Information über Diagnose

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

una
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Information über Diagnose

Beitrag von una »

Hallo, ich habe folgende allgemeine Frage:
Wenn bei einem Arztbesuch der Hausarzt eine neue ( von ihm als gesichert benannte) Diagnose stellt, ist er verpflichtet dem Patienten diese mitzuteilen, oder ist es möglich, dass er sie nur in seiner Abrechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse angibt ?

una
FM
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Re: Information über Diagnose

Beitrag von FM »

Die Situation ist etwas schwer vorstellbar: der Arzt sagt zum Patienten "Ich habe eine sichere Diagnose, aber ich sage Ihnen nicht welche." Auf der Basis kann er gar keine Zustimmung zu Eingriffen im Rahmen der Behandlung bekommen.

Aber insoweit auch egal, da der Patient ohnehin ein Recht auf Einsicht in alle Unterlagen über ihn selbst hat.
Czauderna
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Re: Information über Diagnose

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
ja, so ist es, der Versicherte hat ein Recht auf Akteneinsicht und damit natürlich auch auf die von den Ärzten vermerkten Diagnosen. In der Praxis kam es doch schon hin und wieder vor, dass neben den Hauptdiagnosen (z.B. bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) auch andere Diagnosen auftauchten, die den Versicherten nicht unbedingt in dem Maße bekannt waren.
Aber so, wie geschildert und wie FM es auch schon geschrieben hat, ist es schwer vorstellbar, dass ein Arzt eine Diagnose stellt und seinem Patienten nicht bekannt gibt.
Aber auch hier gilt - Ausnahmen bestätigen die Regel, aber nur wirklich begründete Ausnahmen.
Gruss
Czauderna
una
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Re: Information über Diagnose

Beitrag von una »

Danke für die Antworten, hatte versucht die Frage möglichst komprimiert zu stellen. Jetzt etwas ausführlicher :

Angenommen ein Patient hat Vertrauen zu seinem Hausarzt mit dem er scheinbar alles ausführlich besprechen kann. Also gibt es keinen Grund die Patientenakte ständig einzusehen. Unabhängig von dieser Situation sieht sich der Patient irgendwann auf der Internetseite seiner Krankenkasse seine PatientenQuittungen der letzten Zeit an und stellt fest, daß sein Hausarzt vor ca. 9 Monaten verschiedene gesicherte Diagnosen ihn betreffend gestellt und abgerechnet hat, die in keinem Zusammenhang mit den Beschwerden des Patienten stehen, ohne daß der Patient bei seinem Besuch darüber informiert wurde.

Mich interessiert, ob der Hausarzt dazu verpflichtet ist, den Patienten umfassend zu informieren .
FM
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Re: Information über Diagnose

Beitrag von FM »

Gerade wenn man Vertrauen zu dem Arzt hat und weiter bei ihm bleiben möchte, gibt es dann nur eine Möglichkeit: den Arzt darauf ansprechen.

Denkbar wäre unter anderem:

- der Arzt hat diese Diagnosen zwar gestellt, hielt sie aber für so unwichtig, dass deshalb weder eine Behandlung noch ein Patientengespräch erforderlich ist

- der Hausarzt ging (womöglich irrtümlich) davon aus, dass bereits die entsprechenden Fachärzte den Patienten darüber informiert haben und er selbst als Hausarzt dafür gar nicht zuständig ist

- der Hausarzt hat diese Diagnosen frei erfunden, um gegenüber der GKV mehr Leistungen abrechnen zu können (sind denn da auch Behandlungen genannt, von denen der Patient nichts weiß?)

Aber spekulieren nützt da wenig, frag den Arzt einfach. Dazu am besten den Ausdruck der Liste mitnehmen.
winterspaziergang

Re: Information über Diagnose

Beitrag von winterspaziergang »

una hat geschrieben: 07.03.21, 20:23
Angenommen ein Patient hat Vertrauen zu seinem Hausarzt mit dem er scheinbar alles ausführlich besprechen kann.
wieso scheinbar? wieso spricht er ihn nicht auf die Diagnosen an? Der Arzt weiß im Gegensatz zum anonymen Forum, was er da notiert hat und warum. Grundsätzlich hat der Patient ein Rech auf Information, was ihm der Arzt bislang auch nicht verweigert hat.
...daß sein Hausarzt vor ca. 9 Monaten verschiedene gesicherte Diagnosen ihn betreffend gestellt und abgerechnet hat,
Diagnosen werden gestellt und sind Teil der Abrechnung, ergeben als Diagnose aber keinen finanziellen Mehrwert. Für eine Diagnose allein erhält der Arzt kein Honorar.
die in keinem Zusammenhang mit den Beschwerden des Patienten stehen, ohne daß der Patient bei seinem Besuch darüber informiert wurde.
der Patient denkt, dass die Diagnosen keinen Zusammenhang zu seinen Beschwerden haben und vielleicht stimmt das auch, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind das übernommene Diagnosen aus Berichten des Patienten, die Teil der Anamnese sind, aber nicht Teil der weiteren Behandlung.
Mich interessiert, ob der Hausarzt dazu verpflichtet ist, den Patienten umfassend zu informieren .
kommt darauf an, was für Diagnosen das sind. Wenn der Patient keine Ahnung hatte, dass er diese Diagnose hat, sollte der Arzt schon informieren.
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