Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

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Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Hafish hat geschrieben:
Der Wehrpflichtige wird nun entgegen Art. 12 Abs. 2 GG zu einer Arbeit gezwungen, die offensichtlich nicht für alle Menschen gleichermaßen gilt. Da ja nur ein bestimmter Personenkreis davon betroffen ist.
Auch Art. 12 Abs. 3 GG trifft nicht zu - „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“.

Der Wehrpflichtige wird aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt. Dies verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Ach so, ja, Art.12....Hm, jetzt haben Sie mich so verunsichert, da hab ich es extra nochmal nachgeschlagen, aber in meinem Grundgesetz geht es in Art.1 um die Menschenwürde, nicht in Art.12. Also haben Sie immer noch nicht dargelegt, warum die Heranziehung jetzt gegen die Menschenwürde verstößt.

Was für Ihre Argumentation fatal ist, weil Sie doch darlegen wollen, dass die Einführung des Wehr- und später dann des Zivildienstes gegen Art.1 verstößt. Denn die Menschenwürde ist das einzige Grundrecht, welches nicht eingeschränkt werden kann, alle anderen können eingeschränkt werden. Das ergibt sich schon aus der Existenz von Art.12a. Die Verfassung, auf die Sie sich berufen, um keinen Dienst zu leisten, sieht die Einschränkung selbst vor, schon von daher ist ihre "Ansicht" absurd. Begreifen Sie es endlich: Die Verfassung bildet ein in sich geschlossenes System, man kann nicht einzelne Artikel oder gar nur Sätze herauspicken, die einem gerade besonders gut passen und den Rest ignorieren.
„Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient. Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. - Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... gsgerichts

Doch wer dient im vorliegendem Fall wem? Und stellt eine Einschränkung der Grundrechte nicht automatisch eine Verletzung der Menschenwürde dar, wenn die Menschenwürde die Wurzel aller Grundrechte ist?
Erwin44
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Erwin44 »

Hafish hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:

@Erwin44: So gesehen stimmt das eigentlich. 200 Sozialstunden ist eigentlich ein guter Deal, wenn man bedenkt, dass es im Zivildienst deutlich mehr sind. Richtigerweise müsste er jetzt eigentlich eine erneute Einberufung bekommen. Da könnte man dann direkt sehen, ob er aus seinen Fehlern gelernt hat.
@Haisfish
Ich denke doch, dass Fussmatte die 200 Stunden zusätzlich ableisten muß. Ich weiß nicht wie das formal abläuft, aber mit 200 Stunden sich davor zu drücken, wäre ja wirklich ein Schnäppchen.

In meiner Zivildienstzeit (damals 16 Monate) gab es einen bundesweiten Streik. Statt 06:30 sind wir erst um 08:00 gekommen. Die Stunden wurden nachgearbeitet, da kam einer vom Bundesamt und jeder hat 50,- DM Strafe und Du Böser Du ! bekommen. Es war es uns wert
Wir haben das sportlich gesehen, die Küchenfrauen eher weniger die mußten ein wenig schneller arbeiten...

Viele Grüße
Erwin 44
Gammaflyer
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Gammaflyer »

Erwin44 hat geschrieben:Ich meine doch mit 6 Monaten auf Bewährung ist Fussmatte nicht vorbestraft!?
Doch. Bei mehr als 90 Tagen ist man dabei.
Erwin44 hat geschrieben:Er hat die Mindeststrafe ausgesprochen
Nö.
Adromir
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Adromir »

Gammaflyer hat geschrieben:
Erwin44 hat geschrieben:Ich meine doch mit 6 Monaten auf Bewährung ist Fussmatte nicht vorbestraft!?
Doch. Bei mehr als 90 Tagen ist man dabei.
Erwin44 hat geschrieben:Er hat die Mindeststrafe ausgesprochen
Nö.

@Gammaflyer: War das nicht bei einer Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen? Ich dachte bei Haft währe das 1Jahr+
Geist ist Geil!
Redfox

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Redfox »

Fussmatte hat geschrieben:Doch wer dient im vorliegendem Fall wem?
Der Staat dem Menschen.
flokon
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von flokon »

Wenn ich so den drittletzten Absatz auf Seite 8 lese, stelle ich mir eigentlich nur noch die Frage: WoW und/oder Cs und/oder SC II ?

