Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Moderator: FDR-Team

Ryuk
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Ryuk »

Das ganze hier ist doch einfach lächerlich....

Der Angeklage hielt sich für so schlau und war dabei nicht intelligent genug sich bereits vorher, mit den gegebenen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage gegen Widerspruchsentscheidung usw.), zu wehren.

Dann tritt der Angeklagte einfach nicht zum Dienst an :evil: .

Dieser hat warscheinlich sämtliche Vorteile des Staates genutzt (Straßen, öffentliche Schulen usw.) und glaubt jetzt, wenn er was zurückgeben soll, es sei ungerecht :evil:

Der Angeklagte ist einfach ein egoistischer egozentrischer Drückeberger und m.M. ist die Strafe für ihn noch viel zu "lasch" ausgefallen, denn er war sich voll und ganz bewusst was er da tut, wenn er nicht zum Dienst erscheint und er zeigt immer noch kein bischen Reue.

Viel mehr versucht er durch sein Fehlverhalten durch unsinniges Gerede zu erklären.

Das einzige was der Angeklagte getan hat war Steuergelder verschwenden......

Ich bekomme hier echt das Kotzen........

Er hat gegen geltendes Recht verstoßen, warum ist doch grundsätzlich egal. Ein Mörder kann sich auch nicht raus reden : "Ich dachte einfach so ist es besser" ...
Redfox

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Redfox »

Fussmatte hat geschrieben:Die Bedenken des Angeklagten richten sich gegen die rechtmäßige Einführung der Wehrpflicht (1956) und des Zivildienstes (1968). Deshalb wurde das Grundgesetz von damals zu Rate gezogen, welches laut Auffassung des Angeklagten eben einen solchen Eingriff in die Grundrechte nach Art. 19 Abs. 2 ausdrücklich untersagt.
Die Bedenken des Angeklagten sind hier ja nun hinlänglich bekannt. Er kann auch durchaus diese Bedenken haben. Das steht ihm frei.

Der Angeklagte sollte aber zur Kenntnis nehmen, dass das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht diverse Male geprüft und bejaht hat: BVerfGE 12, 45 [49 ff.]; 12, 311 [316]; 28, 243 [261]; 38, 154 [167]; 48, 127 [159 ff.]; 69, 1 [21 f.]

Zur Verhältnismäßgkeit hat es festgestellt, dass die allgemeine Wehrpflicht verfassungsrechtlich verankert (vgl. BVerfGE 12, 45 [50 f.]; 28, 243 [261]; 38, 154 [167]; 48, 127 [161]) und diese Pflicht daher nicht an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist.

Und an dieser Rechtsprechung werden die Gerichte die Strafbarkeit des Angeklagten prüfen. Nicht an dessen abweichender Meinung.
SpecialAgentCooper
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von SpecialAgentCooper »

Man kommt allerdings nicht umhin, unstreitig festzustellen, dass es Wehrgerechtigkeit heutzutage offensichtlich nicht mehr gibt und dass darin zwingend ein Verfassungsverstoß zu sehen ist. Insoweit irrt Karlsruhe.
Deswegen braucht man aber trotzdem nicht besserwisserisch wie ein Lehrer so tun, als habe man die Rechtswissenschaft mit Löffeln gefressen, wenn dem offensichtlich nicht so ist.
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Kormoran
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Kormoran »

Fussmatte hat geschrieben:betrachten wir in dem Zusammenhang die Kategorisierung des Wehrpflichtigen bei der durchgeführten Musterung. Liegt da nicht doch ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor?
Wieso soll denn die Feststellung, ob jemand das große Einmaleins beherrscht und 20 Klimmzüge schafft ein Verstoß gegen die Menschenwürde sein?
SpecialAgentCooper
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von SpecialAgentCooper »

Weil es Quatsch ist?
Wieso sollte die Kategoisierung von Menschen mit Behinderungen in bestimmten Schweregraden der Behinderung gegen die Würde verstoßen? Wieso sollte eine Schulnote gegen die Würde verstoßen?
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Redfox

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Redfox »

Naja, die Diskussion über Musterung und Menschenwürde ist auch nicht neu.

Siehe dazu hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Musterung# ... _Musterung

Der Vergleich "Kategoisierung von Menschen mit Behinderungen in bestimmten Schweregraden der Behinderung" mit der Musterung greift übrigens nur dann, wenn man die Musterung als selbst beantragtes Ereignis ansieht.

Und eine Schulnote betrifft nicht den Menschen als solchen.

Da müsste man eher die Schuleingangsuntersuchung mit der Musterung vergleichen.

