Baumaschine im Wohnort
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Re: Baumaschine im Wohnort
Als Strahlenschutzbeauftragter sage ich, das ist alter Ortskern, da geht die Wegung preß an den Häusern vorbei, teils noch weniger als 2m.
Das der DPF nicht Vorschrift ist, ist richtig, soll aber aussagen, dass es heftige Ruß- und sonstige Emissionen gibt.
Die Zeiten lägen so zwischen 9 und 18 Uhr, aber alles reine nice-to-have-Arbeiten eines Baggerfans
Das der DPF nicht Vorschrift ist, ist richtig, soll aber aussagen, dass es heftige Ruß- und sonstige Emissionen gibt.
Die Zeiten lägen so zwischen 9 und 18 Uhr, aber alles reine nice-to-have-Arbeiten eines Baggerfans
Re: Baumaschine im Wohnort
Als entsprechender Experte sollten sie die Gesetze kennen und daher wissen, dass diese Nutzung absolut OK ist.
Wieso also wirklich die Frage der Rechtslage?
Wieso also wirklich die Frage der Rechtslage?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Baumaschine im Wohnort
also Einhaltung der Ruhezeitenpeersteiner hat geschrieben:Die Zeiten lägen so zwischen 9 und 18 Uhr
also bestimmungsgemäßer Einsatzpeersteiner hat geschrieben:Dann lädt er etwas Schrott auf einen Hänger
Auf diesem Wege sehe ich keinerlei Schimmer eines Ansatzes, dies irgendwie zu unterbinden.
ABER:
Wenn Sie dies beweisen können (und ich gehe mal davon aus, denn wenn Sie es nicht es nicht beweisen könnten, würden Sie sicher nicht eine solche Behauptung, die Bezichtigung eines Dritten einer Straftat in der Öffentlichkeit tätigen), warum zeigen Sie ihn dann nicht an?peersteiner hat geschrieben:der Typ handelt schwarz mit Altmaterial und Schrott, Wertstoffen usw.
Der Staat ist naheliegenderweise und richtigerweise weitaus engagierter, einen Steuerbetrüger zu verfolgen als einen Ruhestörer. Wenn er dann dank Ihrer Hilfe des Steuerbetruges überführt und verurteilt ist, dann wird er den Handel entweder aufgeben (und damit wahrscheinlich auch den Gebrauch des Baggers) oder ein ordentliches Gewerbe daraus machen (und dann könnte das mit dem "reinen Wohngebiet" Relevanz gewinnen)
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Re: Baumaschine im Wohnort
Ja und?Die Zeiten lägen so zwischen 9 und 18 Uhr, aber alles reine nice-to-have-Arbeiten eines Baggerfans
Letzendlich sind alle Formen von Garten- und Landschaftsgestaltung, Bau- und Sanierungsarbeiten ein nice-to-have aber kein muss. Jedem Eigentümer eines Gebäudes oder eines Stück Land oder Garten ist frei darin im Rahmen der Baugesetze, wie er das gestaltet. Sie können niemanden vorschreiben, dass die Arbeiten zu unterlassen sind, bloß weil Sie sich belästigt fühlen.
Grüße, Susanne
Re: Baumaschine im Wohnort
Wobei reine Wohngebiete irgendwo an andere Gebiete grenzen.
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Re: Baumaschine im Wohnort
Statt nach Umweltrecht kann man auch über baurechtliche Vorschriften nachdenken.peersteiner hat geschrieben:SO ist das vorzustellen:
Unser "Bodo" läßt den großen Diesel ohne DPF oder sonstiges an, mit Riesenrußwolke fährt er dann erstmal ein paar Meter, dabei mit 2m Abstand und viel Lärm neben anderer Leuts Küchenfenster ( soviel, warum WOHNGEBIET einen Unterschied macht). Dann lädt er etwas Schrott auf einen Hänger ( der Typ handelt schwarz mit Altmaterial und Schrott, Wertstoffen usw. )
und dann parkt er den Radlader wieder in seiner Scheune am Marktplatz. Die Belästigung für die Anwohner ist deutlich höher als mit einem PKW oder ähnlichem ....
Es wäre dann zu prüfen, ob die Nutzung gegen baurechtliche Vorschriften verstößt, also z.B. baugenehmigungspflichtig wäre.
