Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

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Wanderfalke
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Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Wanderfalke »

Folgender Sachverhalt:
Eine Bekannte hat bereits im Jahr 2022 temporär Leistungen bezogen und hat im April 2023 unter Angabe desselben Geschäfts-/Stellenzeichens einen erneuten Antrag auf diese Leistung gestellt. Der Eingang dieses Antrags wurde wenig später vom Bearbeiter mit postalischem Schreiben bestätigt.

Als sie kürzlich denselben Bearbeiter schriftlich bat, ihr die bisherigen und künftigen Verfahrensschritte zu erläutern, teilte dieser ihr mit:
"Ihre Leistung endete im Jahr 2022. Seitdem wurde Ihrerseits kein neuer Antrag gestellt."

Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
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Spezi
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Spezi »

Der Eingang dieses Antrags wurde wenig später vom Bearbeiter mit postalischem Schreiben bestätigt.
Und eine Kopie dieses Schreibens mit der Eingangsbestätigung wurde dem Bearbeiter dabei nicht vorgelegt ?
Gruß Spezi
ktown
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von ktown »

Wanderfalke hat geschrieben: 15.11.23, 21:46 Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
Also das allzu menschlichste und logischste sollte doch jedem einfallen.
Das vorliegende Schreiben dem Bearbeiter unter die Nase zu halten.
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Evariste
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Evariste »

Manchmal ist das auf den ersten Blick Offensichtliche genau das Falsche. :)

Ich denke aber auch, hier sollte man den Bearbeiter einfach freundlich darauf hinweisen, dass der Antrag anschienend irgendwie untergegangen ist.

Dienstaufischtsbeschwerde o. ä. dürfte eher kontraproduktiv sein.
Wanderfalke
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Wanderfalke »

Evariste hat geschrieben: 16.11.23, 13:02 Ich denke aber auch, hier sollte man den Bearbeiter einfach freundlich darauf hinweisen, dass der Antrag anschienend irgendwie untergegangen ist.
Genau das ist bereits vor mehreren Tagen an die Mailadresse des Bearbeiters geschehen.
Es gab aber keine Reaktion.
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ktown
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von ktown »

Wir sprechen hier also noch nicht einmal von Wochen. Nicht jeder Sachbearbeiter nimmt gleich den Hörer in die Hand und entschuldigt sich.
Es gibt jetzt mehrere mögliche Szenarien:
1. Der Sachbearbeiter hat die Mail nicht bekommen weil die Firewall die PDF bzw. das JPG als Bedrohung angesehen hat und die Mail rausgefiltert wurde.
2. Der Sachbearbeiter hat die Mail selbst im SPAM Ordner und deshalb noch nicht gesehen.
3. Der Sachbearbeiter hat die Mail zum Anlass genommen den Vorgang schnellstmöglich zu bearbeiten.
4. Der Sachbearbeiter hat die Mail bekommen und als Akte auf den Stapel "noch zu bearbeiten" links auf dem Schreibtisch gelegt.
oder ganz profan
5. Der Sachbearbeiter ist krank oder im Urlaub
usw.

Bei allen 5 Szenarien hilft ein kurzer Anruf und der Frage, ob nun alles klar ist.
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Wanderfalke
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Wanderfalke »

ktown hat geschrieben: 16.11.23, 15:50 Bei allen 5 Szenarien hilft ein kurzer Anruf und der Frage, ob nun alles klar ist.
Das wurde bereits mehrfach versucht.
Das Amt ist dauerhaft telefonisch nicht zu erreichen.
(D. h.: Es geht niemand ans Telefon.)
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hawethie
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von hawethie »

Auch der/die/das Vorgesetzte nicht?
Wie sollte auf diesen widersprüchlichen Sachverhalt reagiert werden?
Kopie des Antrags und Kopie der Eingangsbestätigung per Einschreiben an die Behörde schicken und um Sachstandsmitteilung bzw. "Bescheidung" bitten.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Wanderfalke
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Wanderfalke »

hawethie hat geschrieben: 17.11.23, 07:32 Auch der/die/das Vorgesetzte nicht?
Nein.
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Evariste
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Re: Amt behauptet, es läge kein Antrag vor, obwohl es den Eingang schriftlich bestätigt hat

Beitrag von Evariste »

Dann hilft wirklich nur noch der Postweg, wie beschrieben.

Nach Ablauf von 6 Monaten ist m. E. auch eine Untätigkeitsklage möglich.
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