Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
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Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Hi @ll,
nehmen wir Patient P. Dieser macht in Praxis A eine Sensibilisierung. Hierfür bekommt er einen Impfstoff verschrieben, den er in der Apotheke zubereiten lässt. Den Impfstoff nimmt er zu Praxis A mit wo er eingelagert wird (es handelt sich um drei Ampullen, mehrere Spritzen pro Ampulle).
Im Laufe der Behandlung verliert P das Vertrauen in A und findet eine Praxis B, die die Behandlung fortsetzen würde. P verlangt von A die Herausgabe der letzten (noch vollständigen) Ampulle. A verweigert dies jedoch mit dem Argument, dass P zuerst einen Termin bei einem der Ärzte machen müsse. Nur gibt es auf einmal nur längerfristige Termine, die nächste Spritze wäre schon eine Woche zuvor fällig gewesen (P wurde von A einbestellt und wieder nach Hause geschickt, da "zu viel los" sei).
Frage: hat P Anrecht auf Herausgabe der letzten Ampulle? Wenn diese einfach bei A verbleibt, kann die Krankenkasse dem P die Ampulle in Rechnung stellen?
nehmen wir Patient P. Dieser macht in Praxis A eine Sensibilisierung. Hierfür bekommt er einen Impfstoff verschrieben, den er in der Apotheke zubereiten lässt. Den Impfstoff nimmt er zu Praxis A mit wo er eingelagert wird (es handelt sich um drei Ampullen, mehrere Spritzen pro Ampulle).
Im Laufe der Behandlung verliert P das Vertrauen in A und findet eine Praxis B, die die Behandlung fortsetzen würde. P verlangt von A die Herausgabe der letzten (noch vollständigen) Ampulle. A verweigert dies jedoch mit dem Argument, dass P zuerst einen Termin bei einem der Ärzte machen müsse. Nur gibt es auf einmal nur längerfristige Termine, die nächste Spritze wäre schon eine Woche zuvor fällig gewesen (P wurde von A einbestellt und wieder nach Hause geschickt, da "zu viel los" sei).
Frage: hat P Anrecht auf Herausgabe der letzten Ampulle? Wenn diese einfach bei A verbleibt, kann die Krankenkasse dem P die Ampulle in Rechnung stellen?
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Scheint so als wolle der Arzt das Medikament nur an den neuen Arzt herausgeben. Es mag sein, dass es dafür arzneimittelrechtliche Gründe gibt, z.B. weil die Packung angebrochen ist. Ob es solche Gründe gibt, kann man den Arzt fragen. Man kann ihn auch gem. § 985 BGB auf Herausgabe verklagen. Es hat wenig Sinn zu spekulieren welche Einwendungen gem. § 986 der Arzt vorbringen könnte, wenn man nicht weiß um was es geht und was seine Gründe sind. Sollten diese Einwendungen erfolgreich sein, zahlt der Kläger das Verfahren.
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Zuviel los für einen Pieks?webmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57 (P wurde von A einbestellt und wieder nach Hause geschickt, da "zu viel los" sei).
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Da es um eine Sensibilisierung geht könnte ich mir durchaus vorstellen das auch für eine simple Spritze in der Praxis "zu viel los ist". Wenn ich das richtig im Kopf habe ist es bei bestimmten Allergien möglich den Körper an das Allergen zu "gewöhnen" damit er entsprechend weniger reagiert.
Da halte ich es für durchaus möglich das es bei jeder Spritze potenziell zu entsprechenden allergischen Reaktionen kommen kann. Und das eine Praxis bei entsprechender Auslastung nicht scharf darauf ist sich noch selbst einen Notfall "anaphylaktischer Schock" zu "basteln", kann ich verstehen.
Oder wir treffen uns in der Mitte das die Umstände das P das Vertrauen in die Praxis verloren hat auch die Bereitschaft der Praxis dieses Risiko einzugehen gesenkt hat.
