Es stinkt uns
Moderator: FDR-Team
Es stinkt uns
Hallo,
wir leben am Rande einer Großstadt, fast dörflich. Alles wäre gut, gäbe es da nicht die Fa. X, die - angeblich mit behördlicher Genehmigung - zu jeder Tages- und Nachtzeit Abfälle verbrennt. So z. B. letztes Jahr am Heiligen Abend um 23.00 Uhr. Polizei macht nichts oder kommt erst so spät, dass schon alles verbrannt ist
Letztes Jahr wurden große Mengen Tang verbrannt, der durch einen Sturm angespült worden war. Eine riesige Sauerei.
Ok., genug gemeckert. Konkrete Frage: habe ich das Recht, Einsicht in die Genehmigung(en) zu nehmen bzw. kann ich mir vom Ordnungsamt Kopien zusenden lassen ? Die Polizei meint, es ist eh nur eine Ordnungswidrigkeit, falls überhaupt.
Die Grünen wollten sich auch mal um diesen Skandel kümmern, auch das Umweltamt. Nie wieder von denen gehört...
Gruss
Andreas
wir leben am Rande einer Großstadt, fast dörflich. Alles wäre gut, gäbe es da nicht die Fa. X, die - angeblich mit behördlicher Genehmigung - zu jeder Tages- und Nachtzeit Abfälle verbrennt. So z. B. letztes Jahr am Heiligen Abend um 23.00 Uhr. Polizei macht nichts oder kommt erst so spät, dass schon alles verbrannt ist
Letztes Jahr wurden große Mengen Tang verbrannt, der durch einen Sturm angespült worden war. Eine riesige Sauerei.
Ok., genug gemeckert. Konkrete Frage: habe ich das Recht, Einsicht in die Genehmigung(en) zu nehmen bzw. kann ich mir vom Ordnungsamt Kopien zusenden lassen ? Die Polizei meint, es ist eh nur eine Ordnungswidrigkeit, falls überhaupt.
Die Grünen wollten sich auch mal um diesen Skandel kümmern, auch das Umweltamt. Nie wieder von denen gehört...
Gruss
Andreas
Re: Es stinkt uns
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten der Einsichtnahme:
http://de.wikipedia.org/wiki/Informatio ... itsgesetze
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Wird angeschwemmter Seetang eingesammelt und verbrannt, handelt es sich grundsätzlich um eine Form der Abfallbeseitigung, Abfälle dürfen grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen u. a. behandelt (z. B. verbrannt) werden. In bestimmten Fällen darf mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch eine Beseitigung außerhalb zugelassener Anlagen erfolgen (z. B. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen). Letzteres ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wo spielt sich das ganze ab?
http://de.wikipedia.org/wiki/Informatio ... itsgesetze
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Wird angeschwemmter Seetang eingesammelt und verbrannt, handelt es sich grundsätzlich um eine Form der Abfallbeseitigung, Abfälle dürfen grundsätzlich nur in dafür zugelassenen Anlagen u. a. behandelt (z. B. verbrannt) werden. In bestimmten Fällen darf mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch eine Beseitigung außerhalb zugelassener Anlagen erfolgen (z. B. Verbrennen von pflanzlichen Abfällen). Letzteres ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wo spielt sich das ganze ab?
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Re: Es stinkt uns
Da als Wohnort des TE Lübeck angegeben ist und es sich um angespülten Tang handelt würde ich mal auf Bayern tippen.Schickse hat geschrieben:Letzteres ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wo spielt sich das ganze ab?
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Es stinkt uns
Lübeck grenzt auch an Meck-Pom.
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Re: Es stinkt uns
Flensburg grenzt auch an Dänemark - trotzdem gilt dort deutsches Recht.Schickse hat geschrieben:Lübeck grenzt auch an Meck-Pom.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
Re: Es stinkt uns
Ich würd einfach die Feuerwehr rufen!
Was da alles passieren kann!
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Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Es stinkt uns
Seid doch bitte nicht so albern. Ich weiss, es ist heiss, aber es geht hier um Abfallrecht und die Ausführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist immer noch Ländersache.
Der TE hat gefragt, wo er hinsichtlich etwaiger Genehmigungen nachhaken kann und die zuständigen Behörden, an die er sich wenden kann, hängen nun mal davon ab, in welchem Bundesland und ggf. in welchem Kreis das Verbrennen des Seetangs stattfindet.
Der TE hat gefragt, wo er hinsichtlich etwaiger Genehmigungen nachhaken kann und die zuständigen Behörden, an die er sich wenden kann, hängen nun mal davon ab, in welchem Bundesland und ggf. in welchem Kreis das Verbrennen des Seetangs stattfindet.
