler, Verfahrensfehler) und ob der ggf schon rechtskräftig ist.
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Re: Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
Aber es ist nun kein Verfahrensfehler, einen fehlerhaften Bescheid aufzuheben und einen neuen Bescheid zu erteilen, obwohl ein Änderungsbescheid ausgereicht hätte?
Re: Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
Neuer Bescheid = neue Fristen, ggf sogar neue Rechtslage... dafür ne "saubere" neue Regelung.
Was die bessere Lösung ist, wir aus der Ferne und ohne Details nicht beurteilbar sein.
Was die bessere Lösung ist, wir aus der Ferne und ohne Details nicht beurteilbar sein.
Re: Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
Ich weiß von zwei Freunden, dass es auch Fälle gibt, bei denen sowohl als auch möglich sind. Ich kenne mich aber nicht damit so aus.
Der eine Freund arbeiter beim Jobcenter und ist u. a. für die KdU zuständig.
Der andere Freund arbeitet in einer kleinen Gemeinde und erhebt sog. Nutzungsgebühren von Gemeinschaftshäusern der Gemeinde.
Wenn die einen falschen Kostenbescheid erlassen haben, weil die KdU oder die Nutzungsgebühren falsch berechnet waren, können die je entweder diesen Kostenbescheid aufheben und in dem Aufhebungsbescheid auf den neuen Kostenbescheid verweisen, der dann erlassen wird oder die erlassen einen Änderungsbescheid, in dem dann begründet wird, wieso, weshalb, warum der Kostenbescheid geändert wird.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand richtig gut aus damit?
Der eine Freund arbeiter beim Jobcenter und ist u. a. für die KdU zuständig.
Der andere Freund arbeitet in einer kleinen Gemeinde und erhebt sog. Nutzungsgebühren von Gemeinschaftshäusern der Gemeinde.
Wenn die einen falschen Kostenbescheid erlassen haben, weil die KdU oder die Nutzungsgebühren falsch berechnet waren, können die je entweder diesen Kostenbescheid aufheben und in dem Aufhebungsbescheid auf den neuen Kostenbescheid verweisen, der dann erlassen wird oder die erlassen einen Änderungsbescheid, in dem dann begründet wird, wieso, weshalb, warum der Kostenbescheid geändert wird.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand richtig gut aus damit?
Re: Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
Die jeweiligen Verwaltungsrechtlichen Forgaben z. B. im HVwVfG enthalten relativ klare Aussagen, wann ein Bescheid nichtig ist, wann und wie sich bestimmte Fehler heilen lassen usw.
Um konkreter Antworten zu können, müsste man konkretere Hintergründe wissen.
Da wir hier aber keine Einzelfälle beraten, sondern eher allgemeine Fragen diskutieren, könnte sich der Fragesteller natürlich an erfahrene Kollegen (wenn er eher "Verfasser" ist) oder an einen Anwalt (wenn er eher Empfänger eines fehlerhaften Bescheides ist) wenden.
Manchmal ist es auch von den Arbeitsabläufen behördenintern einfacher, wenn z. B. die Software den Betrag automatisch mit Kassenzeichen ans Buchhaltungsmodul der Stadtkasse übergibt und dieses dann mit verschiedenen Bescheiden, mit unterschiedlichen Gültigkeitsdaten, Fristen und Beträgen aufwändiger zu korrigieren ist als "1x Stornieren, 1x neu..." Wie gesagt, hängt vom Zusammenhang ab, ob neue Fristen ein Problem darstellen, ob es an der Gebürenhöhe oder anderen Inhalten liegt, ob bezahlt / die Auflage bereits erfüllt wurde, bereits ein Widerspruch vorliegt usw.
Grundsätzlich alles irgendwie lösbar, manchmal halt mit "Nebenwirkungen" oder es sind paar klärende Telefonate mit der Stadtkasse, der Teamleitung, dem Controlling oder dem Bürger usw. nötig
Um konkreter Antworten zu können, müsste man konkretere Hintergründe wissen.
Da wir hier aber keine Einzelfälle beraten, sondern eher allgemeine Fragen diskutieren, könnte sich der Fragesteller natürlich an erfahrene Kollegen (wenn er eher "Verfasser" ist) oder an einen Anwalt (wenn er eher Empfänger eines fehlerhaften Bescheides ist) wenden.
Manchmal ist es auch von den Arbeitsabläufen behördenintern einfacher, wenn z. B. die Software den Betrag automatisch mit Kassenzeichen ans Buchhaltungsmodul der Stadtkasse übergibt und dieses dann mit verschiedenen Bescheiden, mit unterschiedlichen Gültigkeitsdaten, Fristen und Beträgen aufwändiger zu korrigieren ist als "1x Stornieren, 1x neu..." Wie gesagt, hängt vom Zusammenhang ab, ob neue Fristen ein Problem darstellen, ob es an der Gebürenhöhe oder anderen Inhalten liegt, ob bezahlt / die Auflage bereits erfüllt wurde, bereits ein Widerspruch vorliegt usw.
Grundsätzlich alles irgendwie lösbar, manchmal halt mit "Nebenwirkungen" oder es sind paar klärende Telefonate mit der Stadtkasse, der Teamleitung, dem Controlling oder dem Bürger usw. nötig
Re: Aufhebungsbescheid und neuer Bescheid oder Änderungsbescheid?
Falls ein Widerspruch der Anlass für die Korrektur war, hängt es davon ab, wer die neue Entscheidung erlässt.
Falls die ursprüngliche Verwaltung selbst, ist es ein Abhilfebescheid, der meist ein (ggf. rückwirkender) Änderungsbescheid sein wird.
Falls die Widerspruchsbehörde oder der Widerspruchsausschuss, ist es ein Widerspruchsbescheid, der meist den früheren Bescheid aufheben wird. Ebenso im Verfahren vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht, dann eben als Urteil.
Wenn es außerhalb des Widerspruchs- oder Klageverfahrens erfolgt, ist für die Rückwirkung ohnehin erst mal die Frage, um welche Angelegenheit es geht.
Falls die ursprüngliche Verwaltung selbst, ist es ein Abhilfebescheid, der meist ein (ggf. rückwirkender) Änderungsbescheid sein wird.
Falls die Widerspruchsbehörde oder der Widerspruchsausschuss, ist es ein Widerspruchsbescheid, der meist den früheren Bescheid aufheben wird. Ebenso im Verfahren vor dem Verwaltungs- oder Sozialgericht, dann eben als Urteil.
Wenn es außerhalb des Widerspruchs- oder Klageverfahrens erfolgt, ist für die Rückwirkung ohnehin erst mal die Frage, um welche Angelegenheit es geht.
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