Das Problem ist einfach, dass der Begriff der Menschenwürde auf Grund seiner Schwammigkeit sich zur Begründung von allem und von nichts eignet. :shock:
markus_1002001
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von markus_1002001 »

Moin zusammen,

nicht aufregen. Es wird immer Leute geben, die alles bestreiten, nur nicht ihren Unterhalt (H. Kohl).
Für diese Leute gibt es dann Gerichte, die mittels Strafen die Möglichkeit haben, eine Änderung der Gesinnung herbeizuführen.
Das hat ja hier bisher auch geklappt und der Beitragsersteller kann sich jetzt überlegen, ob es für ihn sinnstiftend ist, weiterhin eine bockige Verweigerungsstellung einzunehmen. Das dürfte dann irgendwann, wenn es weiterhin so ausgelebt wird, mit gesiebter Luft enden.
Eigentlich unschön aber so manchem Zeitgenossen ist halt anders nicht beizukommen.

Ich wundere mich überigens, dass immer von "dem Angeklagten" gesprochen wird.
Eigentlich sollte es "der Verurteilte" heißen.

Schönen Gruss
Markus
Hafish
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Hafish »

Fussmatte hat geschrieben:200 Stunden gemeinnützige Arbeit, welche er nicht bezahlt bekommt... Der bereits unfreiwillig abgeleistete Grundwehrdienst ist natürlich nicht zu berücksichtigen...

Von was darf der Angeklagte eigentlich leben?
Das ist uns, dem Volk, herzlich egal! Er hatte doch die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, der wird bezahlt.

Was schlagen Sie denn vor? Sollen jetzt etwa die Sozialstunden bezahlt werden oder was? Welchen Sinn hätte eine Strafe, wenn der Verurteilte Strattäter dafür auch noch mit barer Münze belohnt wird? :roll:
Strafen sollen weh tun, denn nur so besteht ein bisschen Hoffnung, dass der Täter etwas für die Zukunft lernt.

Und was die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpficht betrifft: Ja, ich weiß, es gibt da tausend Ansatzpunkte. Ich selbst habe auch diverse Zweifel an der derzeitigen Durchführung (nicht an der Institution an sich). Aber das spielt keine Rolle. Maßgeblich ist die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, denn dieses entscheidet, was verfassungsgemäß ist und was verfassungswidrig. Und wie Redfox jetzt ausführlich belegt hat, ist nach Ansicht dieser maßgeblichen Instanz die Wehrpflicht nicht verfassungswidrig. Damit erübrigt sich die Argumentation, die der Verurteilte versucht.
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
;)
flokon
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von flokon »

Hafish hat geschrieben:Und was die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpficht betrifft: Ja, ich weiß, es gibt da tausend Ansatzpunkte. Ich selbst habe auch diverse Zweifel an der derzeitigen Durchführung (nicht an der Institution an sich). Aber das spielt keine Rolle. Maßgeblich ist die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts, denn dieses entscheidet, was verfassungsgemäß ist und was verfassungswidrig. Und wie Redfox jetzt ausführlich belegt hat, ist nach Ansicht dieser maßgeblichen Instanz die Wehrpflicht nicht verfassungswidrig. Damit erübrigt sich die Argumentation, die der Verurteilte versucht.
Och haben wir da nicht noch das EuGH oder den EGMR ? 8)
Der Angeklagte hat doch soviel Zeit und nix zu tun. :devil:
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Ryuk hat geschrieben:Dieser hat warscheinlich sämtliche Vorteile des Staates genutzt (Straßen, öffentliche Schulen usw.)
So wie jeder Andere auch. Es lässt sich zudem auch schwer vermeiden. Der praktische Bezug zur Wehrpflicht wird allerdings nicht ganz ersichtlich.
und glaubt jetzt, wenn er was zurückgeben soll, es sei ungerecht :evil:
Keineswegs
Das einzige was der Angeklagte getan hat war Steuergelder verschwenden......
Was natürlich auch im Interesse des Angeklagten liegt? Die Wehrpflicht an sich und dessen Aufgabe, Menschen entgegen ihrer inneren Einstellung gefügig zu machen, da ist jeder Cent gut angelegt?
Ich bekomme hier echt das Kotzen........
Tut mir sehr leid, das war nicht meine Absicht.
Er hat gegen geltendes Recht verstoßen, warum ist doch grundsätzlich egal. Ein Mörder kann sich auch nicht raus reden : "Ich dachte einfach so ist es besser" ...
Ach ja, die Verhältnismäßigkeit ist ja in diesem Fall nicht anzuwenden, dann gehen wir vom schlimmsten Fall aus und vergleichen dessen „Vergehen“ mit dem eines Mörders?

