Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

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Hafish
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Hafish »

Fussmatte hat geschrieben:
Hafish hat geschrieben:Naja, man kann sich darüber streiten, ob 7 Seiten blabla sachlich sind. Die Argumentation auf Seite 6 war jedenfalls genauso unterhaltsam wie falsch.
Können Sie das bitte näher erläutern?
Natürlich....
Nur werde ich es nicht tun. Ich werde stattdessen erläutern, warum ich es nicht erläutere:
Sie wollen keine Erklärung haben, warum Ihr Verhalten falsch war. Sie wollen eine Bestätigung. Diese werden Sie aber zumindest von mir nicht bekommen.
Außerdem würden Sie aus diesem Grund auch alle Fakten die ich nenne bestreiten. Sie würden jede an sich "allgemein bekannte" Tatsache leugnen und auch dafür Belege verlangen. Ein typisches Verhalten, dass jeder Querulant aufweist. Dann müsste ich hier stundenlang schreiben, nur damit Sie am Ende sagen, dass Ihre Interpretation der Verfassung etwas ganz anderes ergibt. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

Ich wiederhole aber gerne meinen Rat von weiter oben: Kaufen Sie sich für 20-30 EUR ein gutes Grundrechte-Lehrbuch. Da lesen Sie dann im Kapitel über Menschenwürde und allg. Handlungsfreiheit.
Hafish hat geschrieben:Woran das wohl liegt, wenn der Angeklagte dem Richter geschätzte 30 Minuten volllabert, anstatt einfach zu sagen, worum es ihm geht. Es hätte das Ernstnehmen sicherlich erleichtert, wenn nach den 30 Minuten dann wenigstens etwas sinnvolles herausgekommen wäre, aber so?
So nennt man das also, wenn man seine eigenen Ansichten vorträgt, die einen zur eigenen Handlung oder eben gegen diese veranlassen?
Sie haben keine Ansichten vorgetragen, sondern Ihre Lebensgeschichte erzählt. Sie hätten auch einfach sagen können "Herr Richter, ich bin zu Hause geblieben, weil Zivildienst verfassungswidrig ist und ich deshalb nicht gezwungen werden kann". Dann hätten Sie allen Beteiligten 29 Minuten gespart.
Fussmatte hat geschrieben:Erinnert mich ein bisschen an die Opfer des Nationalsozialismus. Nur dass man solche Leute heute nicht mehr in ein Konzentrationslager steckt...
Unglaublich, wie man den Nationalsozialismus derart verharmlosen, die Opfer verhöhnen und sich dann auch noch als jemand darstellen kann, der eine irgendwie geartete pazifistische oder freiheitliche Einstellung besitzt.
Sehen Sie das ruhig als weiteren Grund an, warum Sie die oben geforderte Erläuterung nicht wert sind... :evil:


