Greift das Soldatenversorgungsgesetz für Kriegsdienstverweigerer

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tangermoss
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Greift das Soldatenversorgungsgesetz für Kriegsdienstverweigerer

Beitrag von tangermoss »

Hallo zusammen,

kurz zu der Vorgeschichte: Ich habe mich 2010 als Soldat auf Zeit für 9 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. 2014 habe ich eine nachträgliche Kriegsdienstverweigerung eingereicht durch die ich im Juni 2014 frühzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden bin. Während meiner Dienstzeit habe ich eine zivilberufliche Ausbildung als Bürokaufmann absolviert deren Kosten ich nach meinem Ausscheiden, nach Aufforderung, wieder an die Bundeswehr zurück bezahlt habe. Nun, knapp 6 Jahre nach meinem Ausscheiden, habe ich ein Schreiben erhalten in dem ich aufgefordert werde den Stand meiner zivilberuflichen Eingliederung gemäß § 60 Absatz 4 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu schildern. Sollte ich dem nicht nachkommen stellt dies eine Ordnungswiedrigkeit dar aufgrund § 91b SVG und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Falle ich selbst jetzt als Kriegsdienstverweigerer noch unter das Soldatenversorgungsgesetz? Ich habe keine Förderungen des Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erhalten, da ich direkt als mein Kriegsdienstverweigerungs-Antrag bewilligt wurde aus der Bundeswehr ausgeschieden bin.
Ich wundere mich nur, weshalb diese Auskunft verlangt wird, da ich ja bereits 6 Jahre aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden bin und ich mir auch nicht erklären kann was genau mit dieser Information angefangen werden soll, da die Bundeswehr nichts zu meiner zivilen EIngliederung beigetragen hat.
Ich wäre sehr dankbar für die Auskunft ob ich dieses "Gesetz" befolgen muss oder nicht. Vielen Dank im Voraus!
ktown
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Re: Greift das Soldatenversorgungsgesetz für Kriegsdienstverweigerer

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
karli
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Re: Greift das Soldatenversorgungsgesetz für Kriegsdienstverweigerer

Beitrag von karli »

tangermoss hat geschrieben: 06.03.20, 19:07Falle ich selbst jetzt als Kriegsdienstverweigerer noch unter das Soldatenversorgungsgesetz?
Offenbar schon.
§1SVG hat geschrieben:Dieses Gesetz gilt für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen, soweit es im Einzelnen nichts anderes bestimmt.
Biste doch, ein ehemaliger Soldat oder?
§ 60.4 hat geschrieben: Ehemalige Soldaten, die einen Anspruch auf Förderung nach § 5 haben oder hatten, sind verpflichtet, dem Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienst – nach Aufforderung, die in der Regel ein Jahr nach Dienstzeitende oder nach dem Abschluss einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen Bildung nach § 5 erfolgt, den Stand ihrer zivilberuflichen Eingliederung mitzuteilen.
Hattest du einen Anspruch auf Förderung?
tangermoss hat geschrieben: 06.03.20, 19:07Ich habe keine Förderungen des Berufsförderungsdienst der Bundeswehr erhalten
Offenbar geht es nicht darum, ob du eine Förderung erhalten hast, sondern ob du Anspruch auf Förderung hattest.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Gaia
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Re: Greift das Soldatenversorgungsgesetz für Kriegsdienstverweigerer

Beitrag von Gaia »

tangermoss hat geschrieben: 06.03.20, 19:07(...)
Schon mal in Erwägung gezogen, einfach bei der auf dem Briefbogen genannten Person anzurufen (ja, auch die Dienststellen der BW sind telefonisch erreichbar, dafür braucht es kein SEM 35) und dort nachzufragen? Könnte ja sein, daß es sich bei dem Schreiben schlicht um einen Irrtum handelt.
WHKD2000
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Re: Greift das Soldatenversorgungsgesetz für Kriegsdienstverweigerer

Beitrag von WHKD2000 »

Gaia hat geschrieben: 07.03.20, 09:20
tangermoss hat geschrieben: 06.03.20, 19:07(...)
Schon mal in Erwägung gezogen, einfach bei der auf dem Briefbogen genannten Person anzurufen (ja, auch die Dienststellen der BW sind telefonisch erreichbar, dafür braucht es kein SEM 35)
:shock:
psssst.......
das SEM 35 unterliegt sicherlich (noch :mrgreen: ) der mil. Geheimhaltung.....

:engel:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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