Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

Moderator: FDR-Team

Thomas Kaiser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.12.18, 17:20

Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Thomas Kaiser »

Folgender rein fiktiver Fall: Person A registriert sich im Januar beim Impfzentrum für die Corona-Impfung. Im März wird die Person positiv, aber symptomlos auf Corona getestet. Im April ist Person A wieder negativ, also genesen. Das Impfzentrum weiß von der Infektion nichts; im Mai bekommt Person A nun das Impfangebot vom Impfzentrum.
Darf Person A dieses Angebot annehmen? Oder muss Person A dieses Angebot ablehnen und auf die erst kürzlich überstandene Corona-Infektion hinweisen? Mit welchen Konsequenzen hat Person A zu rechnen, sollte sie die überstandene Infektion verschweigen, geimpft werden und das Impfzentrum erführe davon im Nachhinein? Welche Strafen stehen auf Impfvordränglerei? Wie ist die Rechtslage?
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Celestro »

Die Wissenschaftlerin hält auch für Covid-19-Genesene eine Impfung für sinnvoll, um den Immunschutz - den sie nach ihrer Infektion bereits haben - möglichst umfassend und möglichst lange aufrechtzuerhalten. "Auch diejenigen, die bereits infiziert waren, profitieren von einer Impfung", sagt Ciesek. Zumal Daten den Schluss nahelegen, dass die Impfung bei Covid-19-Genesenen auch gegen die britische und die südafrikanische Variante wirksam ist.

Generell lasse sich beobachten, dass die Impfreaktion bei den Genesenen eher stärker ausfalle als bei Personen, die noch nicht infiziert waren. Dies sei auch nicht verwunderlich. "Das Immunsystem ist lernfähig. Und bei den Genesenen hatte der Körper ja schon einmal Kontakt mit dem Erreger", erklärt Ciesek. Nach einer Impfung werde das Immunsystem bei diesen Menschen dann viel schneller und stärker aktiviert.

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Cie ... te186.html
Die im Zitat enthaltenen Infos gäbe es wohl nicht, wenn es nicht erlaubt wäre, sich nach einer überstandenen Infektion impfen zu lassen.
winterspaziergang

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von winterspaziergang »

Thomas Kaiser hat geschrieben: 07.05.21, 18:01 Folgender rein fiktiver Fall: Person A registriert sich im Januar beim Impfzentrum für die Corona-Impfung. ... im Mai bekommt Person A nun das Impfangebot vom Impfzentrum.
klingt nach Priorität 2-3
Darf Person A dieses Angebot annehmen?

ja
Oder muss Person A dieses Angebot ablehnen und auf die erst kürzlich überstandene Corona-Infektion hinweisen?

nein
Mit welchen Konsequenzen hat Person A zu rechnen, sollte sie die überstandene Infektion verschweigen, geimpft werden und das Impfzentrum erführe davon im Nachhinein?

:lol: der ist gut. Die Impfzentren sind froh, wenn sie die Impfungen auf die Kette kriegen und forschen sicher nicht nach, ob der Geimpfte vorher genesen war.
Welche Strafen stehen auf Impfvordränglerei?
welche Impfdrängelei? Offenbar hat die fiktive Person sich angemeldet, ein Angebot erhalten, als ihre Gruppe dran war und hat dies nun auch angenommen
Wie ist die Rechtslage?
Dass Genesenen vor einiger Zeit sogar nachdrücklich empfohlen wurde, sich dennoch impfen zu lassen
blackylein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 704
Registriert: 30.10.06, 17:18

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von blackylein »

Der Effekt der Impfung ist größer, wenn nach überstandener Erkrankung einige Zeit gewartet wird, bis eine Impfung erfolgt. Deswegen gibt es auch die Empfehlung, nach einer Infektion eine gewisse Zeit zu warten.
Im Impfzentrum wird konkret nach einer Infektion in den letzten Monaten gefragt.

A kann beim Hausarzt die Antikörper überprüfen lassen. Auch bei Symptomlosen sind diese sehr häufig in größeren Mengen vorhanden.
Thomas Kaiser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.12.18, 17:20

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Thomas Kaiser »

blackylein hat geschrieben: 07.05.21, 20:10 Deswegen gibt es auch die Empfehlung, nach einer Infektion eine gewisse Zeit zu warten.
Im Impfzentrum wird konkret nach einer Infektion in den letzten Monaten gefragt.

