Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

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Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dummerchen hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben: Eins vorweg, die Gründe weswegen die allgemeine Wehrpflicht unter A. H. eingeführt und später unter Konrad Adenauer wieder eingeführt wurde liegen vlt. gar nicht so weit auseinander wie mancher denkt. Sagen wir es mal so, in der Weimarer Republik worden Fehler gemacht. Warum sollten sich diese nicht in ähnlicher Form wiederholen?
Du stellst nicht allen Ernstes die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem Dritten Reich?
Natürlich nicht! Man darf aber eben auch nicht die deutsche Geschichte verleugnen. Dass auch Akteure aus der Zeit des Nationalsozialismus an der Bundesrepublik mitgewirkt haben dürfte Ihnen bekannt sein? Und in der Weimarer Republik gab es bekanntlich keine allgemeine Wehrpflicht. Aber auf all diese Fragen werde ich wohl in einem späteren Bericht näher eingehen können. Es geht mir hierbei auch nicht darum, die heutige Zeit dem Nationalsozialismus zuzuschreiben, sondern eben eine gewisse Prägung herauszustellen, die möglicherweise noch bis heute reicht.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

@Fussmatte

zu
Fussmatte hat geschrieben:
Dummerchen hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben: Eins vorweg, die Gründe weswegen die allgemeine Wehrpflicht unter A. H. eingeführt und später unter Konrad Adenauer wieder eingeführt wurde liegen vlt. gar nicht so weit auseinander wie mancher denkt. Sagen wir es mal so, in der Weimarer Republik worden Fehler gemacht. Warum sollten sich diese nicht in ähnlicher Form wiederholen?
Du stellst nicht allen Ernstes die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem Dritten Reich?
Natürlich nicht! Man darf aber eben auch nicht die deutsche Geschichte verleugnen. Dass auch Akteure aus der Zeit des Nationalsozialismus an der Bundesrepublik mitgewirkt haben dürfte Ihnen bekannt sein? Und in der Weimarer Republik gab es bekanntlich keine allgemeine Wehrpflicht. Aber auf all diese Fragen werde ich wohl in einem späteren Bericht näher eingehen können. Es geht mir hierbei auch nicht darum, die heutige Zeit dem Nationalsozialismus zuzuschreiben, sondern eben eine gewisse Prägung herauszustellen, die möglicherweise noch bis heute reicht.
Siehe
www.bundeswehr.de hat geschrieben:Die Armee in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus

Nach dem Ersten Weltkrieg wird Deutschland im Versailler Vertrag die allgemeine Wehrpflicht verboten. Die Folge ist unter anderem eine weitgehende Isolierung der Armee von der bürgerlichen Gesellschaft und eine indifferente Haltung der Streitkräfte gegenüber dem demokratischen System („Staat im Staate“).

Die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch das nationalsozialistische Deutschland (1935) markiert daher den offenen Bruch mit dem Versailler Vertrag. Sie schafft die Grundlage für das Massenheer, das ab 1939 im Zweiten Weltkrieg für expansive Ziele eingesetzt wird.
hws
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hws »

Dummerchen hat geschrieben:Du stellst nicht allen Ernstes die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem Dritten Reich?
Weimarer Republik = Deutsches Reich für die Zeit seiner demokratischen Phase von 1918/19 bis 1933.
Dritte Reich = Deutsche Reich von 1933 bis 1945.

Daher vermute ich: Nein :wink:

hws
Dummerchen
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dummerchen »

hws hat geschrieben:
Dummerchen hat geschrieben:Du stellst nicht allen Ernstes die Bundesrepublik auf eine Stufe mit dem Dritten Reich?
Weimarer Republik = Deutsches Reich für die Zeit seiner demokratischen Phase von 1918/19 bis 1933.
Dritte Reich = Deutsche Reich von 1933 bis 1945.

Daher vermute ich: Nein :wink:
Und ich vermute: ja.

Immerhin bezieht er sich klar auf die Wiedereinfuehrung der allgemeinen Wehrpflicht unter A. Hitler in 1935 und moechte das mit der Wiedereinfuehrung der Wehrpflicht in 1956, einmal also im Dritten Reich und einmal in der Bundesrepublik.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Dummerchen hat geschrieben:...
Und ich vermute: ja.

Immerhin bezieht er sich klar auf die Wiedereinfuehrung der allgemeinen Wehrpflicht unter A. Hitler in 1935 und moechte das mit der Wiedereinfuehrung der Wehrpflicht in 1956, einmal also im Dritten Reich und einmal in der Bundesrepublik.
Hallo Dummerchen,

genau so habe ich dies auch verstanden und habe daher das Zitat von der HP der Bundeswehr gebracht.

