Rechnung

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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versuch
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Rechnung

Beitrag von versuch »

Arzt y stellt Privatpatient x eine Rechnung.
Dieser sieht, dass diese viel höher ist als bei einem Kassenpatienten, wohl da hier die KK voll übernimmt.
Er beschwert sich.
Nach langer Diskussion will y die Rechnung ändern u. Zuschicken. X wirft die alte Rechnung weg. Ich
Nichts passiert.
X meldet sich bei y, der meint nun, er brauche die mittlerweile entsorgte originalrechnung, um eine neue aufstellen zu können.
Er glaubt nicht, dass x die Rechnung weggeworfen hat.
Er stellt x nun eine Mahnung zu.
X beharrt auf eine Korrektur der Rechnung.
Kann y das Geld der alten Rechnung eintreiben lassen od. Wäre erbei einem Widerspruch eines mahnbescheides chancenlos?
winterspaziergang

Re: Rechnung

Beitrag von winterspaziergang »

versuch hat geschrieben:Arzt y stellt Privatpatient x eine Rechnung.
Dieser sieht, dass diese viel höher ist als bei einem Kassenpatienten, wohl da hier die KK voll übernimmt.
Zunächst mal muss der Arzt nichts korrigieren. Er kann bei einem Privatvertrag einen höheren Satz= eine höheren Betrag zugrunde legen. Bei vorheriger vertraglicher Vereinbarung sind dem sogar kaum Grenzen gesetzt.
Unverständlich, dass der Privatpatient das nicht weiß.
...
X beharrt auf eine Korrektur der Rechnung.
Kann y das Geld der alten Rechnung eintreiben lassen od. Wäre erbei einem Widerspruch eines mahnbescheides chancenlos?
Arzt Y hätte die besten Chancen von Patient X, der das falsch verstanden hat, die Summe bis zur üblichen Höhe für Privatliquidation+ alle Auslagen zur Eintreibung einzuklagen. Die Leistung ist nachweislich erbracht, daher steht dem Arzt das Honorar zu.

Vereinbarungen aus Kulanz dürften an Bedingungen geknüpft werden, etwa der Rückgabe des Originals der ersten Rechnung.
Der Patient könnte nämlich die hohe Rechnung bei einer vorhandenen PKV einreichen und das Geld erhalten, dem Arzt im Gegenzug aber nur die "korrigierte" Rechnung auszahlen.
versuch
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Re: Rechnung

Beitrag von versuch »

Die Rechnung existiert aber nicht mehr.
Zudem ist das für Herrn x keine Korrektur, sondern eine falsche Rechnung, die er beanstandet hat. Es war auch nie von Kulanz die Rede.
Dies so zu bezeichnen wäre auch frech.
Ob die gleiche Leistung, die zudem nur eine Arzthelferin erbracht hat, verschieden abgerechnet werden darf, ist zumindest moralisch fragwürdig.

Die Vermutung bzgl. Kk stellte y auch auf.
Das ist an sich schon unverschämt.
Deswegen hat x ihm auch die Servicenummer der kk gegeben.
Y wollte nachfragen, was er wohl aber nicht getan hat.
winterspaziergang

Re: Rechnung

Beitrag von winterspaziergang »

versuch hat geschrieben:Die Rechnung existiert aber nicht mehr.
das ist natürlich ein Nachteil
Zudem ist das für Herrn x keine Korrektur, sondern eine falsche Rechnung, die er beanstandet hat.
wenn der Arzt privatärztlich korrekt abgerechnet hat, spielt die Einschätzung von X keine Rolle. Dass die Leistung für jemand gesetzlich Versicherten günstiger ist, ist dabei auch unerheblich.
Es war auch nie von Kulanz die Rede.
Dies so zu bezeichnen wäre auch frech.
wenn die Rechnung privatärztlich korrekt abgerechnet wurde und der Arzt nur aus Kulanz auf sein Recht verzichtet, ist das Kulanz und es ist frech vom Patienten/Kunden, erst als Privatpatient aufzutreten und dann die Zahlung zu verweigern.
Ob die gleiche Leistung, die zudem nur eine Arzthelferin erbracht hat, verschieden abgerechnet werden darf, ist zumindest moralisch fragwürdig.
das ist kein Forum für Moral, sondern für Recht. Und der Arzt kann dem privatversicherten die gleiche Leistung höher berechnen. Moralisch fragwürdig kann durchaus sein, wieso er für den gesetzlich Versicherten weniger bekommt.
In jedem Fall ist es moralisch verwerflich, erst eine Leistung zu beanspruchen und dann die Zahlung zu verweigern. Und in dem Fall sind sich Moral und Recht dann noch einig.
Die Vermutung bzgl. Kk stellte y auch auf.
Das ist an sich schon unverschämt.
nö- nur möglich
Deswegen hat x ihm auch die Servicenummer der kk gegeben.
Y wollte nachfragen, was er wohl aber nicht getan hat.
muss er auch nicht. wenn er privatärztlich korrekt die Rechnung gestellt hat, steht ihm das Honorar für die Leistung zu. Darüber hinaus muss er sich mit X nicht mehr beschäftigen.
versuch
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Re: Rechnung

Beitrag von versuch »

Das sehe ich komplett anders.

er wollte die Rechnung auch ändern, hat es aber nicht.
er stellte danach edie Forderung auf, die Rechnung jetzt vorbeizubringen, wohl wissend, dass sie vernichtet wurde.

X hat es schriftlich, dass er die Rechnung ändern wollte.

