„Der Begriff der Menschenwürde ist in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts definiert: Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder sozialem Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient. Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte.“ - Auszug aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw% ... gsgerichtsHafish hat geschrieben:Ach so, ja, Art.12....Hm, jetzt haben Sie mich so verunsichert, da hab ich es extra nochmal nachgeschlagen, aber in meinem Grundgesetz geht es in Art.1 um die Menschenwürde, nicht in Art.12. Also haben Sie immer noch nicht dargelegt, warum die Heranziehung jetzt gegen die Menschenwürde verstößt.Der Wehrpflichtige wird nun entgegen Art. 12 Abs. 2 GG zu einer Arbeit gezwungen, die offensichtlich nicht für alle Menschen gleichermaßen gilt. Da ja nur ein bestimmter Personenkreis davon betroffen ist.
Auch Art. 12 Abs. 3 GG trifft nicht zu - „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“.
Der Wehrpflichtige wird aufgrund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft benachteiligt. Dies verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG.
Was für Ihre Argumentation fatal ist, weil Sie doch darlegen wollen, dass die Einführung des Wehr- und später dann des Zivildienstes gegen Art.1 verstößt. Denn die Menschenwürde ist das einzige Grundrecht, welches nicht eingeschränkt werden kann, alle anderen können eingeschränkt werden. Das ergibt sich schon aus der Existenz von Art.12a. Die Verfassung, auf die Sie sich berufen, um keinen Dienst zu leisten, sieht die Einschränkung selbst vor, schon von daher ist ihre "Ansicht" absurd. Begreifen Sie es endlich: Die Verfassung bildet ein in sich geschlossenes System, man kann nicht einzelne Artikel oder gar nur Sätze herauspicken, die einem gerade besonders gut passen und den Rest ignorieren.
Doch wer dient im vorliegendem Fall wem? Und stellt eine Einschränkung der Grundrechte nicht automatisch eine Verletzung der Menschenwürde dar, wenn die Menschenwürde die Wurzel aller Grundrechte ist?