Re: Es stinkt uns
Eigentlich scheint dem TE schon klar zu sein, daß das Ordnungsamt zuständig ist!Schickse hat geschrieben:Der TE hat gefragt, wo er hinsichtlich etwaiger Genehmigungen nachhaken kann und die zuständigen Behörden, an die er sich wenden kann, hängen nun mal davon ab, in welchem Bundesland und ggf. in welchem Kreis das Verbrennen des Seetangs stattfindet.
Und das zuständige Ordnungsamt ist in jedem Bundesland und in jeder Kommune das zuständige Ordnungsamt, unabhängig davon um welches Bundesland oder um welchen Kreis es sich handelt!AndreasHL hat geschrieben: Konkrete Frage: habe ich das Recht, Einsicht in die Genehmigung(en) zu nehmen bzw. kann ich mir vom Ordnungsamt Kopien zusenden lassen ? Die Polizei meint, es ist eh nur eine Ordnungswidrigkeit, falls überhaupt.
Und wenn der Verbrenner eine Genehmigung zum Verbrennen hat, dann müsste er die unter Umständen höchstens der Polizei, dem Ordnungsamt oder möglicherweise auch der Feuerwehr zeigen, zumindest nicht jedem X- beliebigen.
Und ich wage zu bezweifeln, daß das Ordnungsamt diese Genehmigungen irgendjemandem zeigen muß, oder gar zeigen darf!
Wobei ich auch nicht so recht erkennen kann, welchen Nutzen man davon hätte, die Genehmigung zu sehen!
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Re: Es stinkt uns
Der TE fühlt sich vom Qualm des häufigen Verbrennens von Seetang? oder anderen pflanzlichen Abfällen? gestört und möchte nachhaken. Das ist sein gutes Recht.karli hat geschrieben:Eigentlich scheint dem TE schon klar zu sein, daß das Ordnungsamt zuständig ist!Und das zuständige Ordnungsamt ist in jedem Bundesland und in jeder Kommune das zuständige Ordnungsamt, unabhängig davon um welches Bundesland oder um welchen Kreis es sich handelt!AndreasHL hat geschrieben: Konkrete Frage: habe ich das Recht, Einsicht in die Genehmigung(en) zu nehmen bzw. kann ich mir vom Ordnungsamt Kopien zusenden lassen ? Die Polizei meint, es ist eh nur eine Ordnungswidrigkeit, falls überhaupt.
Und wenn der Verbrenner eine Genehmigung zum Verbrennen hat, dann müsste er die unter Umständen höchstens der Polizei, dem Ordnungsamt oder möglicherweise auch der Feuerwehr zeigen, zumindest nicht jedem X- beliebigen.
Und ich wage zu bezweifeln, daß das Ordnungsamt diese Genehmigungen irgendjemandem zeigen muß, oder gar zeigen darf!
Wobei ich auch nicht so recht erkennen kann, welchen Nutzen man davon hätte, die Genehmigung zu sehen!
Hier ist ein Gewerbebetrieb involviert, der die Abfallbehandlung gewerbsmäßig oder im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens betreibt. Dieser Betrieb wird von einer zuständigen Behörde überwacht. Das ist nicht das Ordnungsamt (ausser vielleicht in Ronneburg ).
Der TE muss die Genehmigung nicht mal einsehen, vielleicht reicht es, wenn die zuständige Behörde mal nachsieht. Hat der Betrieb eine Genehmigung und hält sie ein, alles ok. Hat er eine Genehmigung und hält sich nicht an alle Vorgaben, ist dem TE vielleicht damit schon geholfen. Hat der Betrieb gar keine Genehmigung, ist das vielleicht schon eine Straftat.
Im übrigen brauchen wir uns mit dem Thread nicht weiter zu beschäftigen, solange sich der TE nicht äußert.
Du würdest staunen, welchen Informationen einem Bürger nach dem UIG oder dem IFG ... offenstehen, zur Not über die Fachaufsichtsbehörde.
Re: Es stinkt uns
Meiner Meinung nach besteht hier ein ganz klarer Rechtsanspruch auf eine Information. Grundlage dafür ist das Umweltinformationsgesetz (UIG), zuständig die Umweltbehörde.
Der Teilnehmer ist persönlich betroffen, da die Lebensqualität durch den verursachten Gestank erheblich eingeschränkt sein dürfte. Damit sind die Informationen notfalls sogar einklagbar. Das ist zwar unbequem, aber manchmal hilft nichts anderes.
Der Teilnehmer ist persönlich betroffen, da die Lebensqualität durch den verursachten Gestank erheblich eingeschränkt sein dürfte. Damit sind die Informationen notfalls sogar einklagbar. Das ist zwar unbequem, aber manchmal hilft nichts anderes.
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