Hallo Forum,
angenommen, man hat bereits mehr als 4 Jahre aktive Verpflichtungs- und Mitwirkungszeit in dem KatS hinter sich.
Aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes kann ein Antrag gestellt werden, der Verpflichtungszeit auf vier Jahre senkt und man damit seine Verpfichtung bereits erledigt hat.
Problem ist, dass das Wehrrechtsänderungsgesetz erst am 1.12. formal in Kraft tritt.
Wie sieht es nun aus? Voraussetzung ist ja nun heute schon erfüllt, Gesetz tritt aber erst später in Kraft, aber was heute schon erfüllt ist, liegt ja nun auch am 1.12. vor. Könnt man also fortan unbesorgt die Mitwirkung im KatS schleifen lassen?
WÄndG2010
Moderator: FDR-Team
Re: WÄndG2010
und vorher nicht gilt.Problem ist, dass das Wehrrechtsänderungsgesetz erst am 1.12. formal in Kraft tritt.
Re: WÄndG2010
Wird das Gesetz a: zum 01.12. wirksam oder tritt es b: am 01.12. rechtswirksam zu einem früheren Zeitpunkt in Kraft?
Wenn a: Siehe Vorposter
Wenn b: Möglicherweise. Aber Mitwirkungspflichten zu negieren war noch nie eine wirklich gute Idee...
Wenn a: Siehe Vorposter
Wenn b: Möglicherweise. Aber Mitwirkungspflichten zu negieren war noch nie eine wirklich gute Idee...
Tastenspitz hat geschrieben: Da will man einmal als Nichtbehinderter diskriminiert sein - und? Wieder nix!
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