@Admins: Wieso gibt es hier eigentlich kein Kotz-Emoticon?
Edit: Oha, ich seh gerade, dass anscheinend das Karma wieder aktiviert wurde. Das muss ein Zeichen sein! :devil:
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Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Hafish hat geschrieben:1. Menschenwürde und Zivildienst
Die Rechtslage ist so, dass man Zivildienst leisten muss, wenn man zum Zivildienst einberufen wird. Das ist kein Verstoß gegen die Menschenwürde. Ich rate zu einem guten Grundrechtelehrbuch oder wenigstens zu einem wikipedia-Artikel, denn ich werde mich hier nicht dazu auslassen. Und falls es Ihnen nicht aufgefallen ist, haben auch Zivildienst und Wehrpflicht Verfassungsrang. Die Verfassung sieht diese Eingriffe in Grundrechte ausdrücklich vor.
Natürlich wurden die Wehrpflicht (1956) und der Zivildienst (1968) in die Verfassung aufgenommen. Nur verstößt dessen Inhalt, nach Auffassung des Angeklagten nach gegen Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ von 1949. Wo bitte ist das jetzt arrogant, wenn der Angeklagte so etwas erkennt und mitteilt? Der Richter konnte die Notwendigkeit der Wehrpflicht sowie den damit verbundenen Zivildienst, dem Angeklagten gegenüber, nicht glaubhaft machen. Unter Berücksichtigung anderer Staaten innerhalb der NATO (http://www.asfrab.de/wehrpflichtinfos/w ... -nato.html) stellt sich doch unweigerlich die Frage, welche Rolle Deutschland versucht aufrecht zu erhalten? Und jetzt Argumentieren Sie nicht mit der Notwenigkeit eines Zivildienstes aus dem Bedarf heraus, der existiert schlicht und ergreifend nicht. Oder haben Sie diesbezüglich andere Informationen?
Hafish hat geschrieben:2. Einberufung
Wenn man einen Einberufungsbescheid bekommt, dann hat man Gelegenheit sich dagegen zu wehren. Das steht meines Wissens sogar auf dem Bescheid. DAS ist der Zeitpunkt, an welchem man diffuses Geschwafel über Grundrechte und die eigene schwere Kindheit loswerden lassen kann. Hier kann man versuchen, die eigene Einberufung zu verhindern und hier muss die Behörde sich die 8 Seiten Text reinziehen.
Mag sein, dass auch dieser Weg, dem Angeklagten, zum damaligen Zeitpunkt zugestanden hat. Nur befand sich der Angeklagte eben in einer für ihn schwierigen Lage und Unterstützung, seine Interessen durchsetzen zu können, Mangelware. Deshalb sein Einwand, dass der Staat einen jungen Mann gar nicht in solch eine Notlage bringen darf. Weil eben auch die entsprechenden Gesetzestexte gegen die Grundrechte des Angeklagten verstoßen. Demzufolge wäre das gesamte Verfahren, welches mit dem Kriegsdienst einhergeht ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten, nicht zulässig.
Hafish hat geschrieben:3. Strafverfahren wegen Dienstflucht
In dem Strafverfahren wird geprüft, ob der Angeklagte sich strafbar gemacht hat. Wenn das der Fall ist, dann wird er verurteilt. Dabei wird geprüft, ob er den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt hat, zum Beispiel, ob er sich dem Zivildienst zu entzogen hat (dabei ist nicht maßgeblich, ob er Zivildienst leisten wollte, sondern nur, ob er es musste - was regelmäßig der Fall ist, wenn ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt). Anschließend wird geguckt, ob seine Handlund evtl gerechtfertigt war (zum Beispiel wegen Notwehr), was hier aber nicht der Fall war. Und wenn der Angeklagte die Tat schuldhaft begangen hat, dann wird er verurteilt. So wie hier. Dass der Angeklagte unsinnigerweise meinte, er könnte aufgrund seiner nicht näher definierten Menschenwürde zu Hause bleiben, ist kein Entschuldigungsgrund. Denn sein Irrtum war ohne weiteres vermeidbar. Und deshalb ist er zu bestrafen.
Ich kann es nur noch mal wiederholen. Es liegt nicht im Interesse des Angeklagten irgend jemanden zu schaden. Der Richter hätte die Möglichkeit gehabt, den Angeklagten, bezüglich seines Einwandes zum Gesetzestext zu belehren. Dies ist aber nicht hinreichend erfolgt. Der Richter hätte auch die Möglichkeit gehabt, den vorgetragenen Einwand vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Angeklagte hat bereits etliche Einschränkungen, aufgrund seiner für manche vlt. eigensinnigen aber friedlichen Einstellung hinnehmen müssen. Das Strafmaß ist so für den Angeklagten einfach nicht nachvollziehbar.
Hafish hat geschrieben:Unglaublich, wie man den Nationalsozialismus derart verharmlosen, die Opfer verhöhnen und sich dann auch noch als jemand darstellen kann, der eine irgendwie geartete pazifistische oder freiheitliche Einstellung besitzt.
Sehen Sie das ruhig als weiteren Grund an, warum Sie die oben geforderte Erläuterung nicht wert sind...
Ich möchte hier gar nichts verharmlosen! Aus eigenen Erfahrungen bzw. Beobachtungen, weiß der Angeklagte, dass solches Gedankengut, sowohl in rechtsextremistischen als auch sexistischen Äußerungen, immer noch recht häufig Anwendung, in unserer Gesellschaft findet. Die aufgezeigte, mögliche Verbindung zu früheren Zeiten, klingt zugegeben erst mal abstrakt. - Trotzdem mein Einwand. Wenn jemand seine freie Handlungsfähigkeit gefährdet sieht und dafür Gründe hat, diese eben zu verteidigen. Wieso und wie ist so jemand zu bestrafen?
Roni
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

