Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Karfield
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Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von Karfield »

Hallo,

Frau A lebt mit Herrn B in einer Wohnung. A will sich von B trennen. Dieser will das nicht akzeptieren. B fand bei A eine Überweisung ihres Arztes für eine Psychotherapie. Seitdem versteift sich B darauf, dass A durch eine Depression verpeilt ist und sich eigentlich gar nicht trennen will. B sucht ständig nach Symptomen und Beweisen für die Depression.

Es ging nun soweit, dass B eine Email an den Arzt von A schrieb, mit allen vermeintlichen Symptomen und vermutlich sehr sorgenvollen Worten. Inhalt des Schreibens ist nicht bekannt.

Der Arzt hat nun per Email geantwortet, ohne vorher mit A gesprochen zu haben. (A war tatsächlich bereits vorher mal mit dem Arzt wegen psychischer Probleme im Gespräch) Sinngemäß sagt er, dass er sich für die Nachricht und das Sorgen machen bedankt, natürlich keine Informationen geben kann. Er rät aber B, dass A sich unbedingt einem Psychiater vorstellen soll, bzw. gleich in eine Klinik gehen könnte. A könne natürlich auch jederzeit zu ihm kommen, dann würde er das gleiche raten.

Ist das nicht schon eine grobe Datenschutzverletzung durch den Arzt? Dadurch, dass er ohne mit A zu sprechen, ob B kontaktiert werden darf, da es ja um A geht in dem Kontakt, bereits bestätigt, dass A Patientin bei ihm ist? Das dürfte doch schon gar nicht erlaubt sein? Und dann gibt der Arzt Ratschläge, aus denen genau erkennbar ist, dass es um psychische Probleme geht. So hätte B alle Informationen bekommen, dass A bei diesem Arzt wegen psychischer Probleme war.

Und vor allem hat der Arzt nicht vor seiner antwort mit A gesprochen. A und B sind nicht verheiratet. Sollte A den Arzt anzeigen?
SusanneBerlin
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
So hätte B alle Informationen bekommen, dass A bei diesem Arzt wegen psychischer Probleme war.
Die Information hatte B doch bereits, als er die Überweisung fand. Der Grund, wieso ein Arzt einem Patienten eine Überweisung für eine Psychotherapie gibt, sind psychische Probleme des Patienten.
Grüße, Susanne
Karfield
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von Karfield »

Das stimmt wohl, aber darf ein Arzt so etwas einem nicht wirklich Angehörigen so bestätigen ohne das Wissen der Patientin? Wäre nicht die einzig richtige Reaktion gewesen, dass Arzt mit A spricht, dass Herr B sich Sorgen macht? Und so genau ist nicht bekannt, ob Arzt weiß, dass B die Informationen hat.
FelixSt
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von FelixSt »

Es gibt Angehörige und keine Angehörigen, aber keine "nicht wirklich Angehörigen". Der Arzt darf im Normalfall nicht einmal mit Angehörigen über den Betroffenen sprechen. Eine denkbare Reaktion wäre es gewesen, die Mail unbeantwortet zu lassen (ja, das geht tatsächlich).
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
SusanneBerlin
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von SusanneBerlin »

Karfield hat geschrieben: 15.09.19, 20:10 Das stimmt wohl, aber darf ein Arzt so etwas einem nicht wirklich Angehörigen so bestätigen ohne das Wissen der Patientin? Wäre nicht die einzig richtige Reaktion gewesen, dass Arzt mit A spricht, dass Herr B sich Sorgen macht? Und so genau ist nicht bekannt, ob Arzt weiß, dass B die Informationen hat.
Der Arzt hat B doch nur gesagt, dass er jemandem der das von B beschriebene Verhalten zeigt, raten würde sich bei einem Psychiater oder in einer Klinik vorzustellen.

Es war vielleicht nicht korrekt, dass der Arzt indirekt bestätigt hat, dass A bei ihm in Behandlung ist, aber er hat B nichts über die Behandlung oder gestellte Diagnosen erzählt. Soll der Arzt besorgten Angehörigen/Lebenspartnern einfach nur sagen "Von mir erfahren Sie nichts, Ende des Gesprächs und belästigen Sie mich bitte nicht nochmal!" fänden Sie das besser?
Grüße, Susanne
Karfield
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von Karfield »

Der Arzt hat explizit geraten, dass A zu einem Psychiater gehen soll. Und doch hat der Arzt über die Beschwerden von A gesprochen, indem er mit dem Rat bestätigt hat, dass hier Beschwerden im psychischen Bereich vorliegen. Ja, besser wäre gewesen gar nichts zu schreiben und erst mal mit A zu sprechen, geht ja in dem Kontakt ausschließlich um A.