Aus diesem Zitat wird ebenfalls deutlich, daß die Einführung der Wehrpflicht im Jahre 1935 für "expansive Ziele" diente, was nichts anderes als "Angriffskriege" hieß.

Auch wenn ich persönlich gegen die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1956 bin, so muß ich doch betonen, daß die Bundeswehr nunmehr eine reine Verteidigungsarmee war/ist. Zudem wurde im Grundgesetz ausdrücklich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen verankert. Nur wer den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, der muß halt Zivildienst machen.

Zur Zeit des kalten Krieges gab es eine reale Bedrohung der damaligen Sowjetunion und dem Warschauer Pakt. Beides ist aber inzwischen mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Auflösung des Warschauer Paktes und dem Zusammenbruch der Sowjetunion Schnee von gestern.

Fussmatte scheint mir aber noch zu jung zu sein, um diesen geschichtlichen Hintergrund nachvollziehen zu können. ;-)

Unser junger Freund hätte vielleicht seine Verweigerungsstrategie mal eher mit der nicht mehr vorhandenen Wehrgerechtigkeit begründet. Sicher wäre er da erfolgreicher gewesen. Aber ohne (Fach-)Anwalt oder kompetente Beratung konnte seine Sache nur daneben gehen.

Dir ein frohes Neues Jahr ;-)

Klaus
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Auch wenn ich persönlich gegen die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahre 1956 bin, so muß ich doch betonen, daß die Bundeswehr nunmehr eine reine Verteidigungsarmee war/ist. Zudem wurde im Grundgesetz ausdrücklich das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen verankert. Nur wer den Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert, der muß halt Zivildienst machen.
Verschleierungstaktik...
Zur Zeit des kalten Krieges gab es eine reale Bedrohung der damaligen Sowjetunion und dem Warschauer Pakt.
Das Zauberwort hierzu heißt Bolschewismus (Feindbild). Es gebe dazu noch soviel zu sagen, dass ich darauf später eingehen werde.
Beides ist aber inzwischen mit dem Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Auflösung des Warschauer Paktes und dem Zusammenbruch der Sowjetunion Schnee von gestern.
Die Wehrpflicht wird aber weiterhin umgesetzt und in vielen anderen Ländern eben nicht.
Fussmatte scheint mir aber noch zu jung zu sein, um diesen geschichtlichen Hintergrund nachvollziehen zu können. ;-)
Naja, lassen Sie sich mal nicht von dessen Alter blenden.
Unser junger Freund hätte vielleicht seine Verweigerungsstrategie mal eher mit der nicht mehr vorhandenen Wehrgerechtigkeit begründet.
Das kann man sicherlich „so“ machen, muss man aber nicht.

Eine durch den Staat den Bürgern auferlegte Wehrpflicht kann und wird eben nie gerecht sein.

Das liegt in der Natur der Sache:
Pünktchen hat geschrieben:Meines Wissens wurde auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wehrpflicht zwar ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen darstellt, jedoch Art. 3 GG hier nur nachrangig behandelt wird, da die Wehrpflicht erst nachträglich aufgenommen wurde und das speziellere Gesetz darstellt und somit vorrangig behandelt werden muss (Also eine Ausnahme von Art 3 GG darstellt).
Und genau das hat der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollen.

Ich bin jetzt müde, demnächst mehr zu alledem...
Roni
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

Und genau das hat der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollen.
und warum hat er das dann nicht getan ???
Weshalb hat er einfach garnicht reagiert und nun meint er ihm wurde Unrecht getan, nachdem er sämtliche Einspruchfristen nicht genutzt hat.

Mann du nervst einfach nur noch :!:
hws
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hws »

Fussmatte hat geschrieben:... demnächst mehr zu alledem...
Och nööö, muss nicht sein. Haste keinen Frisör?

hws
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Rabulist66 »

Pünktchen hat geschrieben:Meines Wissens wurde auch vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Wehrpflicht zwar ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Männern und Frauen darstellt, jedoch Art. 3 GG hier nur nachrangig behandelt wird, da die Wehrpflicht erst nachträglich aufgenommen wurde und das speziellere Gesetz darstellt und somit vorrangig behandelt werden muss (Also eine Ausnahme von Art 3 GG darstellt).
Und genau das hat der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollen..
So, und wie der Angeklagte sieht, hat das Bundesvarfassungsgericht bereits entschieden.
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Roni hat geschrieben:
Und genau das hat der Angeklagte zum Ausdruck bringen wollen.
und warum hat er das dann nicht getan ???
Weshalb hat er einfach garnicht reagiert und nun meint er ihm wurde Unrecht getan, nachdem er sämtliche Einspruchfristen nicht genutzt hat.