Oh, jetzt sind es schon 2 Leute die sich übergeben müssen...
Redfox hat geschrieben:Der Angeklagte sollte aber zur Kenntnis nehmen, dass das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht diverse Male geprüft und bejaht hat: BVerfGE 12, 45 [49 ff.]; 12, 311 [316]; 28, 243 [261]; 38, 154 [167]; 48, 127 [159 ff.]; 69, 1 [21 f.]

Zur Verhältnismäßgkeit hat es festgestellt, dass die allgemeine Wehrpflicht verfassungsrechtlich verankert (vgl. BVerfGE 12, 45 [50 f.]; 28, 243 [261]; 38, 154 [167]; 48, 127 [161]) und diese Pflicht daher nicht an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist.
Ganz schön schwere Kost.
SpecialAgentCooper hat geschrieben:Deswegen braucht man aber trotzdem nicht besserwisserisch wie ein Lehrer so tun, als habe man die Rechtswissenschaft mit Löffeln gefressen, wenn dem offensichtlich nicht so ist.
Wohl wahr, trotzdem ist der Angeklagte ein Mensch wie jeder andere und als solcher wird er seine Meinung kund tun, unabhängig akademischer Abschlüsse.
Kormoran hat geschrieben:Wieso soll denn die Feststellung, ob jemand das große Einmaleins beherrscht und 20 Klimmzüge schafft ein Verstoß gegen die Menschenwürde sein?
Weil ihm daraus ein gravierender Nachteil entsteht?
Redfox hat geschrieben:Das Problem ist einfach, dass der Begriff der Menschenwürde auf Grund seiner Schwammigkeit sich zur Begründung von allem und von nichts eignet. :shock:
Gut das man den Begriff mal genannt hat um die Menschen zu „beruhigen“?
markus_1002001 hat geschrieben:Es wird immer Leute geben, die alles bestreiten, nur nicht ihren Unterhalt (H. Kohl).
Für diese Leute gibt es dann Gerichte, die mittels Strafen die Möglichkeit haben, eine Änderung der Gesinnung herbeizuführen.
Das hat ja hier bisher auch geklappt und der Beitragsersteller kann sich jetzt überlegen, ob es für ihn sinnstiftend ist, weiterhin eine bockige Verweigerungsstellung einzunehmen. Das dürfte dann irgendwann, wenn es weiterhin so ausgelebt wird, mit gesiebter Luft enden.
Eigentlich unschön aber so manchem Zeitgenossen ist halt anders nicht beizukommen.
Hör ich da so etwas wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit heraus?

„Der Begriff „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ basiert auf dem Bielefelder Desintegrationsansatz und zielt darauf, feindselige Einstellungen zu Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie mit verschiedenen Lebensstilen in der deutschen Gesellschaft mit Hilfe eines Begriffs von großer Spannweite zu erfassen und zu systematisieren.“ – Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppenbez ... gsprogramm
Ich wundere mich überigens, dass immer von "dem Angeklagten" gesprochen wird.
Eigentlich sollte es "der Verurteilte" heißen.
Richtig, allerdings ist das Urteil bisher noch nicht rechtskräftig.
Hafish hat geschrieben:Was schlagen Sie denn vor? Sollen jetzt etwa die Sozialstunden bezahlt werden oder was? Welchen Sinn hätte eine Strafe, wenn der Verurteilte Strattäter dafür auch noch mit barer Münze belohnt wird? :roll:
Wohlmöglich keinen, genauso wenig wie die Strafe selbst. (Bitte im Kontext des hier vorliegenden Falles betrachten.)
markus_1002001
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von markus_1002001 »

Fussmatte hat geschrieben:Hör ich da so etwas wie gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit heraus?
Ich habe keine Ahnung, was Sie so alles heraushören.
Da Sie allerdings auch in Bezug auf die Gesetzeslage scheinbar eine sehr kreative Auffassungs- und Interpretationsgabe entwickelt haben, kann ich mir gut vorstellen, dass Sie so ziemlich alles heraushören, nur nicht das, was gemeint war.
Fussmatte hat geschrieben:Richtig, allerdings ist das Urteil bisher noch nicht rechtskräftig.
Keine Angst, das wird schon noch...
Hafish
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Hafish »

