Verunreinigung durch Motoröl Straße und ungenehmigte Grube

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Swab1
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Verunreinigung durch Motoröl Straße und ungenehmigte Grube

Beitrag von Swab1 »

Hallo,

nehmen wir mal an A hat die Straße durch Altfahrzeuge mit Öl verunreinigt, dies mit Bindemittel gebunden und dann mit dem Hochdruckreiniger in die Kanalisation geschwemmt.

Des Weiteren hat A eine nicht genehmigte Grube, welche noch eine Vertiefung aufweist, in der sich eine Tauchpumpe befindet, welche evtl. aufsteigendes Grundwasser (bei starkem Regen) abpumpen soll.

Mit welchen Strafen muss A im Falle eine Meldung ans Umweltamt oder Ordnungsamt rechnen, wie ist hier die Rechtslage?

Danke :D
Zafilutsche
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Re: Verunreinigung durch Motoröl Straße und ungenehmigte Gru

Beitrag von Zafilutsche »

<<<Klick mich>>>
Kommt also drauf an, ob der Beschuldigte ein Angebot annimmt oder nicht.
locarno

Re: Verunreinigung durch Motoröl Straße und ungenehmigte Gru

Beitrag von locarno »

@Swabi

§ 32 Abs. 1 Satz 1 StVO mit zwei Folgepflichten, außerdem Haftung nach §7 Abs 1 StVG. Hinzu kommt der zivilrechtliche Ausgleichsanspruch, den Schaden auf eine solche Art und Weise zu beseitigen, als wäre er niemals entstanden. Im Klartext: Nassreinigung, aufsaugen und chemisch-physikalische Entsorgung des Reiniungsmittels und -mediums. Der Schädiger hat den Schaden aufgrund seiner zivilrechtlichen Schdensminimierungspflicht selbst zu melden, da er den Strassenverkehr und die Umwelt gefährdet hat; er hat dies daher der Verkehrspolizei melden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe des Schadens und dem Umfang der Verkekgrsgefährdung und Schädigung. Außerdem hat der Eigentümer der Strasse, also die Gemeinde, eine Verkehrssicherungspflicht und eine Schadensbeseitungspflicht.

Swab1
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Re: Verunreinigung durch Motoröl Straße und ungenehmigte Gru

Beitrag von Swab1 »

Danke für die Info´s! :)

Wie sieht es denn mit der Grube aus? :?:
locarno

Re: Verunreinigung durch Motoröl Straße und ungenehmigte Gru

Beitrag von locarno »

@Swabi

ich gehe davon aus, das Du mich meinst. Schöner wäre es gewesen, das Apostroph wegzulassen und ein AT hinzufügen. Man nennt es Netiquette, ist wohl aus der Mode gekommen.

Bezüglich der Grube steht alles da, einfach lesen: "[...]zivilrechtliche Ausgleichsanspruch, den Schaden auf eine solche Art und Weise zu beseitigen, als wäre er niemals entstanden.[...]"

Dieser Anspruch besteht zusätzlich immer neben jedem evtl. bestehenden Anspruch.
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