Mann du nervst einfach nur noch :!:
Der Angeklagte hat sich vor Gericht auf seine Grundrechte berufen.
Das ging vorerst schief. Warum ging es schief?

Warum durften/dürfen solche Menschen wie Hans Globke über Recht und Unrecht bestimmen?

Dass die Menschenwürde hier nachrangig zu wirtschaftlichen Interessen gesetzt wird, das dürfte sich ja so langsam ableiten lassen. Dieser Sachverhalt wird von mir weiter untersucht. Denn eine plausible Erklärung, weswegen Grundrechte für derartige Ziele hinten anstehen sollten ergibt sich für mich nicht.
Roni
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

Dass die Menschenwürde hier nachrangig zu wirtschaftlichen Interessen gesetzt wird, das dürfte sich ja so langsam ableiten lassen. Dieser Sachverhalt wird von mir weiter untersucht. Denn eine plausible Erklärung, weswegen Grundrechte für derartige Ziele hinten anstehen sollten ergibt sich für mich nicht.
die Antwort gabs hier schonmal kostenlos

So, und wie der Angeklagte sieht, hat das Bundesvarfassungsgericht bereits entschieden.
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

@Fussmatte
www.open-report.de in: Wehrpflichtige zum letzten Einsatz - [i]02.01.2011 - 11:16 Uhr[/i] - hat geschrieben:Die Wehrpflicht ermöglichte die Befreiungskriege gegen Napoleon. Preußen führte sie 1814 im Boyenschen Dienstpflichtgesetz ein. Auch der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich schlossen sich dieser Gesetzgebung an. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges blieb die allgemeine Wehrpflicht bestehen. Erst in der Weimarer Republik wurde sie mit dem Versailler Vertrag im Jahre 1920 abgeschafft.
... und nun ist TV-Time
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:@Fussmatte
www.open-report.de in: Wehrpflichtige zum letzten Einsatz - [i]02.01.2011 - 11:16 Uhr[/i] - hat geschrieben:Die Wehrpflicht ermöglichte die Befreiungskriege gegen Napoleon. Preußen führte sie 1814 im Boyenschen Dienstpflichtgesetz ein. Auch der Norddeutsche Bund und das Deutsche Reich schlossen sich dieser Gesetzgebung an. Bis zum Ende des Ersten Weltkrieges blieb die allgemeine Wehrpflicht bestehen. Erst in der Weimarer Republik wurde sie mit dem Versailler Vertrag im Jahre 1920 abgeschafft.
Das mag geschichtlich gesehen richtig sein. Nur wird eben heute mit einem anderen Maßstab gemessen, wodurch nun mal jedem Menschen gewisse Rechte zustehen (Grundrechte/Menschenrechte), die hierdurch „eingeschränkt“ werden und das nicht erst im konkreten Verteidigungsfall. Und schon wird das Ganze kompliziert. Der Staat handelt aus einer gewissen Tradition heraus, die der Angeklagte eben nicht teilt.

Gehen wir mal davon aus, es gebe heute keine Wehrgerechtigkeit mehr. Der Angeklagte geht zwar davon aus, dass eine solche Wehrgerechtigkeit einer gewissen Illusion entspringt, aber das ist ja seine persönliche Meinung. Denn wenn der Angeklagte zum Ausdruck bringt, die Wehrpflicht wäre nicht gerecht, dann schließt das eben auch ein, dass diese auch heute nicht gerecht ist.

Dann wäre das Gericht zwar auch nicht vollends konform mit seiner Meinung gegangen, doch verurteilen hätte man ihn eben auch nicht müssen.

Inwiefern erweckt nun eigentlich dieser Geselle mehr Vertrauen beim Richter? Jedenfalls wurde über diesen eine mildere Strafe verhängt.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fussmatte hat geschrieben:... Das mag geschichtlich gesehen richtig sein. Nur wird eben heute mit einem anderen Maßstab gemessen, wodurch nun mal jedem Menschen gewisse Rechte zustehen (Grundrechte/Menschenrechte), die hierdurch „eingeschränkt“ werden und das nicht erst im konkreten Verteidigungsfall. Und schon wird das Ganze kompliziert. Der Staat handelt aus einer gewissen Tradition heraus, die der Angeklagte eben nicht teilt.
...
Vergleichen sie einmal nur den Aufbau und Inhalt der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes. Da werden Sie schon allein in der Gliederung erhebliche Unterschiede feststelle.