Da wäre es natürlich vollkommen verständlich das man keine Zeit für den Zivi hat. :ironie:
Gammaflyer
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Gammaflyer »

Adromir hat geschrieben:War das nicht bei einer Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen? Ich dachte bei Haft währe das 1Jahr+
Ich meine nicht.
Das BZRG hat geschrieben:§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses

(2) Nicht aufgenommen werden

(...)

5.
Verurteilungen, durch die auf

a)
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten

erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist
Und Eintragungen im Führungszeugnis sind ja bekanntlich das Korrelat der Bezeichnung "Vorstrafe".
Die "90 Tage" waren etwas unpräzise.

Fände ich auch etwas widersinnig, wenn man mit der Mindeststrafe für ein Verbrechen noch davon käme, aber eine läppische 91-Tagessätze-Geldstrafe schon zu Buche schlagen würden.
Zuletzt geändert von Gammaflyer am 16.12.10, 12:21, insgesamt 2-mal geändert.
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Redfox hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:Doch wer dient im vorliegendem Fall wem?
Der Staat dem Menschen.
"Art. 1 GG sieht die Menschenwürde damit zum einen als Wesensmerkmal jedes Menschen, zum anderen als Gestaltungsauftrag an den Staat und im Rahmen seiner sittlichen Autonomie an den einzelnen:

Die Annahme sittlicher Autonomie des Menschen führt zum Recht eines jeden Menschen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. Hesselberger, Das Grundgesetz, Art. 1 Rdnr. 2)."
- Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... ngsauftrag

Der Angeklagte ist natürlich kein Mensch...? Er ist ein Mann, dessen Grundrechte der Staat aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen einschränken darf. Auch entgegen der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit?
Fernsprechtischapparat
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fernsprechtischapparat »

Ich habe auch versucht, mir dieses achtseitige Pamphlet durchzulesen, habe aber wegen der außergewöhnlich mangelhaften Rechtschreibung, Zeichensetzung und des wirklich unbeschreiblichen Satzbaues nach einer Seite abgebrochen. Diese "Einlassung" ist eine Beleidigung für all jene, die auch nur mittelmäßig begabt im Umgang mit der deutschen Sprache sind. Für diese "Einlassung" halte ich das Straßmaß für milde. :mrgreen:
hawethie
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von hawethie »

Liebe Fussmatte,
wenn du der Ansicht bist (und so scheint es ja) dass das Wehrpflicht- und das Zivildienstgesetz gegen das Grundgesetz verstößt, so gibt es für dich nur eine Möglichkeit:
Rechtsmittel einlegen und das bis zur letzten Instanz durchziehen.
Danach(wenn also der Rechtsweg ausgeschöpft ist) kannst du vor das BVerG ziehen und dir da deine Abfuhr abholen (oder Recht bekommen).

Gruß
HaWeThie
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Redfox

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Redfox »

Fussmatte hat geschrieben: Er ist ein Mann, dessen Grundrechte der Staat aus für ihn nicht nachvollziehbaren Gründen einschränken darf.
Wenn er die Gründe nicht nachvollziehen kann oder will, ist das dass Problem des Angeklagten.

Was natürlich nicht bedeutet, dass sich ein Gericht unklar ausdrücken sollte.

Leider ist mir hier nicht aufgegangen, was denn der Angeklagte nun nicht nachvollziehen kann. Er vertritt eine andere Meinung, das darf er natürlich. Aber für die Praxis ist das irrelevant und der Angeklagte müsste auf eine akademische Diskussion in der Literatur verwiesen werden oder auf den schon von hawethie genannten Rechtsweg. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist aber ein Erfolg für den Angeklagten nicht zu erwarten.
Fussmatte hat geschrieben:Auch entgegen der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit?
"Wie jedes Grundrecht gilt auch die allgemeine Handlungsfreiheit nicht schrankenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf das friedliche Zusammenleben der Menschen nicht stören.

Die so genannte Schrankentrias besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten anderer und dem Sittengesetz (nur E 6, 389 (433 ff.) – „Homosexualität“). Angesichts der Fülle der Rechtsnormen hat heute nur noch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung Bedeutung." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine ... gsfreiheit
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Redfox hat geschrieben:
Fussmatte hat geschrieben:Auch entgegen der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit?
"Wie jedes Grundrecht gilt auch die allgemeine Handlungsfreiheit nicht schrankenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf das friedliche Zusammenleben der Menschen nicht stören.