Das Ganze ist für mich sogar extrem moralisch bedenklich und eine Riesensauerei von Y.
Darf ich fragen, ob sie auch Arzt sind, winterspziergang?
Für mich geht das willkürliche Abrechnen schon in Richtung Betrug.
winterspaziergang

Re: Rechnung

Beitrag von winterspaziergang »

versuch hat geschrieben:Das sehe ich komplett anders.
logisch, sonst würden Sie nicht hier fragen

...
Das Ganze ist für mich sogar extrem moralisch bedenklich und eine Riesensauerei von Y.
Darf ich fragen, ob sie auch Arzt sind, winterspziergang?
Für mich geht das willkürliche Abrechnen schon in Richtung Betrug.
Nehmen Sie einfach zur Kenntnis, dass hier allgemeine Fragen zur Rechtslage gestellt werden (dürfen). Die Einzelheiten, wer wann was gesagt hat und wer das moralisch wie auch immer sieht, spielen keine Rolle.

Jeder Anwalt wird Ihnen- ohne Arzt zu sein- bestätigen, dass eine Privatärztliche Rechnung nicht falsch ist, nur weil der Arzt sein Recht wahrnimmt, die Leistung entsprechend der Gebührenordnung GOÄ abzurechnen.

Das ist keine Willkür, das ist rechtlich festgelegt was der Arzt berechnen darf und was nicht, selbst beim Privatpatienten.
Übrigens ist es rechtlich Betrug, erst eine Leistung in Anspruch zu nehmen, als Privatpatient aufzutreten und dann um das Honorar zu feilschen oder es nicht zahlen zu wollen.

Ihre rechtliche Frage wurde beantwortet. Alles darüber hinaus lässt sich hier nicht klären.
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Re: Rechnung

Beitrag von webelch »

versuch hat geschrieben:Für mich geht das willkürliche Abrechnen schon in Richtung Betrug.
Einen Betrug sollte man anzeigen ;-)

Und vielleicht noch ein unerwünschter Rat: Diesen Arzt in Zukunft tunlichst nicht mehr aufsuchen. Und darauf hoffen, dass Ärzte sich nicht untereinander über ihre Lieblingspatienten austauschen. Sonst ist es möglicherweise bald vorbei mit der Rechnungsstellung.
versuch
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Re: Rechnung

Beitrag von versuch »

Das machen wir auch sicher nicht.
Und wir werden auch allen Leuten von diesem Arzt abraten.

Die Ärztekammer wird bestimmt angeschrieben.

BTW:
Ich habe kein Problem mit Ärzten, aber wenn einer 200 % von der gleichen Behandlung wie bei einem Selbstzahler (was ein Privatpatient auch ist) abrechnet, ist das einfach unverschämt.
Und das macht er nur, da er weiß, die Kasse zahlt es ja. letztendlich zahlt es aber der Privatpatient über eine Beitragserhöhung.
Und wenn sich die Patienten nicht wehren, werden es Ärzte weiterhin machen.
nordlicht02
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Re: Rechnung

Beitrag von nordlicht02 »

versuch hat geschrieben: Die Ärztekammer wird bestimmt angeschrieben.
Na ja, die müssen ja auch mal was zu lachen haben.
Sie haben immer noch nicht kapiert, dass Ärzte, ja nachdem ob sie einen Privat- oder einen Kassenpatienten behandeln, unterschiedlich ausfallen, oder?
versuch hat geschrieben:Und wenn sich die Patienten nicht wehren, werden es Ärzte weiterhin machen.
Was ihr gutes Recht ist.

Nebenbei: Dann beschweren Sie sich bei der Ärztekammer auch gleich darüber, dass Sie als Privatpatient beim Facharzt i. d. R. schneller einen Termin bekommen, als der Kassenpatient!
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
versuch
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Re: Rechnung

Beitrag von versuch »

Das ist auch nicht o.k., keine Frage.

Im übrigen haben Sie nicht verstanden, dass es hier keineswegs um den vergleich Kassen- und Privatpatient, sondern um den Vergleich Privatpatient und Selbstzahler geht.

Wenn ich mir Ihre Meinung so durchlese, wird mir ganz schlecht, aber auch klar, warum das Gesundheitssystem so gegen die Wand läuft.
Ein Grund mehr dieses System einzustampfen, wenn es so begründet wird, wie Sie es tun!
nordlicht02
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Re: Rechnung

Beitrag von nordlicht02 »

versuch hat geschrieben: Wenn ich mir Ihre Meinung so durchlese, wird mir ganz schlecht,
Dann sollten Sie zum Arzt gehen. :devil:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
winterspaziergang

Re: Rechnung

Beitrag von winterspaziergang »

versuch hat geschrieben:Das ist auch nicht o.k., keine Frage.

Im übrigen haben Sie nicht verstanden, dass es hier keineswegs um den vergleich Kassen- und Privatpatient, sondern um den Vergleich Privatpatient und Selbstzahler geht.
Dann sollte man zu Beginn nicht schreiben
versuch hat geschrieben:Arzt y stellt Privatpatient x eine Rechnung.
Dieser sieht, dass diese viel höher ist als bei einem Kassenpatienten, wohl da hier die KK voll übernimmt.

Der Vergleich PKV vs. Selbstzahler ist rechtlich unerheblich, da der Arzt beim Selbstzahler nicht an die Gebührenordnung gebunden ist, allerdings muss oder sollte er in diesem Fall auch vorab eine schriftliche Vereinbarung treffen bzw. vorab die Kosten mitteilen.
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