Der Angeschuldigte hat seinen Dienst trotz mehrfacher Aufforderung durch das Bundesamt für Zivildienst nicht angetreten, so dass davon auszugehen ist, dass er die Absicht hatte und hat, sich vom Zivildienst auf Dauer zu entziehen.
darum das Urteil, er kam einfach nicht.
Der Richter konnte die Notwendigkeit der Wehrpflicht sowie den damit verbundenen Zivildienst, dem Angeklagten gegenüber, nicht glaubhaft machen.
:lachen:
das braucht er auch garnicht, dafür gibts das GG.
Ich möchte hier gar nichts verharmlosen! Aus eigenen Erfahrungen bzw. Beobachtungen, weiß der Angeklagte, dass solches Gedankengut, sowohl in rechtsextremistischen als auch sexistischen Äußerungen, immer noch recht häufig Anwendung, in unserer Gesellschaft findet.
Und deshalb muss das stimmen :?:
Selten so viel Unsinn gelesen wie in deinen Beiträgen ( leider )
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Roni hat geschrieben:
Der Richter konnte die Notwendigkeit der Wehrpflicht sowie den damit verbundenen Zivildienst, dem Angeklagten gegenüber, nicht glaubhaft machen.
:lachen:
das braucht er auch garnicht, dafür gibts das GG.
Ich finde es traurig, wie Sie sich über dieses äußerst ernste Thema amüsieren können. Wie erklären Sie sich denn, den Eingriff in die Grundrechte der Bürger, welcher erst 1956 mit dem Wehrpflichtgesetz beschlossen wurde und sich vorrangig gegen volljährige Männer richtet?
Roni hat geschrieben:
Ich möchte hier gar nichts verharmlosen! Aus eigenen Erfahrungen bzw. Beobachtungen, weiß der Angeklagte, dass solches Gedankengut, sowohl in rechtsextremistischen als auch sexistischen Äußerungen, immer noch recht häufig Anwendung, in unserer Gesellschaft findet.
Und deshalb muss das stimmen :?:
Selten so viel Unsinn gelesen wie in deinen Beiträgen ( leider )
Ich behaupte gar nicht, dass jeder meinen Ausführungen folgen kann, vlt. sind unsere Lebenserfahrungen diesbezüglich einfach zu unterschiedlich oder/und ich drücke mich einfach oftmals etwas umständlich aus.
Roni
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

ich finde die Argumente lächerlich. Da geht man einfach nicht zum Dienst, auch nicht nach Aufforderung anstatt Einspruch bzw. Widerspruch einzulegen. Lies doch mal die Links auf der ersten Seite von Redfox.
rockbender
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von rockbender »

Was bin ich froh, das Sie nicht an der Entstehung des GG mitgewirkt haben, obwohl wenn Sie mit dabei gewesen wäre gäbe es das gar nicht in dieser funktionierenden Form.

Das GG gilt für alle im ganzen und nicht nur in Auszügen die Ihnen gefallen und vorteilhaft sind. 19.2 man sollte alles Lesen
Hafish
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Hafish »

