Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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ktown
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Re: Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Beitrag von ktown »

webelch hat geschrieben: 16.03.21, 08:58
Niemand2000 hat geschrieben: 15.03.21, 18:16Muss der Apotheker den Patienten überhaupt darüber informieren, wenn der Rabattvertrag ihn dazu zwingt?
Zumindest mein Apotheker informiert mich darüber.
das sagt aber nichts darüber aus, dass er es muss.
Was man jedoch sagen kann das der Apotheker, nach §129 SGB V verpflichtet ist, sollte der Arzt das Aut-idem Feld nicht angekreuzt haben, nach dem Rabattvertrag ein Präparat auszuwählen.

Hier auch dazu was zum lesen.
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Evariste
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Re: Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Beitrag von Evariste »

webelch hat geschrieben: 16.03.21, 08:58 Zumindest mein Apotheker informiert mich darüber.
Mag sein, dass das die Apotheker nur machen, um kritischen Fragen der Kunden zuvorzukommen. Allerdings haben die Apotheker auch eine Beratungs- und Informationspflicht (§ 20 ApBetrO). Und der Versicherte hat ja grundsätzlich die Möglichkeit, das Medikament seiner Wahl gegen Kostenerstattung zu bekommen, diese Möglichkeit wird ihm abgeschnitten, wenn er erst hinterher merkt, dass er ein anderes Medikament bekommen hat.
ktown
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Re: Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Beitrag von ktown »

Man muss aber dabei erwähnen, dass er dann den vollen Preis zahlen muss und sich die Differenz bei seine Krankenkasse zurück holen kann.
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ExDevil67
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Re: Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Beitrag von ExDevil67 »

ktown hat geschrieben: 16.03.21, 09:34 Man muss aber dabei erwähnen, dass er dann den vollen Preis zahlen muss und sich die Differenz bei seine Krankenkasse zurück holen kann.
Welche Differenz? Müsste es nicht eher so laufen der Patient zahlt in der Apotheke den vollen Preis, kann sich anschließend von seiner Kasse erstatten lassen was die für deren "Vertragsmedikament" gezahlt hätten und auf der Differenz bleibt man dann als Patient sitzen?
ktown
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Re: Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Beitrag von ktown »

ExDevil67 hat geschrieben: 16.03.21, 09:41
ktown hat geschrieben: 16.03.21, 09:34 Man muss aber dabei erwähnen, dass er dann den vollen Preis zahlen muss und sich die Differenz bei seine Krankenkasse zurück holen kann.
Welche Differenz? Müsste es nicht eher so laufen der Patient zahlt in der Apotheke den vollen Preis, kann sich anschließend von seiner Kasse erstatten lassen was die für deren "Vertragsmedikament" gezahlt hätten und auf der Differenz bleibt man dann als Patient sitzen?
Das meinte ich doch. :wink: In der Apotheke müsste man, wenn man nicht befreit ist, ja auch was zahlen.
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Czauderna
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Re: Apotheke: Medikament des falschen Anbieters entgegen des Rezeptes

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
schon toll - für eine relativ einfache Frage und dazugehöriger Antwort schon so viele Beiträge. Wir sind eben gut. :D
Also, wenn der Patient sich entgegen des "Kassenrezeptes", das ohne die entsprechende Kennzeichnung der Apotheker nur verpflichtet den Wirkstoff
zu berücksichtigen und ggf. die Dosierung, dann wird er neben der Verordnungsblattgebühr auch noch die Differenz zahlen müssen.
Ob er diese Differenz von seiner Kasse dann erstattet bekommt, halte ich für ausgeschlossen, denn er kann der Kasse das Originalrezept nicht vorlegen, das bei der Apotheke verbleibt und selbst wenn er von der Apotheke eine Kopie erhält, trägt auch diese Kopie keine Kennzeichnung und dann kommt noch hinzu, dass die Kasse grundsätzlich nur dann eine Kostenerstattung vornimmt, wenn diese auch vorher beantragt wurde.
Ich meine, er sollte das für künftige Verordnungen mit seinem Arzt besprechen - der Apotheke kann man hier nun wirklich keinen Vorwurf machen.
Gruss
Czauderna
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