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As Haus ist nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen, er bezieht Wasser aus dem eingetragenen und genehmigten hauseigenen Brunnen. Im Rahmen der Wasseruntersuchung wurde ein stark erhöhter Nitratgehalt festgestellt. Da As Haus von Landwirtschaftsbetrieben umlegen ist, deren Äcker an seine Grundstücksgrenze stoßen und diese Grundstücke häufig gedüngt werden vermutet A, dass die Nitratbelastung daher rührt. Eigentlich gibt es keine andere Möglichkeit des EIntrags. Welche Möglichkeiten bestehen für A, Schadenersatzforderungen zu stellen, denn mit dem verseuchen Wasser ist sein Haus nahezu unverkäuflich und privat betreibbare Reinigungsverfahren sind nicht verfügbar?
Registriert: 31.01.05, 08:14 Beiträge: 18155 Wohnort: Auf diesem Planeten
Vermutlich keine, wenn die Bauern sich an die Vorgaben halten. Dies ist ein Problem jedes Wasserbetriebes und muss dann halt technisch gelöst werden. Wenn also dieser Brunnen offiziell als Trinkwasserbrunnen genutzt wird, dann muss er die Trinkwasserhygiene einhalten.
_________________ Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung. Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth. "Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Registriert: 19.08.05, 13:20 Beiträge: 20560 Wohnort: Zwischen Flensburg und Sonthofen
Es dürfte auch nahezu aussichtslos sein, einen konkreten Verursacher zu ermitteln.
_________________ Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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