Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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SchreiberP
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Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von SchreiberP »

Hallo,

vor Zusicherung der anteiligen Kostenübernahme braucht die gesetzliche Krankenkasse wohl eine andrologische Bescheinigung. Diese sagt nicht mehr aus, als dass ein Patient P bei einem Arzt A behandelt wurde. Diese Bescheinigung wird "auf Wunsch" erstellt. Sie ist, wenn ich das richtig verstehe, eine IGeL-Leistung. Sie muss, wenn ich das richtig verstanden habe, dennoch nach GOÄ ausgestellt werden.

1) Ist es korrekt, für diese Leistung Ziffer 85 (Google sagt "schriftliche aufwendige gutachterliche Äußerung") zu verwenden?

2) Kann es korrekt sein, einen Faktor >2,3 zu verwenden ohne Begründung? § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GOÄ verneint dies meiner Meinung nach.

Falls 1) und/oder 2) verneint werden können, ist es korrekt, wenn Patient P den Rechnungsbetrag entsprechend (auf Faktor 2,3) gekürzt überweist?

Vielen Dank schonmal!
FM
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von FM »

SchreiberP hat geschrieben: 26.01.21, 20:30 vor Zusicherung der anteiligen Kostenübernahme braucht die gesetzliche Krankenkasse wohl eine andrologische Bescheinigung. Diese sagt nicht mehr aus, als dass ein Patient P bei einem Arzt A behandelt wurde. Diese Bescheinigung wird "auf Wunsch" erstellt. Sie ist, wenn ich das richtig verstehe, eine IGeL-Leistung.
Das kann nicht sein. Entweder ist es eine IGeL-Leistung, oder es ist für die GKV nötig. Denn IGeL ist damit definiert "außerhalb der GKV".

Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo eine gesetzliche Krankenkasse eine privatärztliche Bescheinigung verlangte. Welche Krankenkasse war das denn, und wie lautete deren Forderung wörtlich? Hat sie es überhaupt verlangt, oder hat nur der Arzt gesagt, er würde das ganz gerne zusätzlich verkaufen?
Tastenspitz
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von Tastenspitz »

Ich denke auch, dass man das nur mit der GKV klären kann zumal diese afaik auch unterschiedliche Formen der Kostenübernahme haben.
winterspaziergang

Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von winterspaziergang »

Ergänzend zu den vorherigen posts
SchreiberP hat geschrieben: 26.01.21, 20:30 Hallo,

vor Zusicherung der anteiligen Kostenübernahme braucht die gesetzliche Krankenkasse wohl eine andrologische Bescheinigung. Diese sagt nicht mehr aus, als dass ein Patient P bei einem Arzt A behandelt wurde. Diese Bescheinigung wird "auf Wunsch" erstellt.

Diese sagt aus, "dass Erkrankungen erkannt werden, die im Zusammenhang mit der männlichen Fertilitätsstörung stehen können und ggf. vorrangig zu behandeln sind (z.B. Tumore, hypogonadotroper Hypogonadismus)." Und soll diese ausschließen, damit keine ICSI erfolgt, während eine behandelbar Ursache vorliegt.

Das ist für die Finanzierung einer ICSI ein entscheidender Unterschied zu "sagt nur aus, dass P bei A war". Da die Behandlung oder Abklärung eine GKV-Leistung ist, stellt sich in der Tat die Frage, ob eine Bescheinigung überhaupt IGel wäre. Zumindest, wenn die anschließende ICSI Kassenleistung ist.

1) Ist es korrekt, für diese Leistung Ziffer 85 (Google sagt "schriftliche aufwendige gutachterliche Äußerung") zu verwenden?

2) Kann es korrekt sein, einen Faktor >2,3 zu verwenden ohne Begründung? § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GOÄ verneint dies meiner Meinung nach.

Falls 1) und/oder 2) verneint werden können, ist es korrekt, wenn Patient P den Rechnungsbetrag entsprechend (auf Faktor 2,3) gekürzt überweist?

Vielen Dank schonmal!
Kürzen ist immer schwierig, wenn unklar ist, was unterschrieben wurde. Andererseits ist wie genannt unklar, was da untersucht/bescheinigt wurde.
Tastenspitz
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von Tastenspitz »

Letztlich geht es auch wohl nur um die Differenz von 2,3 und 3,5 bei der Ziffer 85 (=29,15€). Also um ca. 35€.
Da würde ich mich nicht mit einem Arzt anlegen, der in meinem Intimbereich rumfuhrwerkt... :ironie:
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von SchreiberP »