Die so genannte Schrankentrias besteht aus der verfassungsmäßigen Ordnung, den Rechten anderer und dem Sittengesetz (nur E 6, 389 (433 ff.) – „Homosexualität“). Angesichts der Fülle der Rechtsnormen hat heute nur noch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung Bedeutung." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine ... gsfreiheit
Demzufolge wäre folgendes zu prüfen:
"Weil beinahe jedes Gesetz die allgemeine Handlungsfreiheit einschränkt, gilt das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG nicht für die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit.

Allerdings müssen auch hier die einschränkenden Gesetze dem Übermaßverbot genügen, also verhältnismäßig sein."
- Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine ... gsfreiheit

Auch wäre es interessant zu erfahren, inwiefern der Angeklagte sich bezüglich - "Die freie Entfaltung der Persönlichkeit darf das friedliche Zusammenleben der Menschen nicht stören." - schuldig gemacht hat.
Redfox

Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Redfox »

Eigentlich ja.

Aber das BVerfG hat die Verfassungsmäßigkeit der Wehrpflicht diverse Male geprüft und bejaht: BVerfGE 12, 45 [49 ff.]; 12, 311 [316]; 28, 243 [261]; 38, 154 [167]; 48, 127 [159 ff.]; 69, 1 [21 f.]

Und zur Verhältnismäßgkeit hat es festgestellt, dass die allgemeine Wehrpflicht verfassungsrechtlich verankert (vgl. BVerfGE 12, 45 [50 f.]; 28, 243 [261]; 38, 154 [167]; 48, 127 [161]) und diese Pflicht daher nicht an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen ist.

Dem hat auch die Literatur weitgehend zugestimmt: Scholz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 12 a Rn 16 -- Stand März 2001; Gubelt, in: von Münch/Kunig, Grundgesetz, Bd. 1, 5. Aufl. 2000, Art. 12 a Rn 1; Gornig, in: von Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, Bd. 1, 4. Aufl. 1999, Art. 12 a Rn 6, 7, 20; Heun, in: Dreier, Grundgesetz, Bd. I, 1996, Art. 12 a Rn 6; K. Ipsen/J. Ipsen, in: Dolzer/Vogel, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 12 a Rn 28 -- Stand August 1976)
SpecialAgentCooper
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von SpecialAgentCooper »

Fussmatte hat geschrieben: Und stellt eine Einschränkung der Grundrechte nicht automatisch eine Verletzung der Menschenwürde dar, wenn die Menschenwürde die Wurzel aller Grundrechte ist?
Nein, weil gerade nicht automatisch die Axt an die Wurzel der Würde gelegt wird.
Es ist bei Grundrechtskollisionen vielmehr eher so, dass filigran wie beim Pflegen eines Bonsais hier und da im Grundrechtshof ein Blatt entfernt werden muss, um den Grundrechtekern gedeihen zu lassen.
(Und mal ganz ehrlich: Ihr Fall erscheint mir so, als wenn jemand mit Zahnschmerzen nicht zum Zahnarzt geht, sondern sich das zur Wurzelbehandlung nötige Wissen im Selbststudium aneigenen will. Ich halte es in so einem Fall für naiv, keinen Anwalt zu beauftragen. Und für abwegig, rechtliche Fehler in der Verurteilung nicht primär bei sich selbst zu suchen, sondern abstrakte Verfassungsklimmzüge zu veranstalten.)
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Fussmatte
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Re: Kriegsdienstverweigerer wg. „Dienstflucht" verurteilt

Beitrag von Fussmatte »

