WÄndG2010
Verfasst: 22.08.10, 22:02
Hallo Forum,
angenommen, man hat bereits mehr als 4 Jahre aktive Verpflichtungs- und Mitwirkungszeit in dem KatS hinter sich.
Aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes kann ein Antrag gestellt werden, der Verpflichtungszeit auf vier Jahre senkt und man damit seine Verpfichtung bereits erledigt hat.
Problem ist, dass das Wehrrechtsänderungsgesetz erst am 1.12. formal in Kraft tritt.
Wie sieht es nun aus? Voraussetzung ist ja nun heute schon erfüllt, Gesetz tritt aber erst später in Kraft, aber was heute schon erfüllt ist, liegt ja nun auch am 1.12. vor. Könnt man also fortan unbesorgt die Mitwirkung im KatS schleifen lassen?
angenommen, man hat bereits mehr als 4 Jahre aktive Verpflichtungs- und Mitwirkungszeit in dem KatS hinter sich.
Aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes kann ein Antrag gestellt werden, der Verpflichtungszeit auf vier Jahre senkt und man damit seine Verpfichtung bereits erledigt hat.
Problem ist, dass das Wehrrechtsänderungsgesetz erst am 1.12. formal in Kraft tritt.
Wie sieht es nun aus? Voraussetzung ist ja nun heute schon erfüllt, Gesetz tritt aber erst später in Kraft, aber was heute schon erfüllt ist, liegt ja nun auch am 1.12. vor. Könnt man also fortan unbesorgt die Mitwirkung im KatS schleifen lassen?