Sie wollen bunte Bildchen & schwarze Zahlen?
Nächste Runde – Gehirnakrobatik/Kopfkino!
hws hat geschrieben:Und solange diese politischen Diskussionen sich nicht in Gesetzesänderungen niedergeschlagen haben, nützen sie ihnen garnix.
Dann wird es aber höchste Zeit, dass die Politiker mal aus dem Quark kommen.
Musterungslotterie - Willkür statt Wehrgerechtigkeit:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/abi/ ... 49,00.html
Am „neuen“ Deutschland wird inzwischen schon „eifrig“ gebastelt. -
http://www.lexisnexis.de/rechtsnews/bun ... 011-192899
Richter müssen nach der aktuellen Gesetzeslage entscheiden.
Und wenn er gut drauf ist, dann beteiligt er sich gegebenenfalls an der Gewinnausschüttung des Angeklagten oder was könnte hier sonst noch strafmildernd gewirkt haben? -
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/frechheit-siegt-1/
Ansonsten könnte er aber auch noch kraft seiner Wassersuppe nach der
Radbruchschen Formel auf Freispruch entscheiden. Dies begründet er mit der
Gleichheit vor dem Gesetz als Grundrecht.
„Sie können durch schriftliche Erklärung auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Durch den Verzicht dürfen Sie aber nicht staatenlos werden. Daher ist es erforderlich, dass Sie neben der deutschen noch mindestens eine andere Staatsangehörigkeit besitzen.
Einschränkungen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen (u.a. aktive Beamte, Richter, Soldaten,
Wehrpflichtige).
Der Verzicht wird erst dann wirksam, wenn die Verzichtsurkunde ausgehändigt wurde.“ – Auszug aus:
http://www.bva.bund.de/cln_170/nn_38393 ... __nnn=true
Nachtrag:
"Die Entlassung kann nur erteilt werden, wenn der andere Staat zugesichert hat, dass nach der Entlassung tatsächlich eine Einbürgerung erfolgen wird. Die Entlassung wird wirksam mit der Aushändigung der Urkunde. Falls die zugesicherte Einbürgerung nicht innerhalb eines Jahres erfolgt, gilt die Entlassung als nicht erfolgt.
Wehrpflichtige benötigen für die Entlassung die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung. Soweit erforderlich, holt das Bundesverwaltungsamt diese Zustimmung für Sie ein. Für wenige Berufsgruppen (aktive Beamte, Richter, Soldaten u.a.) ist eine Entlassung nicht möglich." - Auszug aus:
http://www.bva.bund.de/cln_180/nn_38393 ... __nnn=true
Roni hat geschrieben:Bitte halten Sie uns dahingehend auf dem laufenden, sind bestimmt alle brennend daran interessiert, wenn es geklappt hat.
nö, net wirklich
Das hier könnte noch für weitere Unterhaltung sorgen:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,701906,00.html (Das Video zum Artikel ist natürlich auch nicht ohne.)
Das ist 'ne menge Holz, das Sie mir da vor die Hütte stellen.
Gegen 1995 sind mehrere männliche Einwohner des Freistaats Bayern und des Landes Bade-Württemberg gegen die Feuerwehrdienst
pflicht und einer hieran anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer gerichtlich vorgegangen.
Das BVerfG (E92, 91) hat - übrigens abweichend von BVerfGE 13, 167 - entschieden, dass diese Regelungen gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt und damit nichtig ist. Im Einzelnen -->
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv092091.html
Ob die Kläger ansonsten die Vorteile des Staates (zu der ja auch die Feuerwehr gehört) in Anspruch nimmt, hat das BVerfG nicht interessiert.
Es geht also auch anders.
Ryuk hat geschrieben:Ja diese Männer haben sich aber sicherlich richtig verhalten, d.h. vorher den Rechtsweg ausgeschöpft und nicht nachher "rumgeweint"....
Der Rechtsweg ist noch nicht „ausgeschöpft“. Das Rechtsmittel wurde inzwischen eingelegt.
Man sollte sich eben nicht nur für schlau halten sondern auch schlau handeln.....
Soll ich darauf wirklich eingehen oder darf ich das als abfällige Randnotiz Ihrerseits werten? Beachten Sie deshalb Ihren Finger rechtzeitig wieder einzuziehen, bevor er möglicherweise kalt wird.
Aber der TE ist unbelehrbar. Ich hoffe für ihn (und uns), dass er die Anregung zum auswandern nutzt oder vielleicht mal versucht geltendes Recht entweder zu akzeptieren oder wenigsten nicht dagegen zu verstoßen.
Unbelehrbar – das ist ein so starkes Wort. Allerdings lebt der Angeklagte noch, irgend etwas muss auch er bisher richtig gemacht haben.
Aus Ihrer sehr strikten Haltung gegenüber dem Angeklagten, indem Sie den Angeklagten beispielsweise mit einem Mörder vergleichen, lässt sich für mich ableiten, dass sie negative Erfahrungen mit „ähnlich gearteten Menschen“ wie dem Angeklagten gemacht haben?
Stellen wir uns diesbezüglich einmal folgendes vor:
Wenn der Angeklagte vor Ihnen stehen würde und er möchte Sie umarmen. Würden Sie es zulassen?
Gehen wir davon aus, der Angeklagte wäre eine attraktive junge Dame und wir wiederholen das Ganze. Hätte sich dann möglicherweise etwas geändert?
Ich stelle mal folgende These auf:
Die Wehrpflicht ist von Anfang an verfassungswidrig. Nur will das kaum einer zugeben, weil dann hätten ja so viele Menschen in der Vergangenheit, möglicherweise, etwas verfassungswidriges getan. Deshalb der zugegeben etwas abstrakte Querverweis zum Nationalsozialismus.
Die Bundesregierung versucht sich nun an folgendem Kompromiss: Erst wird die Wehrpflicht ausgesetzt um die Gesellschaft nach und nach zu entmilitarisieren, bevor sie dann eines schönen Tages ganz abgeschafft wird.