Fussmatte hat geschrieben:Natürlich wurden die Wehrpflicht (1956) und der Zivildienst (1968) in die Verfassung aufgenommen. Nur verstößt dessen Inhalt, nach Auffassung des Angeklagten nach gegen Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“ von 1949.
Zwei Dinge gibt es dazu zu sagen:
1. Das Grundgesetz in der Fassung von 1949 findet in der Bundesrepublik Deutschland keine Anwendung. Maßgeblich ist die aktuelle Verfassung und die sieht eben den Wehr- und Zivildienst vor.
2. Denklogisch setzt Ihre "Argumentation" voraus, dass der Zivildienst einen Eingriff in die Menschenwürde darstellte. Das haben Sie noch immer nicht bewiesen. Also ist alles was Sie in diesem Zusammenhang von sich gegeben haben, eine in den Raum geworfene Behauptung.
Der Richter konnte die Notwendigkeit der Wehrpflicht sowie den damit verbundenen Zivildienst, dem Angeklagten gegenüber, nicht glaubhaft machen.
Genial. Vor allem, weil er das nicht musste, denn er bestraft nach § 53 ZDG, nicht weil der Angeklagte sich in einer philosophischen Diskussion hervorgetan hat.
Demzufolge wäre das gesamte Verfahren, welches mit dem Kriegsdienst einhergeht ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Angeklagten, nicht zulässig.
Quatsch. Da hätte dem Angeklagten zunächst der Widerspruch und anschließend der Rechtsweg offengestanden, also Möglichkeiten, die vollkommen losgelöst vom Zivildienst sind. Vermutlich hätte dann ein Bundesgericht die Einberufung zum Zivildienst gebilligt und dann hätte der Angeklagte Verfassungsbeschwerde erheben können, weil ihn die Einberufung in seiner Menschenwürde verletzt. DAS wäre der richtige Weg gewesen. Der wurde aber nicht eingeschlagen. Stattdessen wurde gegen ein Strafgesetz verstoßen.
Der Richter hätte die Möglichkeit gehabt, den Angeklagten, bezüglich seines Einwandes zum Gesetzestext zu belehren. Dies ist aber nicht hinreichend erfolgt.
Warum auch? Der Richter musste nur begründen, dass der Angeklagte gegen § 53 ZDG verstoßen hat. Denn einzig dieser Verstoß war Grundlage des Urteils.
Er musste ihm kein halbes Jahr Nachhilfe in Staats- und Verfassungsrecht geben, damit der Angeklagte endlich begreift warum er im Unrecht ist. Vertiefte Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten kann man sich aneignen, indem man Jura studiert oder einfach fleißig Bücher liest.
Der Richter hätte auch die Möglichkeit gehabt, den vorgetragenen Einwand vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.
Das bezweifle ich. Voraussetzung wäre gem. Art 100 Abs.1 GG, dass der Richter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ZDG hätte. Hatte er aber nicht. Was sagen Sie als Verteidiger der Verfassung eigentlich dazu, wenn Richter sich über den Wortlaut des GG hinwegsetzen? ;)
Achja, ich vergas....Verfassungsverstöße sind natürlich in Ordnung, wenn sie Ihnen entgegen kommen....

PS: Wieso denken Sie eigentlich, dass nach über 40 Jahren noch niemand gemerkt hat, dass der Zivildienst verfassunsgwidrig ist? :roll:
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;)
J.A.
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von J.A. »

Nur verstößt dessen Inhalt, nach Auffassung des Angeklagten nach gegen Art. 19 Abs. 2 des Grundgesetzes
Womit er -abgesehen von einigen Querulanten- seeeeehr alleine dasteht.

W
o bitte ist das jetzt arrogant, wenn der Angeklagte so etwas erkennt und mitteilt?
Das beantworten Sie in diesem einen Satz selbst. Seit Einführung des Wehrdienstes haben also 1000e von Juristen nicht erkannt, dass die Wehrpflicht verfassungswidrig ist. Da mußten Sie erst kommen, damit das endlich mal jemand erkennt und mitteilt. Und Sie fragen hier allem Ernstes nach Arroganz.
Der Richter hätte auch die Möglichkeit gehabt, den vorgetragenen Einwand vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.
Sie reden drittklassigen Nonsens. (siehe Haifisch)
Der Richter hätte die Möglichkeit gehabt, den Angeklagten, bezüglich seines Einwandes zum Gesetzestext zu belehren. Dies ist aber nicht hinreichend erfolgt.
Das ist auch nicht ansatzweise sein Job, zumal Sie doch eh alles besser wissen. Der Richter hat Ihnen einfach nicht den Gefallen getan, sich auf eine unsinnige Diskussion mit Ihnen einzulassen. Das ärgert die Leute von der Q-Fraktion immer.
Haifisch hat geschrieben:Sie würden jede an sich "allgemein bekannte" Tatsache leugnen und auch dafür Belege verlangen. Ein typisches Verhalten, dass jeder Querulant aufweist.
Richtig, deswegen wollte ich eigentl. auch gar nicht zu der Sache schreiben (und habe es jetzt bei den wenigen Sätzen belassen), weil

1. Alles wesentlich gesagt wurde (v.a. von Haifisch)
2. Weil es einfach müßig ist, darüber zu diskutieren, ob die Erde eine Scheibe ist, und keine Kugel; ob ein Fußballspiel 90 Minuten dauert, und nicht 111,5; ob die 8 eine gerade Zahl ist, oder eine ungerade, usw.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Roni hat geschrieben:ich finde die Argumente lächerlich.
Guter Einwand...
Da geht man einfach nicht zum Dienst, auch nicht nach Aufforderung anstatt Einspruch bzw. Widerspruch einzulegen.
Sehr vereinfacht ausgedrückt haben Sie das richtig erfasst.
Lies doch mal die Links auf der ersten Seite von Redfox.
Die Links hat der Angeklagte gelesen.