Hafish hat geschrieben:1. Das Grundgesetz in der Fassung von 1949 findet in der Bundesrepublik Deutschland keine Anwendung. Maßgeblich ist die aktuelle Verfassung und die sieht eben den Wehr- und Zivildienst vor.
Die Bedenken des Angeklagten richten sich gegen die rechtmäßige Einführung der Wehrpflicht (1956) und des Zivildienstes (1968). Deshalb wurde das Grundgesetz von damals zu Rate gezogen, welches laut Auffassung des Angeklagten eben einen solchen Eingriff in die Grundrechte nach Art. 19 Abs. 2 ausdrücklich untersagt.
Hafish hat geschrieben:@Erwin44: So gesehen stimmt das eigentlich. 200 Sozialstunden ist eigentlich ein guter Deal, wenn man bedenkt, dass es im Zivildienst deutlich mehr sind. Richtigerweise müsste er jetzt eigentlich eine erneute Einberufung bekommen. Da könnte man dann direkt sehen, ob er aus seinen Fehlern gelernt hat.
200 Stunden gemeinnützige Arbeit, welche er nicht bezahlt bekommt... Der bereits unfreiwillig abgeleistete Grundwehrdienst ist natürlich nicht zu berücksichtigen...

Von was darf der Angeklagte eigentlich leben? Nehmen wir an, der Angeklagte ist im Moment nicht krankenversichert und bezahlt lediglich seine Miete + Nebenkosten sowie Grundnahrungsmittel. Sein Gewissen und das damit verbundene Handeln richtet sich nicht gegen die Menschenwürde anderer. Zwangsdienste sind mit Hinsicht auf die (mögliche) Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland zulässig, so schreibt es zumindest der Gesetzesgeber vor. Wenn der Angeklagte sich nicht ändert wird er zum Sozialfall, weil „soziale Dienste“ will er Ihrer Meinung ja nicht ableisten und wäre deshalb zu bestrafen. Wegsperren wäre dann wohl eine gute Idee, da bezahlt der Steuerzahler die 75 € pro Tag doch gern für die Inhaftierung des Angeklagten, wenn er weiß, dass das Geld so gut angelegt ist, nicht wahr?
rockbender hat geschrieben:Was bin ich froh, das Sie nicht an der Entstehung des GG mitgewirkt haben, obwohl wenn Sie mit dabei gewesen wäre gäbe es das gar nicht in dieser funktionierenden Form.
Für wen was funktioniert mal außen vor gelassen, aber ja, alle sind total zufrieden - weitermachen...
Das GG gilt für alle im ganzen und nicht nur in Auszügen die Ihnen gefallen und vorteilhaft sind. 19.2 man sollte alles Lesen
Jetzt erwarten Sie vom Angeklagten, dass er Ihnen im Großen und Ganzen recht gibt? Wenn doch im Großen und Ganzen seine allgemeine Handlungsfreiheit einschränkt wird. Obwohl er nachweislich nicht das friedliche Zusammenleben der Menschen stört.
Fernsprechtischapparat hat geschrieben:Diese "Einlassung" ist eine Beleidigung für all jene, die auch nur mittelmäßig begabt im Umgang mit der deutschen Sprache sind. Für diese "Einlassung" halte ich das Straßmaß für milde. :mrgreen:
Zu gut um nicht ausgemustert zu werden (http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrgerech ... intergrund), aber zu schlecht um seine Einwände verstehen zu können (http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__53.html)?
SpecialAgentCooper hat geschrieben:Nein, weil gerade nicht automatisch die Axt an die Wurzel der Würde gelegt wird.
Es ist bei Grundrechtskollisionen vielmehr eher so, dass filigran wie beim Pflegen eines Bonsais hier und da im Grundrechtshof ein Blatt entfernt werden muss, um den Grundrechtekern gedeihen zu lassen.
„Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status. - Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... gsgerichts

Das wäre doch aber die Wurzel?

Nun ergibt sich folgende Situation beim Wehrdienst:
Der Vorgesetzte befehligt den Wehrpflichtigen.

Der Wehrpflichtige hat den Befehl jetzt ähnlich einer Marionette zu befolgen und das nachdem - während der Musterung sein körperlicher Zustand, sein geistiger Zustand sowie seine Leistungen bewertet wurden und anschließend, nach eben jener Bewertung, über seine Einberufung entschieden wurde. Seinen Vorgesetzten kann er sich weder aussuchen, noch seine „Arbeit“ (Dienstverhältnis) aufgeben. Jetzt mal unabhängig gedacht, ob der Betroffene den Kriegsdienst mit der Waffe als solches verweigern will, betrachten wir in dem Zusammenhang die Kategorisierung des Wehrpflichtigen bei der durchgeführten Musterung. Liegt da nicht doch ein Verstoß gegen die Menschenwürde vor?
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