Arzt verweigert Zahlungs-Quittung

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Ina-Elena
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Arzt verweigert Zahlungs-Quittung

Beitrag von Ina-Elena »

Hallo Ihr Lieben,

folgender, natürlich fiktiver, Sachverhalt:

Ein Patient sucht einen (Kassen-)Arzt auf.
Dieser empfiehlt ihm homöopatische Heilmittel. Diese Heilmittel hat der Arzt in seiner Praxis und verkauft sie dem Patienten. Dies geschieht 3x. Der Patient erhält Quittungen (€ 30,-/€ 35,-/€ 50,-).
Der Patient soll auch ein „Erst-Anamnese-Formular“ ausfüllen. Für diese „Erst-Anamnese“ werden vom Patienten € 79,-- verlangt, hierfür erhält er keine Quittung. Für alle Zahlungen verlangte der Arzt „Bar-Zahlung“.

Eine spätere Recherche ergab, dass die Medikamente, für die der Patient € 50,-- gezahlt hat, über eine französische Apotheke inkl. Porto ! für € 16,-- zu bestellen sind.

Bei der Steuerklärung reicht der Patient die 3 vorhandenen Quittungen ein als „außergewöhnliche Belastungen“. Diese werden nicht anerkannt, da Stempel, Zahlungsgegenstand und Unterschrift unleserlich sind.

Der Patient bitte den Arzt, ihm „ordnungsgemäße“, d.h. lesbare Quittungen mit Praxis-Stempel auszustellen und auch nachträglich eine Quittung für die „Erst-Anamnese“.
Trotz mehrfacher Bitten, erfolgt keine Reaktion.

Meine Frage nun:
Ist der Arzt „verpflichtet“ – ich gehe davon aus – ordnungsgemäße Quittungen auszustellen ?
Was könnte man tun, wenn er sich weigert ?

Ich gehe davon aus, dass diese Bar-Zahlungen nicht den Weg in seine Buchhaltung gefunden haben.

Danke im Voraus für Eure Antworten

Liebe Grüße
Ina-Elena
FM
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Re: Arzt verweigert Zahlungs-Quittung

Beitrag von FM »

Eine Preisbindung gibt es nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel und nur innerhalb Deutschlands. Dass da etwas im Ausland billiger ist mag schon sein, ob man es überhaupt hätte importieren dürfen ist schon mal fraglich aber auch egal.

Die Anamnese müsste er eigentlich ja schon im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung gemacht haben, falls eine solche auch stattfand.

Wollte das Finanzamt dann nicht genauer wissen, von wem die Belege stammten?
Froggel
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Re: Arzt verweigert Zahlungs-Quittung

Beitrag von Froggel »

Ina-Elena hat geschrieben: 06.03.21, 13:01 Ist der Arzt „verpflichtet“ – ich gehe davon aus – ordnungsgemäße Quittungen auszustellen ?
Nach § 368 BGB ist er dazu verpflichtet – ebenso wie es jeder Heilpraktiker wäre. Natürlich ist er nicht dazu verpflichtet, die Heilmittel zum gleichen Preis zu verkaufen, wie man sie selbst im Internet beziehen könnte, dennoch muss die Quittung für die Heilmittel und auch die Rechnung für die gewährte Dienstleistung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Kosten der IGelleistung müssen in jedem Fall bereits vorher schriftlich bekanntgegeben werden, und im Nachhinein hat eine Rechnung zu erfolgen. Aus der Umsatzsteuerfreiheit gewisser Leistungen (Heilbehandlungen) kann der Arzt nicht schlussfolgern, keine Rechnungen schreiben zu müssen.
Ina-Elena hat geschrieben: 06.03.21, 13:01 Was könnte man tun, wenn er sich weigert ?
Verbaucherschutz, Finanzamt, Ärztekammer ... das würde mir als erstes einfallen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Ina-Elena
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Re: Arzt verweigert Zahlungs-Quittung

Beitrag von Ina-Elena »

Hallo liebe(r) FM,

diese Medikamente, für die der Patient € 50,-- gezahlt hatte, gibt es offensictlich nicht in Deutschland, jedenfalls nicht von dieser Firma und in dieser Kombination.
M.E. hat der Arzt seinen Patienten "über den Tisch gezogen", hätte er € 25,-- verlangt, wäre das ja ok, aber € 50,-- ist m.E. "happich".,
Aber das ist nicht das Thema.
Der Patient möchte für das, wofür er bar bezahlt hat, ordnungsgemäße Quittungen haben, d.h. wofür und mit einem erkennbaren Praxis-Stempel und Unterschrift.
Und dies verweigert der Arzt ohne Begründung, in dem er nicht reagiert.

Liebe Grüße
Ina-Elena
Ina-Elena
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Re: Arzt verweigert Zahlungs-Quittung

Beitrag von Ina-Elena »

Hallo liebe(r) Froggel,

danke für die Antwort.

Ich denke mal, der Arzt "ziert" sich, weil möglicherweise meine Vermutung, dass diese Bar-Zahlungen nicht in der Buchaltung gelandet sind, zutrifft und er nun ein Problem mit seiner wahrscheinlich schon eingereichten Steuererklärung hat.
Er hofft, der Patient gibt Ruhe, wenn er sich nicht meldet.

Den von Dir genannten § werde ich mir gleich ansehen. Der Patient könnte nun bei seiner nächsten Erinnerung auf diesen § hinweisen und seiner Bitte dadurch etwas mehr Gewiht verleihen.

Liebe Grüße
Ina-Elena
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