Was dem Angeklagten genehm ist oder nicht, spielt keine Geige. Der objektive Tatbestand der Dienstflucht liegt vor.
§ 53 ZDG hat geschrieben:Dienstflucht

(1) Wer eigenmächtig den Zivildienst verlässt oder ihm fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Zivildienst dauernd oder für den Verteidigungsfall zu entziehen oder die Beendigung des Zivildienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Stellt sich der Täter innerhalb eines Monats und ist er bereit, der Verpflichtung zum Zivildienst nachzukommen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

(4) Die Vorschriften über den Versuch der Beteiligung nach § 30 Abs. 1 des Strafgesetzbuches gelten für Straftaten nach Absatz 1 entsprechend.
Dies hat im übrigen auch das Gericht so gesehen.

Zur Urteilshöhe:
Wikipedia hat geschrieben:Das Strafmaß für Totalverweigerer bewegt sich seit den 1990er Jahren in der Praxis zwischen drei und sechs Monaten Haft auf Bewährung beziehungsweise läuft in einem Drittel der Fälle auf eine entsprechend hohe Geldstrafe hinaus. Ausreißer nach oben, auch ohne die Gewährung einer Bewährungsfrist, kommen vor, werden aber fast immer von höheren Instanzen gemildert. Aufgrund des jungen Alters vieler Totalverweigerer kommt oft das Jugendstrafrecht zur Geltung, was in den Augen mancher Totalverweigerer der Totalverweigerung die politische Bedeutung nehmen soll, zum anderen aber für den Verurteilten den Vorteil hat, keinen Eintrag im Führungszeugnis zu verursachen. Das Strafmaß kann hier in sehr seltenen Fällen ein Jugendarrest sein, meist aber eine Geldstrafe oder bis zu 300 und mehr Sozialstunden, das heißt Arbeit in einer als gemeinnützig anerkannten, meist sozialen Einrichtung.
Fussmatte hat geschrieben:23-Jähriger deutscher Staatsbürger wurde am Montag den 13.12.2010 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zu 2 Jahren auf Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, vom Amtsgericht wegen Dienstflucht (Zivildienstgesetz), verurteilt. Der Angeklagte ist zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. ...
Vergleichen Sie dies mal mit dem Wiki-Eintrag. 8)
Fussmatte hat geschrieben:... Gehen wir mal davon aus, es gebe heute keine Wehrgerechtigkeit mehr. ...
... daher wurde die Wehrpflicht zum Sommer 2011 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Siehe zu dem Art. 12a GG und die vorherigen Fassungen.
Fussmatte hat geschrieben:... Der Angeklagte geht zwar davon aus, dass eine solche Wehrgerechtigkeit einer gewissen Illusion entspringt, aber das ist ja seine persönliche Meinung. Denn wenn der Angeklagte zum Ausdruck bringt, die Wehrpflicht wäre nicht gerecht, dann schließt das eben auch ein, dass diese auch heute nicht gerecht ist. ...
Wovon der Angeklagte ausgeht, spielt keine Geige. Es empfiehlt sich zu weilen aber schon, etwas früher aufzustehen. ;-)
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Vergleichen sie einmal nur den Aufbau und Inhalt der Weimarer Verfassung und des Grundgesetzes. Da werden Sie schon allein in der Gliederung erhebliche Unterschiede feststelle.
Zu welchem Zweck? Dass da Unterschiede bestehen, das verleugne ich nicht.
Was dem Angeklagten genehm ist oder nicht, spielt keine Geige.
Und schon steht der „Staat“ über allem. Ein gewiefter Taschenspielertrick?
Der objektive Tatbestand der Dienstflucht liegt vor.
Und ein „Flüchtling“ gehört bestraft, weil er sich „seiner Verantwortung“ entzieht?
Dies hat im übrigen auch das Gericht so gesehen.
Dieser Auszug aus Wikipedia war mir durchaus bekannt. Im übrigen war dem Angeklagten das mögliche Strafmaß schon vor Urteilsverkündung bekannt. Nur ändert es nichts an seiner Haltung, weil ein solches Gesetz und dessen Strafrahmen nun mal keine Erklärung über dessen Notwendigkeit abgeben. Seine Grundrechte kennt der Angeklagte und die sprechen eine andere Sprache. Aber Grundrechte heißen ja ohne Grund Grundrechte?
Fussmatte hat geschrieben:... Gehen wir mal davon aus, es gebe heute keine Wehrgerechtigkeit mehr. ...
... daher wurde die Wehrpflicht zum Sommer 2011 auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Siehe zu dem Art. 12a GG und die vorherigen Fassungen.
Und trotzdem werden aktuell immer noch Wehrpflichtige ausgebildet. Obwohl es Gründe gibt keine Wehrpflicht mehr einzufordern.
Wovon der Angeklagte ausgeht, spielt keine Geige. Es empfiehlt sich zu weilen aber schon, etwas früher aufzustehen. ;-)
Nur gerechter wird es deswegen eben auch nicht.
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