Fussmatte hat geschrieben:
Ryuk hat geschrieben:Dieser hat warscheinlich sämtliche Vorteile des Staates genutzt (Straßen, öffentliche Schulen usw.)
So wie jeder Andere auch. Es lässt sich zudem auch schwer vermeiden. Der praktische Bezug zur Wehrpflicht wird allerdings nicht ganz ersichtlich.
Der praktische Bezug liegt darin, dass Sie offenbar nur allzugerne alle Vorteile unseres Staates nutzen, aber nicht bereit sind, Pflichten nachzukommen.
Ganz schön schwere Kost.
Vermutlich haben Sie keines der Urteile nachgeschlagen. Was höchst erstaunlich ist, weil dort in aller Ausführlichkeit dargelegt wird, warum die Wehrpflicht nicht verfassungswidrig ist.
SpecialAgentCooper hat geschrieben:Deswegen braucht man aber trotzdem nicht besserwisserisch wie ein Lehrer so tun, als habe man die Rechtswissenschaft mit Löffeln gefressen, wenn dem offensichtlich nicht so ist.
Wohl wahr, trotzdem ist der Angeklagte ein Mensch wie jeder andere und als solcher wird er seine Meinung kund tun, unabhängig akademischer Abschlüsse.
Das Recht hat er leider. Er hat glücklicherweise nicht das Recht, von anderen ernst genommen zu werden, wenn er derart anmaßend ist.
Kormoran hat geschrieben:Wieso soll denn die Feststellung, ob jemand das große Einmaleins beherrscht und 20 Klimmzüge schafft ein Verstoß gegen die Menschenwürde sein?
Weil ihm daraus ein gravierender Nachteil entsteht?
Welcher gravierende Nachteil entsteht denn dadurch? Dass die Bundeswehr jetzt weiß, ob und wie gut er zum Einsatz im Feld geeignet ist, hat jetzt keine sonderlichen Nachteile. Außerdem ist ein "gravierender Nachteil" kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Wenn mein Auto den Geist aufgibt, ist das wohl ein weitaus größerer Nachteil, meine Menschenwürde leidet darunter aber kein Stück.

Hafish hat geschrieben:Was schlagen Sie denn vor? Sollen jetzt etwa die Sozialstunden bezahlt werden oder was? Welchen Sinn hätte eine Strafe, wenn der Verurteilte Strattäter dafür auch noch mit barer Münze belohnt wird? :roll:
Wohlmöglich keinen, genauso wenig wie die Strafe selbst. (Bitte im Kontext des hier vorliegenden Falles betrachten.)
Sie begreifen es wirklich nicht oder? Hier mal ein Crashkurs für Dumme (denn schon Kinder verstehen dieses Prinzip): Gebote und Verbote machen nur dann Sinn, wenn ein Nicht-Befolgen bzw. ein Verstoß Konsequenzen nach sich zieht, die so unangenehm sind, dass der Angesprochene (in der Regel) lieber das Gebot befolgt bzw. nicht gegen das Verbot verstößt. Und diese Konsequenz muss bei jemandem, der sich nicht abschrecken lässt, auch durchgesetzt werden, weil sie sonst genauso sinnlos wäre, wie ein Verbot ohne Strafe. Das gilt bei absolut jeder Regel in jedem Zusammenhang. Und deshalb muss es Konsequenzen haben, wenn sich jemand der Wehr- oder Zivildienstpflicht entzieht! Es leuchtet unmittelbar ein, dass ansonsten niemand der Verpflichtung nachkommen würde.
Wenn also der Gesetzgeber eine Wehrpflicht einführen will, dann muss ein Verstoß dagegen logischerweise sanktioniert werden. Dass er die Verpflichtung einführen darf, wurde jetzt mit ausreichend Quellen belegt. Weil er es getan hat, muss er den Verstoß unter Strafe stellen und verfolgen. Das ist hier passiert. Die Schuld daran trägt nicht der Gesetzgeber oder der Richter, sondern einzig und allein der Straftäter und niemand sonst!
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
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Kormoran
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Kormoran »

Wie ich sehe, wurde der mich betreffende Teil schon zu meiner Zufriedenheit von meinem Vorredner beantwortet. :D
nordlicht02
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von nordlicht02 »