Und mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen hat jemand zu rechnen, der beim Impfzentrum lügt und die bereits überstandene Infektion verschweigt?
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Celestro »

Thomas Kaiser hat geschrieben: 07.05.21, 20:30Und mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen hat jemand zu rechnen, der beim Impfzentrum lügt und die bereits überstandene Infektion verschweigt?
Das Verschweigen wäre mMn kontraproduktiv. Nicht weil man ggf. strafrechtliche Konsequanzen zu befürchten hätte. Sondern vielmehr, weil die Mitarbeiter da das Risiko bezüglich der Impfung einschätzen sollen. Und ein Impfwilliger will ja nicht an Überreaktionen etc. erkranken oder ggf. sogar sterben, nur weil er dachte, er müsse lügen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von FM »

Zumindest bei Folge- und Auffrischimpfungen besteht nur Anspruch entsprechend den Empfehlungen der STIKO (§ 5 der VO). Sollte diese Empfehlung bei Genesenen nur eine Impfung beinhalten, wäre die zweite auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung rechtswidrig und durch falsche Angaben erschlichen, falls danach gefragt wird.

Außerdem entfällt natürlich die Haftung des Impfarztes und des Impfstoffherstellers, wenn man falsche oder unvollständige Angaben macht und dies zu Impfschäden führt. Ob solche Schäden denkbar sind, frage man den Impfarzt, nicht ein Internetforum.
Thomas Kaiser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.12.18, 17:20

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Thomas Kaiser »

Celestro hat geschrieben: 07.05.21, 18:57

Die im Zitat enthaltenen Infos gäbe es wohl nicht, wenn es nicht erlaubt wäre, sich nach einer überstandenen Infektion impfen zu lassen.

Was die Wissenschaftlerin sagt, ist das eine - aber wie die gesetzlichen Regelungen sind, das andere. Person A möchte sich unbedingt impfen lassen; nach derzeitigem Stand müsste Person A aber ein halbes Jahr warten wegen der vorangegangenen Infektion.
Thomas Kaiser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.12.18, 17:20

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Thomas Kaiser »

FM hat geschrieben: 07.05.21, 20:42 Zumindest bei Folge- und Auffrischimpfungen besteht nur Anspruch entsprechend den Empfehlungen der STIKO (§ 5 der VO). Sollte diese Empfehlung bei Genesenen nur eine Impfung beinhalten, wäre die zweite auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung rechtswidrig und durch falsche Angaben erschlichen, falls danach gefragt wird.
Mit welcher Strafe ist hierbei zu rechnen?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von FM »

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Thomas Kaiser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.12.18, 17:20

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Thomas Kaiser »

FM hat geschrieben: 07.05.21, 20:55 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Es waren ja für Impfvordrängler mal Geldbußen von bis zu 25.000 Euro im Gespräch. Ich dachte, das sei wieder vom Tisch?
https://www.evangelisch.de/inhalte/1833 ... eim-impfen
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von FM »

Es geht ja um Betrug, § 263 StGB. Der Impfstoff und die Dienstleistung werden nur unter den in der Verordnung genannten Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Und da könnte es sein (das müsste man extra recherchieren), dass in diesem Fall eine Zweitimpfung nicht dazu gehört.
Thomas Kaiser
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 55
Registriert: 29.12.18, 17:20

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Thomas Kaiser »

FM hat geschrieben: 07.05.21, 21:27 Es geht ja um Betrug, § 263 StGB. Der Impfstoff und die Dienstleistung werden nur unter den in der Verordnung genannten Bedingungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Und da könnte es sein (das müsste man extra recherchieren), dass in diesem Fall eine Zweitimpfung nicht dazu gehört.
Person A möchte sich unbedingt impfen lassen, koste es, was es wolle. Person A wäre auch dazu bereit, die Impfung aus eigener Tasche zu zahlen, Geld spielt keine Rolle. Wenn Person A - insofern das möglich ist - selbst zahlt, dürfte ja kein Betrug vorliegen.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von FM »

Ja, aber meines Wissens gibt es in Deutschland derzeit keinen Impfstoff zu kaufen für Privatpersonen.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Corona-Impfung - Genesung verschwiegen

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 07.05.21, 21:27 Es geht ja um Betrug, § 263 StGB.
Nicht jede Lüge und nicht jedes Verschweigen ist gleich Betrug. § 163 BGB grenzt den Tatbestand deutlich ein:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, ..."
Der "rechtswidrige Vermögensvorteil" (ein paar Euro für Impfstoff und Arztleistung) spielt hier doch gar keine Rolle. Es geht dem "Täter" um was ganz anderes.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen