Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
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Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Folgender Sachverhalt:
Eine Bekannte hat bereits im Jahr 2022 temporär Leistungen bezogen und hat im April 2023 unter Angabe desselben Geschäfts-/Stellenzeichens einen erneuten Antrag auf diese Leistung gestellt. Der Eingang dieses Antrags wurde wenig später vom Bearbeiter mit postalischem Schreiben bestätigt.
Als sie kürzlich denselben Bearbeiter schriftlich bat, ihr die bisherigen und künftigen Verfahrensschritte zu erläutern, teilte dieser ihr mit:
"Ihre Leistung endete im Jahr 2022. Seitdem wurde Ihrerseits kein neuer Antrag gestellt."
Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
Eine Bekannte hat bereits im Jahr 2022 temporär Leistungen bezogen und hat im April 2023 unter Angabe desselben Geschäfts-/Stellenzeichens einen erneuten Antrag auf diese Leistung gestellt. Der Eingang dieses Antrags wurde wenig später vom Bearbeiter mit postalischem Schreiben bestätigt.
Als sie kürzlich denselben Bearbeiter schriftlich bat, ihr die bisherigen und künftigen Verfahrensschritte zu erläutern, teilte dieser ihr mit:
"Ihre Leistung endete im Jahr 2022. Seitdem wurde Ihrerseits kein neuer Antrag gestellt."
Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
Alles was recht ist!
Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Und eine Kopie dieses Schreibens mit der Eingangsbestätigung wurde dem Bearbeiter dabei nicht vorgelegt ?Der Eingang dieses Antrags wurde wenig später vom Bearbeiter mit postalischem Schreiben bestätigt.
Gruß Spezi
Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Also das allzu menschlichste und logischste sollte doch jedem einfallen.Wanderfalke hat geschrieben: ↑15.11.23, 21:46 Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
Das vorliegende Schreiben dem Bearbeiter unter die Nase zu halten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Manchmal ist das auf den ersten Blick Offensichtliche genau das Falsche. 
Ich denke aber auch, hier sollte man den Bearbeiter einfach freundlich darauf hinweisen, dass der Antrag anschienend irgendwie untergegangen ist.
Dienstaufischtsbeschwerde o. ä. dürfte eher kontraproduktiv sein.

Ich denke aber auch, hier sollte man den Bearbeiter einfach freundlich darauf hinweisen, dass der Antrag anschienend irgendwie untergegangen ist.
Dienstaufischtsbeschwerde o. ä. dürfte eher kontraproduktiv sein.
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Genau das ist bereits vor mehreren Tagen an die Mailadresse des Bearbeiters geschehen.
Es gab aber keine Reaktion.
Alles was recht ist!
Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Wir sprechen hier also noch nicht einmal von Wochen. Nicht jeder Sachbearbeiter nimmt gleich den Hörer in die Hand und entschuldigt sich.
Es gibt jetzt mehrere mögliche Szenarien:
1. Der Sachbearbeiter hat die Mail nicht bekommen weil die Firewall die PDF bzw. das JPG als Bedrohung angesehen hat und die Mail rausgefiltert wurde.
2. Der Sachbearbeiter hat die Mail selbst im SPAM Ordner und deshalb noch nicht gesehen.
3. Der Sachbearbeiter hat die Mail zum Anlass genommen den Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten.
4. Der Sachbearbeiter hat die Mail bekommen und als Akte auf den Stapel "noch zu bearbeiten" links auf dem Schreibtisch gelegt.
oder ganz profan
5. Der Sachbearbeiter ist krank oder im Urlaub
usw.
Bei allen 5 Szenarien hilft ein kurzer Anruf und der Frage, ob nun alles klar ist.
Es gibt jetzt mehrere mögliche Szenarien:
1. Der Sachbearbeiter hat die Mail nicht bekommen weil die Firewall die PDF bzw. das JPG als Bedrohung angesehen hat und die Mail rausgefiltert wurde.
2. Der Sachbearbeiter hat die Mail selbst im SPAM Ordner und deshalb noch nicht gesehen.
3. Der Sachbearbeiter hat die Mail zum Anlass genommen den Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten.
4. Der Sachbearbeiter hat die Mail bekommen und als Akte auf den Stapel "noch zu bearbeiten" links auf dem Schreibtisch gelegt.
oder ganz profan
5. Der Sachbearbeiter ist krank oder im Urlaub
usw.
Bei allen 5 Szenarien hilft ein kurzer Anruf und der Frage, ob nun alles klar ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Topicstarter - FDR-Mitglied
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Das wurde bereits mehrfach versucht.
Das Amt ist dauerhaft telefonisch nicht zu erreichen.
(D. h.: Es geht niemand ans Telefon.)
Alles was recht ist!
Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Auch der/die/das Vorgesetzte nicht?
Kopie des Antrags und Kopie der Eingangsbestätigung per Einschreiben an die Behörde schicken und um Sachstandsmitteilung bzw. "Bescheidung" bitten.Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat
Dann hilft wirklich nur noch der Postweg, wie beschrieben.
Nach Ablauf von 6 Monaten ist m. E. auch eine Untätigkeitsklage möglich.
Nach Ablauf von 6 Monaten ist m. E. auch eine Untätigkeitsklage möglich.
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