Hafish hat geschrieben:..denn schon Kinder verstehen dieses Prinzip
Sogar Hunde kapieren das... :christmas
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Folgende subjektive Betrachtung durch den Angeklagten (objektiv wäre das was im Gesetz steht?):
  • - Unter heutigen Bedingungen wird sich ein Verteidigungsfall, wie auf den sich Deutschland durchgängig versucht vorzubereiten, nicht einstellen.
    - Jene Männer, welche bisher gedient haben, sehen sich nun benachteiligt, sofern die Dienstzeit verkürzt oder der Wehrdienst gar ausgesetzt/abgeschafft wird.
    - Unter Berücksichtigung der weltpolitischen Lage und technologischer Fortschritte, welche dem Militär zur Verfügung stehen, scheint eine Wehrpflicht in ihrer bislang angewanden Form abwegig.
    - Allerdings tut man sich in Deutschland nun schwer damit, diesen Umständen Rechnung zu tragen.
    - Menschen welche längst dem globalen Arbeitsmarkt unterliegen, erfahren eine Benachteiligung gegenüber anderen Menschen, welche keinen Wehrdienst ableisten müssen.
    - Wehrpflichtige werden an der Waffe ausgebildet und Gehorsam wird ihnen „beigebracht“. Die Menschenwürde wird verletzt, denn der Ausweg, das Ableisten einer Zwangsarbeit im sozialen Bereich ergibt sich aus einer Gewissensprüfung des Wehrpflichtigen, welche er selbst beantragen muss. Weigert er sich Kriegsdienst abzuleisten, muss er mit bis zu 5 Jahren Gefängnisaufenthalt rechnen.
Hafish hat geschrieben:Der praktische Bezug liegt darin, dass Sie offenbar nur allzugerne alle Vorteile unseres Staates nutzen,
Beweise?
aber nicht bereit sind, Pflichten nachzukommen.
Mehrwertsteuer etc. und selbst die Schulpflicht wären dazu zu zählen. Soll ich jetzt wirklich noch mehr aufzählen oder reicht das?

PS: Personalausweis abgeben und ausreisen gestaltet sich schwierig oder?
Vermutlich haben Sie keines der Urteile nachgeschlagen. Was höchst erstaunlich ist, weil dort in aller Ausführlichkeit dargelegt wird, warum die Wehrpflicht nicht verfassungswidrig ist.
Klar, aber bisher ist es nur beim Versuch geblieben es zu verstehen. Ich werde mich allerdings noch mal dransetzen.
Das Recht hat er leider. Er hat glücklicherweise nicht das Recht, von anderen ernst genommen zu werden, wenn er derart anmaßend ist.
Gehen wir davon aus, der Angeklagte leidet an einer schizoiden Persönlichkeitsstörung.

„deutlich mangelndes Gespür für geltende soziale Normen und Konventionen. Wenn sie nicht befolgt werden, geschieht das unabsichtlich.“ – Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Schizoide_ ... ung#ICD-10
Welcher gravierende Nachteil entsteht denn dadurch? Dass die Bundeswehr jetzt weiß, ob und wie gut er zum Einsatz im Feld geeignet ist, hat jetzt keine sonderlichen Nachteile. Außerdem ist ein "gravierender Nachteil" kein Verstoß gegen die Menschenwürde.
Das wurde ja nun schon oftmals erwähnt. Diverse Grundrechtsverletzungen zählen dazu. Aber diese zu verhindern, sieht ja auf dem Papier besser aus, als in der Realität angewandt?
Und deshalb muss es Konsequenzen haben, wenn sich jemand der Wehr- oder Zivildienstpflicht entzieht! Es leuchtet unmittelbar ein, dass ansonsten niemand der Verpflichtung nachkommen würde.
Und jetzt kommen wir zum Problem! Diese „Gebote“ scheinen so abwegig, dass viele sie nur unter Androhung von 5 Jahren Gefängnis zu befolgen vermögen, sonstige damit verbundene gesellschaftliche Konsequenzen mal außen vor gelassen. Warum eigentlich? Weil sich das Ableisten dieses Zwangsdienstes gegen andere Gebote richtet, wonach der Wehrpflichtige nun abwiegen muss, was ihm lieber ist.

Ist ein Staat denn so elementar wichtig, dass der Mensch sein Leben dafür opfern muss? Wie „dankbar“ muss ein Mensch gegenüber einem Staat sein? Dreht sich die Erde zur Not vlt. auch ohne Deutschland weiter? Klar, ohne den Menschen auch. Aber deshalb der Einwand - wer dient wem? Und in diesem Zusammenhang ergibt das Grundgesetz von 1949 für den Angeklagten einfach viel mehr Sinn! Jetzt sagen Sie von mir aus - klar, der Angeklagte ist ein altes Egoschwein. Aber wer ist das Größere? Der Staat, der den Menschen unter allen Umständen an sich bindet oder der einzelne Mensch, welcher ein friedliches Leben führen will?

Wer jetzt immer noch Probleme hat sich das alles vorzustellen, der sollte sich vlt. mal dieses Video ansehen: http://www.Internetvideoportal [Name geändert].de/watch/7834224/Unheilig_Winter
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