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Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 11:10
von peersteiner
Hallo !

angenommen, jemand hätte als Hobby einen 5 Tonnen schweren alten Radlader mitten im Ort auf seinem Grundstück vorgehalten. Mit diesem Monstrum das viel Lärm und Erschütterungen bei den Nachbarhäusern verursacht würde er dann so alle paar Tage auf seinem Grundstück oder auch im Ortsbereich "tätig" werden. Ist dies, da immer mit Abgas- und Lärmbelästigung verbunden zulässig ?

Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen, er nutzt aber auch öffentliche Wege und Straßen ....

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 12:48
von FelixSt
Dafür dürften sich Polizei und Ordnungsamt weit brennender interessieren als der Wochenendbetrieb dieses Forums. 8)

Man darf seine Umwelt nicht mehr als nach den Umständen vermeidbar belästigen. Nun überlegen Sie mal, ob es sich um zwingende, unvermeidbare Umstände handelt, wenn ich mir einen Bagger kaufe und auf meinem Grundstück zwecks Langeweilebewältigung damit "Bodo" spiele.

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 12:53
von ktown
Bezüglich der "Abgas und Lärmbelästigung" sei gesagt, dass, sollten die Vorgaben der Immissionsschutzgesetze eingehalten werden, dies durch Dritte zu ertragen ist.

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 13:37
von fool1
Ahoi!
peersteiner hat geschrieben:Das Fahrzeug hat kein Kennzeichen, er nutzt aber auch öffentliche Wege und Straßen ....
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig.
Allerdings muß eine Kenzeichnung nach §4 (4) FZV angebracht sein, heist Name und Adresse dauerhaft auf der linken Seite.

Daß dieses "Monstrum", man spricht bis 7,5t von Kompaktradlader, schneller fährt wäre sehr ausergewöhnlich.


Gruss fool1

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 13:46
von Elektrikör
Hallo,

OT:
ein Radlader der 5t-Klasse ist bei weitem kein "Monstrum", sondern eher was für den (größeren) Sandkasten



MfG

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 14:17
von fool1
Ahoi!
Elektrikör hat geschrieben:OT:
ein Radlader der 5t-Klasse ist bei weitem kein "Monstrum", sondern eher was für den (größeren) Sandkasten
Monstrum war die Wortwahl des TE, daher die " " Zeichen und ein Fotolink zu einem 7,5t Kompaktradlader mit Fahrer und Lkw für den Größenvergleich.

Gruss fool1

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 14:32
von Elektrikör
Hallo,

war auch nicht "gegen" dich gerichtet, ich hab nur zu langsam getippt und wieder mal nicht geschaut, was inzwischen an Posting kam :(


MfG

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 15:18
von peersteiner
wohlgemerkt, es handelt sich um ein WOHNGEBIET .....

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 15:22
von ktown
Ja und?

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 15:33
von SusanneBerlin
ktown hat geschrieben:Bezüglich der "Abgas und Lärmbelästigung" sei gesagt, dass, sollten die Vorgaben der Immissionsschutzgesetze eingehalten werden, dies durch Dritte zu ertragen ist.
Man braucht nicht extra ein Immissionschutzgesetz bemühen, es steht auch direkt in der StVO.
StVO hat geschrieben:§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
(2) ...
(3) An Sonntagen und Feiertagen ...

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 15:58
von ktown
Was hat der zitierte Paragraph mit dem Sachverhalt zutun?

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 16:38
von Elektrikör
Hallo,
peersteiner hat geschrieben: ... dann so alle paar Tage auf seinem Grundstück oder auch im Ortsbereich "tätig" werden.
Wie muß man sich denn das vorstellen?
Spaßfahrten durch den Garten, oder quasi das Anlegen desselbigen nach einem Neubau?


MfG

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 10.09.16, 17:48
von lerchenzunge
1) die Sache mit der Zulassung wurde ja schon von fool1 beantwortet.

2) was "unnötiger Lärm" ist, ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn er nur den Motor laufen lassen würde oder damit nur Spassfahrten durch den Garten macht, wäre es noch einfach (siehe zitierter §30 StVO), aber wenn er damit den Garten beständig umgestaltet, den Bagger also bestimmungsgemäß verwendet, dann mag das ein Nachbar als nervig und unnötig empfinden, aber es dürften dem keine anderen Regeln entgegenstehen als die, die auch beispielsweise dem Gebrauch von Rasenmähern, Heckenschneidern, Laubbläser und anderem lautstarken Gartenwerkzeug beschränken (also lokal festgelegte Ruhezeiten, Lärm- und Abgasgrenzwerte für solche Geräte etc.)
Dass mein Nachbar jeden Samstag (gerade jetzt, wo ich dies schreibe) mit dem benzingetriebenen Rasentrimmer die Kanten seines Rasens "vertrimmt", nervt mich auch, halte ich auch für unnötig, aber es ist sein gutes Recht...

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 11.09.16, 10:13
von peersteiner
SO ist das vorzustellen:

Unser "Bodo" läßt den großen Diesel ohne DPF oder sonstiges an, mit Riesenrußwolke fährt er dann erstmal ein paar Meter, dabei mit 2m Abstand und viel Lärm neben anderer Leuts Küchenfenster ( soviel, warum WOHNGEBIET einen Unterschied macht). Dann lädt er etwas Schrott auf einen Hänger ( der Typ handelt schwarz mit Altmaterial und Schrott, Wertstoffen usw. :shock: )
und dann parkt er den Radlader wieder in seiner Scheune am Marktplatz. Die Belästigung für die Anwohner ist deutlich höher als mit einem PKW oder ähnlichem .... :!:

Re: Baumaschine im Wohnort

Verfasst: 11.09.16, 10:20
von ktown
peersteiner hat geschrieben:Unser "Bodo" läßt den großen Diesel ohne DPF oder sonstiges an, mit Riesenrußwolke fährt er dann erstmal ein paar Meter, dabei mit 2m Abstand und viel Lärm neben anderer Leuts Küchenfenster
1. Als Architekt stell ich mir dann gleich mal die Frage: Wieso 2 Meter? Wurde da verbotenerweise der Grenzabstand nicht eingehalten? :wink:
2. Sind seit neustem Dieselpartikelfilter Pflicht?
3. Haben Sie immer noch nicht gesagt, zu welcher Uhrzeit dies geschieht. Ich tendiere eher dahin, das diese Info ihrer erhofften Antwort noch weniger Aufwind gibt.

Achso kurz ein Link, dass man den gesamten Sachverhalt versteht.