Ist es empfehlenswert , dass A den Arzt anzeigt? A möchte natürlich gern mit dem Arzt sprechen, muss der Arzt A sagen, was in dem Brief von B stand?

Gibt es Paragraphen in denen steht, dass nicht mal Angehörigen mitgeteilt werden darf, bei welchem Arzt jemand in Behandlung ist? Oder vom Arzt über jemand drittes gesprochen wird ohne Einverständnis?
SusanneBerlin
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist es empfehlenswert , dass A den Arzt anzeigt?
Was will A damit erreichen?
Wenn A bei diesem Arzt bleiben will, sollte A erst mit dem Arzt sprechen.
A möchte natürlich gern mit dem Arzt sprechen, muss der Arzt A sagen, was in dem Brief von B stand?
Nein muss er nicht.

Wieso trennt sich A nicht endlich von B, statt den Arzt dafür zu bestrafen zu wollen, dass B die von A herumliegenden Überweisungsformulare findet.
Grüße, Susanne
FelixSt
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von FelixSt »

A wird wohl in der Lage sein, Infos über die ärztliche Schweigepflicht auch ohne Assistenz durch dieses Forum herauszufinden. Ich finde das Verhalten des Arztes auch nicht klug, siehe oben, aber wenn es nun die größte Sorge der A ist, wie sie den Arzt belangen kann, dann stimmt sein Rat, dringend zum Psychiater zu gehen, offenbar exakt. So, wie hier angedeutet, wird es jedenfalls nichts mit der Problembewältigung...
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Karfield
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von Karfield »

Oh Entschuldigung dass ich dieses Forum für meine Anfrage gewählt habe. Ich dachte dafür wäre es da.
@FelixSt , die Antwort ist wenig hilfreich. Das finde ich schon übergriffig. Hätte ich medizinischen Rat haben wollen, hätte ich die Frage in ein Psychologieforum gestellt.

Bei der ganzen Frage ging es weniger um das Handeln von A oder B, sondern um das des Arztes und seinen Rechten, wie weit reicht eine Schweigepflicht. Ich dachte das ist hier recht.de oder hab ich mich vertan?
Dummerchen
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Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von Dummerchen »

Die Antwort auf die Ausgangsfrage ist JSA 1.0 in Verbindung mit JSA 2.0

Solange hier niemand weiß, was genau der Arzt gefragt wurde, was genau er daraufhin geantwortet hat und ob der Arzt davon ausgehen konnte, daß er dem B antworten durfte, kann niemand eine rechtliche Einschätzung geben.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
winterspaziergang

Re: Arzt gibt Lebensgefährte Rat ohne Wissen der Patientin

Beitrag von winterspaziergang »

Karfield hat geschrieben: 15.09.19, 19:36 Ist das nicht schon eine grobe Datenschutzverletzung durch den Arzt?
nach dem beschriebenen ist das nicht erkennbar
Dadurch, dass er ohne mit A zu sprechen, ob B kontaktiert werden darf, da es ja um A geht in dem Kontakt, bereits bestätigt, dass A Patientin bei ihm ist?
hat er das? der Wortlaut ist wichtig.
Das dürfte doch schon gar nicht erlaubt sein?
nein. Aber es ist ein Unterschied, ob man schreibt, dass A seine Patientin ist oder ob er schreibt, "ich darf nichts dazu sagen, aber laut Ihrer Schilderung sollte A zum Psychiater"
Und dann gibt der Arzt Ratschläge, aus denen genau erkennbar ist, dass es um psychische Probleme geht.
nach dem beschriebenen ist das nicht erkennbar, dass der Arzt Ratschläge für A gegeben hat. Vielmehr beantwortet er die Mail doch korrekt mit
Sinngemäß sagt er, dass er sich für die Nachricht und das Sorgen machen bedankt, natürlich keine Informationen geben kann.
Wenn B dem Arzt sagt "meine Frau ist depressiv und sitzt am Fenster" und der Arzt sagt, "dann sollte Sie mit ihr zum Psychiater", dann hat der Arzt nicht betätigt, dass A psychische Probleme hat
So hätte B alle Informationen bekommen, dass A bei diesem Arzt wegen psychischer Probleme war.
Siehe den eigenen Text laut dem
...dass er sich für die Nachricht und das Sorgen machen bedankt, natürlich keine Informationen geben kann.
Und vor allem hat der Arzt nicht vor seiner antwort mit A gesprochen. A und B sind nicht verheiratet. Sollte A den Arzt anzeigen?
Das Beantworten einer Mail durch einen Arzt, in dem dieser allgemeine Ratschläge zu bereits geschilderten psychischen Problemen gibt und empfiehlt in dem Fall einen Facharzt für Psychiatrie aufzusuchen ist nicht strafbar.

Und abseits der Rechtslage: A sollte den Arzt nicht zum Sündenbock machen.
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