Öl im Boden

Moderator: FDR-Team

FOC
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Öl im Boden

Beitrag von FOC »

Hallo !

Angenommen, man stößt beim Ausheben von Erdreich für Kellerräume auf öligen Boden.
Weiter angenommen, man würde (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) vermuten, dass der Nachbar, der vor langer Zeit (ca. 20 Jahre) auf dem Nachbargrundstück eine KFZ-Werkstatt betrieben hatte, daran Schuld ist (Öl dort in den Boden gelangt und über Schichtenwasser rübergetragen). (wem das nicht reicht, der kann ja noch zusätzlich annehmen, dass man als Beweis durch Aufbuddeln des Bodens die Ölspur dorthin verfolgen könnte).

Was könnte man unternehmen, damit der Schaden nicht an einem selber hängenbleibt?
Gilt hier noch das Verursacherprinzip - oder ist das schon verjährt?
Was wenn die Stadt hier den Eigentümer verpflichten will, alles bis zum Grundwasser hin zu sanieren? Kann er an den Verursacher verweisen - oder muss er sanieren und dann später versuchen das Geld vom Nachbarn wieder zu bekommen (aufwändiger als wenn man die Stadt direkt zum Nachbarn schicken könnte...)

Wie sieht hier die Gesetzeslage aus?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Ronny1958
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Re: Öl im Boden

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

wenn der Verursacher (=Handlungsstörer) nicht mehr feststellbar oder greifbar ist weil möglw. die Beweislage nicht ausreicht oder Verjährung eingetreten ist, hält man sich halt an den Zustandsstörer (=heutigen Eigentümer).
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
FOC
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Re: Öl im Boden

Beitrag von FOC »

Hi Ronny,

Danke für die Antwort.

Wann würde denn bei sowas die Verjährung einsetzen?

Ferner beantwortet das fast (aber auch nur fast) eine Frage, die ich mir inzwischen auch noch gestellt habe:
Kann sich ein Verursacher (oder Eigentümer) gegenüber den Behörden dadurch aus der Verantwortung ziehen, ein Grundstück teuer sanieren zu müssen, indem er das Grundstück verkauft und beim Verkauf vom Käufer dessen Übernahme der zwangsweise nötigen Sanierungen aushandelt? Wenn es so wäre, könnte sich ja jeder dadurch aus der Verantwortung zur Sanierung ziehen, indem er das Grundstück schnell (z.B. für einen Euro) an jemanden verkauft, der sowieso Pleite ist: dann könnte der verkaufende Verursacher/Eigentümer nicht mehr belangt werden - und der neue Eigentümer verweist einfach nur darauf, dass er sowieso insolvent ist.

Welche Gesetze greifen in beiden Fällen?
Herzliche Grüße
FOC

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Anwärter
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Re: Öl im Boden

Beitrag von Anwärter »

Es wäre zunächst einmal interessant zu wissen, wo sich das ganz abspielt, also in welchem Bundesland.
PS: Vorgenannte Aussage stellt nur eine Meinung dar und ist wie immer in diesem Forum nicht verbindlich. ;-)
Zitteraal
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Re: Öl im Boden

Beitrag von Zitteraal »

Hallo,
einschlägig ist hier § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG):
"Der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück sind verpflichtet, den Boden und Altlasten ... so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen."

Die Auswahl der oder des Verpflichteten trifft die zuständige Behörde nach Ermessen, d.h. nach dem Verursacher wird in der Regel nach denen gesucht, die zur Sanierung auch finanziell in der Lage sind. Wichtig- ein derart kontaminiertes Grundstück im Wissen um die Kontamination verkaufen ist erstens arglistige Täuschung und damit strafbar und befreit zweitens nicht von den Sanierungsverpflichtungen.
Siehe dazu auch § 4 Abs. 6 BBodSchG:
"Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein Eigentum nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder Altlast hierbei kannte oder kennen musste." Das hilft vielleicht beim Problem der "Verjährung".
ralle123
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Re: Öl im Boden

Beitrag von ralle123 »

Warum ist sowas im Falle der Neugestaltung der aus den Medien bekannten A1 Brücke und die Altlasten des großen Chemiekonzerns eigentlich nicht möglich?

Natürlich würden die Altlasten beim Verkauf angegeben, aber das könnte in diesem fiktiven Fall ja auch passieren.
Meiner Auffassung nach wäre es dem Grundstückseigentümer ja recht das Grundstück für 0 Euro zu überzeugen, Hauptsache man spart sich die Entsorgung.
Anderer Weg wäre vielleicht die Übertragung an eine ausländische Firma mit Haftungsbeschränkung ohne Eigenkapital. (Ltd)

Ob man das jetzt gut finden muss steht auf. Einem anderen Blatt Papier.
Tastenspitz
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Re: Öl im Boden

Beitrag von Tastenspitz »

ralle123 hat geschrieben:Ob man das jetzt gut finden muss steht auf. Einem anderen Blatt Papier.
und ob das nach 6 Jahren noch jemandem hilft, auf einem weiteren.....
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