Auch dieser Anwalt bezieht sich in seinen Äußerungen auf einen abgeschlossenen Behandlungsvertrag.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Noch ein Rechtsanwalt, der sich zum Thema äußerst (vgl. Rechtsanwalt Dominik Kellner - Fachanwalt für Medizinrecht -).
Siehe: "4. Jede medizinische Behandlung erfordert eine Einwilligung"
Das ist deutlich daran zu erkennen, dass er beschreibt was ein Behandlungsvertrag ist und dann die weiteren neuen Paragraphen kurz zusammenfasst.
Er gibt eigentlich nur die Paragraphen nochmal kurz in zusammengefasster Form wieder.
Auch hier lesen Sie die Äußerung aus dem Kontext gerissen.
Der Anwalt befasst sich in seinem Artikel mit dem Behandlungsvertrag und im Rahmen eines Behandlungsvertrages braucht eine jede medizinische Maßnahme eine Einwilligung.
Mit der Frage des Zustandekommens eines solchen Vertrages befasst auch dieser Anwalt sich in seinem Artikel überhaupt nicht.