Da halte ich es für durchaus möglich das es bei jeder Spritze potenziell zu entsprechenden allergischen Reaktionen kommen kann. Und das eine Praxis bei entsprechender Auslastung nicht scharf darauf ist sich noch selbst einen Notfall "anaphylaktischer Schock" zu "basteln", kann ich verstehen.
Oder wir treffen uns in der Mitte das die Umstände das P das Vertrauen in die Praxis verloren hat auch die Bereitschaft der Praxis dieses Risiko einzugehen gesenkt hat.
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
wo gibt es nur längerfristige Termine? bei Arzt A oder in Praxis B? und was bedeutet das für die Behandlung?webmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57 ....A verweigert dies jedoch mit dem Argument, dass P zuerst einen Termin bei einem der Ärzte machen müsse.
Nur gibt es auf einmal nur längerfristige Termine, die nächste Spritze wäre schon eine Woche zuvor fällig gewesen (P wurde von A einbestellt und wieder nach Hause geschickt, da "zu viel los" sei).
kommt drauf an, wie schon genannt, es könnten arzneimittelrechtliche Gründe dagegen sprechenwebmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57Frage: hat P Anrecht auf Herausgabe der letzten Ampulle?
Unwahrscheinlich, das wäre so eine Art Regress. Nicht erkennbar, warum das passieren sollte, zumal es viele Gründe gibt, weswegen Patienten Behandlungen abbrechen (müssen) und bereits geöffnete Packungen von Impfungen o.ä. dann nicht mehr nutzbar sind.webmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57Wenn diese einfach bei A verbleibt, kann die Krankenkasse dem P die Ampulle in Rechnung stellen?
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Allenfalls (weit entfernt) denkbar wäre,. dass P kein neues Rezept für weitere Ampullen bei Arzt B auf Kassenrezept erhalten kann.
Zuletzt geändert von winterspaziergang am 18.05.21, 06:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Nein.webmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57 Frage: hat P Anrecht auf Herausgabe der letzten Ampulle?
Warum sollte sie das tun?webmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57 Wenn diese einfach bei A verbleibt, kann die Krankenkasse dem P die Ampulle in Rechnung stellen?
Die korrekte Vorgehensweise ist wohl, dass P seinen neuen Arzt darüber informiert und der entscheidet, ob er diese Ampulle anfordert oder ein neues Rezept ausstellt.
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Den Weg:
Arzt stellt Rezept aus---> Patient holt Medikament und trägt es selbst zum Arzt
kenne ich nicht und ist meines Erachtens auch recht ungewöhnlich, da weder der Arzt noch der Apotheker einen korrekten Transport (sei es Hygiene oder Temperatur) zusichern kann.
Ich kenne es so:
Arzt stellt Rezept aus---> Patient gibt das Rezept bei der dem Arzt zugeordneten Apotheke ab---> Apotheke liefert das Extrakt zulassungskonform zur Arztpraxis.
Daher ist es sicherlich eine notwendige Verfahrensweise, dass der neue Arzt ein neues Rezept ausstellt (oder ist die Praxis in direkter Nachbarschaft zum alten Arzt).
Arzt stellt Rezept aus---> Patient holt Medikament und trägt es selbst zum Arzt
kenne ich nicht und ist meines Erachtens auch recht ungewöhnlich, da weder der Arzt noch der Apotheker einen korrekten Transport (sei es Hygiene oder Temperatur) zusichern kann.
Ich kenne es so:
Arzt stellt Rezept aus---> Patient gibt das Rezept bei der dem Arzt zugeordneten Apotheke ab---> Apotheke liefert das Extrakt zulassungskonform zur Arztpraxis.