So würde z.B. die Baugenehmigung für ein Wohnhaus nicht einen Schrotthandel im Garten mit abdecken.
Welche Baugenehmigung(en) auf dem Nachbargrundstück vorliegt bzw. vorliegen und ob es sich wirklich um ein "Wohngebiet" handelt wäre jedoch näher zu prüfen. Nicht jedes Gebiet in dem (auch) gewohnt wird ist ein Wohngebiet (vgl. BauNVO).
Evtl. kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde hier weiterhelfen.
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Re: Baumaschine im Wohnort
Auch wenn ich beim TE nicht erwarte, dass er konkrete Nachfragen beantworten wird (hat er bisher auch unterlassen), sei nochmal nachgefragt:
Was meinen Sie mit dem Begriff
Was meinen Sie mit dem Begriff
Derlei Begrifflichkeiten sind in der TA-Lärm so pauschal nicht genannt, welches Wohngebiet meinen Sie eigentlich?es handelt sich um ein WOHNGEBIET
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Baumaschine im Wohnort
Nein, keine reinen nice-to-have-Arbeiten sondern einer der Zwecke für die ein Bagger da ist.peersteiner hat geschrieben:Als Strahlenschutzbeauftragter sage ich, das ist alter Ortskern, da geht die Wegung preß an den Häusern vorbei, teils noch weniger als 2m.
Das der DPF nicht Vorschrift ist, ist richtig, soll aber aussagen, dass es heftige Ruß- und sonstige Emissionen gibt.
Die Zeiten lägen so zwischen 9 und 18 Uhr, aber alles reine nice-to-have-Arbeiten eines Baggerfans
Mein Nachbar ist auch der Meinung das mein Benzinrasenmäher nur unnötigen Lärm macht und ich unsere Rasenfläche wesentlich leiser mit einem kleinen Elektromäher bearbeiten könnte.
Klar könnte ich das. Ich würde aber wesentlich länger brauchen. Unser alter Elektromäher steht noch im Schuppen und mit diesem haben mein Sohn und ich bisher beide gut doppelt so lange für die Fläche ( gute 700qm ) gebraucht.
Also verschafft mir der lautere und Abgase von sich gebende Mäher einen enormen Vorteil bzgl der Zeit und auch der einzusetzenden Arbeitskraft.
Ähnlich wird es sich sicherlich auch beim Baggerfahrer verhalten. Er wird für das verladen von Hand wesentlich länger brauchen.
Bei mir stände auch schon ein Minibagger hinterm Haus wenn ich ihn den dort hin bekommen würde. So für ein Jahr würde ich ihn sicherlich immer wieder nutzen um einige Sachen auf dem Grundstück zu gestalten.
Aber mein NAchbar hat das Glück das unser Gartengrundstück nur durch eine 1m Breite Tür und zusätzlich noch den Wintergarten zu erreichen ist. Somit bekomme ich so ein Ding hier nur mit einem Kran in den Garten.
Re: Baumaschine im Wohnort
Wenn ich mir hier an meiner Arbeitsstelle (direkt gegenüber einer Grundschule) das tägliche Verkehrschaos anschaue, dann ist herankarren die lieben Kleinen bis 1m vor die Schultür auch ein nice-to-have.
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Re: Baumaschine im Wohnort
ktown hat geschrieben:Wenn ich mir hier an meiner Arbeitsstelle (direkt gegenüber einer Grundschule) das tägliche Verkehrschaos anschaue, dann ist herankarren die lieben Kleinen bis 1m vor die Schultür auch ein nice-to-have.
Ja........ irre diese Helikopter - Taxi - Muttis.
Musste ich kürzlich auch wieder sehen als ich 14 Tage lang meinen Sohn aufgrund einer Verletzung zur Schule bringen musste. ( fiele mir sonst im Traum nicht ein. Der Schulweg gehört einfach dazu. Auch der muss alleine bewältigt werden und die Schüler machen das i.d.R. sogar gerne gemeinsam mit Freunden und Schulkameraden)
Da könnte man bei uns im Kleinstädchen wahrscheinlich morgens an den Schulen bei weitem mehr OWI - Anzeigen schreiben als am gesamten restlichem Tag im Stadtgebiet.
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