FM hat geschrieben: 26.01.21, 22:33 Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo eine gesetzliche Krankenkasse eine privatärztliche Bescheinigung verlangte. Welche Krankenkasse war das denn, und wie lautete deren Forderung wörtlich? Hat sie es überhaupt verlangt, oder hat nur der Arzt gesagt, er würde das ganz gerne zusätzlich verkaufen?
Das Kinderwunschzentrum verlangt die andrologische Bescheinigung, um den Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme an die Krankenkasse zu stellen, Der Androloge stellt die Bescheinigung privat in Rechnung, da "auf Wunsch" erbracht. Die Krankenkasse ist bis zu diesem Punkt nicht involviert.
Online auffindbare Erfahrungsberichte erwecken den Anschein, dass dieses Vorgehen üblich ist, nennen allerdings sehr unterschiedliche Kosten.
SchreiberP
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von SchreiberP »

Danke für die ausführliche Antwort!
winterspaziergang hat geschrieben: 27.01.21, 07:22 Diese sagt aus, "dass Erkrankungen erkannt werden, die im Zusammenhang mit der männlichen Fertilitätsstörung stehen können und ggf. vorrangig zu behandeln sind (z.B. Tumore, hypogonadotroper Hypogonadismus)." Und soll diese ausschließen, damit keine ICSI erfolgt, während eine behandelbar Ursache vorliegt.

Das ist für die Finanzierung einer ICSI ein entscheidender Unterschied zu "sagt nur aus, dass P bei A war". Da die Behandlung oder Abklärung eine GKV-Leistung ist, stellt sich in der Tat die Frage, ob eine Bescheinigung überhaupt IGel wäre. Zumindest, wenn die anschließende ICSI Kassenleistung ist.
Der Vollständigkeit halber: Die Bescheinigung enthält neben "Patient P war bei Arzt A" auch noch sinngemäß:
"Bescheinigung gemäß Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung"
winterspaziergang hat geschrieben: 27.01.21, 07:22 Da die Behandlung oder Abklärung eine GKV-Leistung ist, stellt sich in der Tat die Frage, ob eine Bescheinigung überhaupt IGel wäre. Zumindest, wenn die anschließende ICSI Kassenleistung ist.
Ob die ICSI (anteilig) Kassenleistung ist, ergibt sich ja erst nach Bewilligung/Ablehnung des Antrags durch die Krankenkasse, wenn ich das richtig verstanden habe. Und selbst wenn die KK die Kosten der Bescheinigung als Teil der ICSI übernimmt, bleiben ja doch bis zu 50% Eigenanteil des Patienten.
winterspaziergang hat geschrieben: 27.01.21, 07:22 Kürzen ist immer schwierig, wenn unklar ist, was unterschrieben wurde. Andererseits ist wie genannt unklar, was da untersucht/bescheinigt wurde.
Ich verstehe § 12 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 GOÄ so, dass ohne Begründung kein Faktor >2,3 verwendet werden darf. Ist das korrekt? Wenn ja:
Mal angenommen, es wurde nichts unterschrieben. Wäre das Kürzen (zugunsten des Arztes auf den Faktor 2,3) nicht naheliegend?
SchreiberP
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von SchreiberP »

Tastenspitz hat geschrieben: 27.01.21, 07:35 Letztlich geht es auch wohl nur um die Differenz von 2,3 und 3,5 bei der Ziffer 85 (=29,15€). Also um ca. 35€.
Da würde ich mich nicht mit einem Arzt anlegen, der in meinem Intimbereich rumfuhrwerkt... :ironie:
Verständliche Überlegung. :)
Auf der anderen Seite empfinde ich ca. 100€ für "ein Mal Abstempeln" für sehr unangemessen. Vorausgegangene Untersuchungen und Behandlungen werden ja bereits direkt über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet worden sein.
FM
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Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von FM »

Aus § 73 SGB V:
(2) 1Die vertragsärztliche Versorgung umfaßt die

1. ärztliche Behandlung,
....
9. Ausstellung von Bescheinigungen und Erstellung von Berichten, die die Krankenkassen oder der Medizinische Dienst (§ 275) zur Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben oder die die Versicherten für den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts benötigen;
...
... und das bedeutet, dass diese Tätigkeiten durch die GKV bezahlt werden oder als bezahlt gelten.

Man könnte z.B. die Kasse fragen welche Bescheinigung sie genau braucht und den Arzt dann bitten, nur genau diese auszustellen.
winterspaziergang

Re: Rechnung "Andrologische Bescheinigung für ICSI"

Beitrag von winterspaziergang »

SchreiberP hat geschrieben: 27.01.21, 14:24 Mal angenommen, es wurde nichts unterschrieben. Wäre das Kürzen (zugunsten des Arztes auf den Faktor 2,3) nicht naheliegend?
Naheliegend wäre es, mit dem Arzt zu sprechen, ehe man einfach kürzt.
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