@Hafish
Erst einmal vielen Dank, dass Sie nun doch näher auf meine Argumentation eingehen wollen. Ich werde versuchen, so gut es geht auf Ihre Ausführungen einzugehen. Und meine Antworten nach und nach vervollständigen...
Hafish hat geschrieben:2. Denklogisch setzt Ihre "Argumentation" voraus, dass der Zivildienst einen Eingriff in die Menschenwürde darstellte. Das haben Sie noch immer nicht bewiesen. Also ist alles was Sie in diesem Zusammenhang von sich gegeben haben, eine in den Raum geworfene Behauptung.
Vereinfacht ausgedrückt, ist das Zivildienstgesetz erst dann auf den Betroffenen anzuwenden, wenn er bereits im Zuge der Heranziehung, zum Wehrdienst erfasst wurde. Dies ergibt sich nun aus mehreren Gründen, welche der Betroffene erfüllt.

Er ist:
- männlich
- erfüllt bestimmte körperliche Voraussetzungen
- deutscher Staatsbürger
- ...

Der Wehrpflichtige wird nun entgegen Art. 12 Abs. 2 GG zu einer Arbeit gezwungen, die offensichtlich nicht für alle Menschen gleichermaßen gilt. Da ja nur ein bestimmter Personenkreis davon betroffen ist.
Auch Art. 12 Abs. 3 GG trifft nicht zu - „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“.

Der Wehrpflichtige wird aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt. Dies verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Zuletzt geändert von Fussmatte am 15.12.10, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.
Roni
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Roni »

diese ganze " Problematik " wurde hier schon sooo oft im Wehrrecht durchdiskutiert.
Kannst ja dort mal mit der Suchfunktion nachlesen.
hws
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hws »

Roni hat geschrieben:Ich glaube du weist nicht wovon du sprichst.
Also carn hat zwar gern mal gegen den Mainstream laufende Ansichten - aber der versteckt sich nicht hinter falschen Pseudonymen. (könnte ich durchaus nen Karmapunkt für Argumentation vergeben - auch wenn ich mit einigen der Ansichten nicht komdom .. ähh konform gehe.
Auch andere mit unkonventionellen Ansichten kämpfen mit offenem Visier.
Und auf Rechtstreu scheint es auch nicht zu passen.
Für unseren Kölner Forenmüllerzeuger "Asylantenholocaust" (wie hiess er noch?) fehlt da die explizite Werbung für seine Internetseite und es ist nicht speziell für Asylanten.

Haben wir nen neuen? :engel: :devil:

Oder meint das jemand ernst - bei voller geistiger Zurechnungsfähigkeit?

hws
Pirate
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Pirate »

Die Einlassung lässt sich doch zusammenfassen in "Auf Wehrdienst habe ich keinen Bock, auf Zivildienst aber auch nicht." Dafür hat das Gericht doch absolut angemessen reagiert.
hawethie
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hawethie »

@Redfox: sorry - so wie du mich verstanden hast, hatte ich das nicht gemeint.
Mir ist nur ziemlich am Anfang der x-Seiten-Einlassung der Satz so was von aufgestoßen, dass unsere Fußmatte keine seiner Ausbildung entsprechende qualifizierte Stelle gefunden haben will.
Ich weiss nicht, ob Zivis einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass sie so eingesetzt werden - ich vermute, dass sie so eingesetzt werden können, aber nicht müssen.
Ich habe weder was gegen Zivis noch bin der Ansicht, dass Kranken- Alten- und sonstige Pfleger eine unqualifizierte Arbeit leisten - im Gegenteil, ich bewundere jeden, der diese Arbeit macht.
Aus diesem Grund werden Zivis in Krankenhäusern und Pflegeheimen oft nur für die schnell anzulernenden Tätigkeiten eingesetzt (wenn sie nicht in der Verwaltung als billige Kräfte tätig sind) - aber das fand der TE ja unter seiner Würde.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Erwin44
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Erwin44 »

Beim Überfliegen ist mir spontan eingefallen:

"Kind was groinsch?"

Kind ärgert sich, meckert, protestiert wortreich, bekommt Ärger.
Und eins auf den Deckel.