Daher ist es sicherlich eine notwendige Verfahrensweise, dass der neue Arzt ein neues Rezept ausstellt (oder ist die Praxis in direkter Nachbarschaft zum alten Arzt).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
nicht so ungewöhnlich, wenn z.B. ein Ärztehaus und unten die Apotheke. Patient löst das Rezept ein und bringt es gleich in die Praxis.ktown hat geschrieben: ↑18.05.21, 07:30 Den Weg:
Arzt stellt Rezept aus---> Patient holt Medikament und trägt es selbst zum Arzt
kenne ich nicht und ist meines Erachtens auch recht ungewöhnlich, da weder der Arzt noch der Apotheker einen korrekten Transport (sei es Hygiene oder Temperatur) zusichern kann.
Hygiene ist nicht das Problem, das Medikament ist ja verpackt und hat noch eine Umverpackung.
Bei manchen Substanzen darf man die Kühlung nicht unterbrechen, bei anderen ist ein kurzer Weg, vielleicht in einer Kühltasche der Apotheke, scheinbar unschädlich.
Die Variante Patient löst ein, Apotheke liefert direkt an den Arzt, könnte wegen der immer weniger anzutreffenden Apotheken an den Arztpraxen zwischenzeitlich natürlich häufiger üblich sein.
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Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Oder es ist ein Medi aus der Placebo Abteilung Homöopathie. Weil
klingt eher nach sowas.
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Bei Hypersensibilisierung nicht. Dort kommt es häufiger vor, dass atypische Rezepturen notwendig sind.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Habe 3 mal eine Sensibilisierung mitgemacht ... 2 mal lief es genau SO (also ich habe das Mittel in der Apo abgeholt und zum Arzt getragen). Die Praxen waren NIE im Haus der Apo. Zuletzt lief es nicht so. Da habe ich das Zeug mit nach Hause genommen und durfte es selbst einnehmen (Tropfen). Ist also im Fall von Sensibilisierungsmischungen mMn eher nicht untypisch.ktown hat geschrieben: ↑18.05.21, 07:30 Den Weg:
Arzt stellt Rezept aus---> Patient holt Medikament und trägt es selbst zum Arzt
kenne ich nicht und ist meines Erachtens auch recht ungewöhnlich, da weder der Arzt noch der Apotheker einen korrekten Transport (sei es Hygiene oder Temperatur) zusichern kann.
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
1.
2.
3. Manche Praxen haben Gottvertrauen und/oder scheren sich nicht um Vorschriften. Was aber eine reine Spekulation ist. Da laut den Beipackzetteln es bei Temperaturen zwischen 4-8°C zu lagern ist.
4. Ausnahmen bestätigen die regel.
Was bei ihnen wohl nicht der Fall war.
2.
und bei ihnen wohl Tropfen.webmaster76 hat geschrieben: ↑17.05.21, 16:57es handelt sich um drei Ampullen, mehrere Spritzen pro Ampulle
3. Manche Praxen haben Gottvertrauen und/oder scheren sich nicht um Vorschriften. Was aber eine reine Spekulation ist. Da laut den Beipackzetteln es bei Temperaturen zwischen 4-8°C zu lagern ist.
4. Ausnahmen bestätigen die regel.
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Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Mir fällt ein, mein "Zeug" für den Lactose- und Fruktoseintoleranztest habe ich auch jeweils in der Apotheke geholt und in die Praxis geschleppt. Und 3 von 3 Ärzten finde ich angesichts von "Ausnahmen bestätigen die Regel" dann schon merkwürdig.
P.S. Nur das letzte waren Tropfen ... die ersten beiden Male habe ich die Mittel mit ner Spritze in den Arm bekommen.
Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Sie haben das Smiley erkannt?
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Re: Arztpraxis gibt Medikamente des Patienten nicht heraus
Ja! Na und? Es scheint sich hier bei "der Arzt gibt dem Patienten etwas, das er nicht selbst vor Ort hat" eher um die Regel zu handeln, das die Patienten es bei der Apo bestellen / holen. Mag bei Ü70 Patienten anders sein, aber dazu kann ich jedenfalls nichts beitragen.
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