Ich meine doch mit 6 Monaten auf Bewährung ist Fussmatte nicht vorbestraft!?

200 Sozialstunden sind auch irgendwie ableistbar.

Das Leben geht weiter (mit ärgerlichen Einschnitten).

Ich finde die meisten Urteile irgendwie in Ordnung.

Der "böse" Richter hat doch genau getroffen.

Er hat Fussmatte aufgezeigt, dass er in diesem Fall verkehrt liegt, der Richter konnte das gar nicht durchgehen lassen.

Und er hat ein Urteil gesprochen, daß Fussmattes Lebensweg nicht verbaut.

Er hat die Mindeststrafe ausgesprochen, keine Geldstrafe (die kann Fussmatte eh nicht bezahlen).

Fussmatte wird ein paar Wochenenddienste schieben 200/ 8 = 25 Samstage.

Ich würde es mit Fassung tragen.

Viele Grüße

Erwin44
Hafish
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Hafish »

Fussmatte hat geschrieben:Vereinfacht ausgedrückt, ist das Zivildienstgesetz erst dann auf den Betroffenen anzuwenden, wenn er bereits im Zuge der Heranziehung, zum Wehrdienst erfasst wurde. Dies ergibt sich nun aus mehreren Gründen [...]
Ja schon gut. Sie müssen mich nicht überzeugen, dass Zivildienst ein Ersatzdienst zum Wehrdienst ist...
Der Wehrpflichtige wird nun entgegen Art. 12 Abs. 2 GG zu einer Arbeit gezwungen, die offensichtlich nicht für alle Menschen gleichermaßen gilt. Da ja nur ein bestimmter Personenkreis davon betroffen ist.
Auch Art. 12 Abs. 3 GG trifft nicht zu - „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“.

Der Wehrpflichtige wird aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt. Dies verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Ach so, ja, Art.12....Hm, jetzt haben Sie mich so verunsichert, da hab ich es extra nochmal nachgeschlagen, aber in meinem Grundgesetz geht es in Art.1 um die Menschenwürde, nicht in Art.12. Also haben Sie immer noch nicht dargelegt, warum die Heranziehung jetzt gegen die Menschenwürde verstößt.

Was für Ihre Argumentation fatal ist, weil Sie doch darlegen wollen, dass die Einführung des Wehr- und später dann des Zivildienstes gegen Art.1 verstößt. Denn die Menschenwürde ist das einzige Grundrecht, welches nicht eingeschränkt werden kann, alle anderen können eingeschränkt werden. Das ergibt sich schon aus der Existenz von Art.12a. Die Verfassung, auf die Sie sich berufen, um keinen Dienst zu leisten, sieht die Einschränkung selbst vor, schon von daher ist ihre "Ansicht" absurd. Begreifen Sie es endlich: Die Verfassung bildet ein in sich geschlossenes System, man kann nicht einzelne Artikel oder gar nur Sätze herauspicken, die einem gerade besonders gut passen und den Rest ignorieren.

Zu Vergleich:Ihre Argumentation ist etwa so, als würde man sagen, Jesus habe gesagt (MATTHÄUS 10,34f) "Ihr sollt nicht meinen, daß ich gekommen bin, Frieden zu bringen auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern das Schwert." - Daher sei die Grundaussage des Christentums kein Friede, sondern Kriegshetze. Und in Verbindung mit einem weiteren Satz aus dem Alten Testament (den ich jetzt nicht raussuche) ergebe sich ein Genozidbefehl aus der Bibel. Also müsse man als gläubiger Christ andere abschlachten.

So wie Sie jetzt vermutlich mit den Augen rollen, geht es uns, wenn wir Ihren Text lesen... (Vergleich Ende)
Erst einmal vielen Dank, dass Sie nun doch näher auf meine Argumentation eingehen wollen.
"Argumentation" kann man das kaum nennen...und näher darauf eingehen werde ich auch nicht. Da so ziemlich jeder Aspekt daran falsch ist, reicht es einfach, ein paar Grundpfeiler einzureißen.



@Erwin44: So gesehen stimmt das eigentlich. 200 Sozialstunden ist eigentlich ein guter Deal, wenn man bedenkt, dass es im Zivildienst deutlich mehr sind. Richtigerweise müsste er jetzt eigentlich eine erneute Einberufung bekommen. Da könnte man dann direkt sehen, ob er aus seinen Fehlern gelernt hat.
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
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