Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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KnightForRight
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Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von KnightForRight »

Ich weiss leider nicht welcher Medizinrecht Fachbereich das ist.

Wenn ich keinen über die GKV abrechnenden Psychotherapeuten finde, dann kann ich ja Kostenerstattung für einen Privaten beantragen.

Muss jede gesetzliche Krankenkasse diese Möglichkeit anbieten? Falls ja auf welcher präzisen Rechtsgrundlage?
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
die Kostenerstattung für eine Privatbehandlung stellt den Ausnahmefall dar. In der Regel gibt es über die Krankenkasse und/oder über die Kassenärztliche Vereinigung eine Liste der Vertragstherapeuten/innen, anhand derer man sich um einen Behandlungsplatz bemühen kann.

Ist man da nicht erfolgreich, kann man auch über die Krankenkasse/KV erfahren, welche Vertragstherapeuten behandungsbereit sind. Wartezeiten bis zu sechs Monate (Akutfälle ausgenommen) sind dabei zumutbar.

Wenn also all diese Schritte nicht erfolgreich waren, kann man sich zuerst einen Privatbehandler suchen. Zusammen mit dem entsprechenden Kostenvoranschlag und dem Nachweis über die erfolglose Vertragstherapeuten-Suche wird der Antrag auf Kostenerstattung bei der Kasse gestellt.

Wenn die Kasse diesem Antrag zustimmt, wird sie nach meiner Erfahrung nach, die Kosten in Höhe der Sätze übernehmen, die bei einer Vertragsbehandlung angefallen wären.
Konkret nochmals zur Frage - ja, das Kostenerstattungsverfahren ist möglich und wird auch von allen Kasse entsprechend vorgenommen.

Hier ein Link, der solche Fälle intensiv beschreibt und erläutert - https://www.therapie.de/psyche/info/fra ... rstattung/
Gruss
Czauderna
KnightForRight
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von KnightForRight »

Herzlichen Dank für das ausführliche Erklären und für den Link.

Meine Krankenkasse die XY behauptet das Kostenerstattungsverfahren weder zu kennen noch zu machen. Wie verfahre ich in dem Fall am besten?
Zuletzt geändert von ktown am 08.03.22, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

KnightForRight hat geschrieben: 25.01.22, 10:06 Herzlichen Dank für das ausführliche Erklären und für den Link.

Meine Krankenkasse die XY behauptet das Kostenerstattungsverfahren weder zu kennen noch zu machen. Wie verfahre ich in dem Fall am besten?
Hallo,
genau so verfahren wie es beschrieben wurde - danach Antrag bei der XY stellen und, für den Fall der Ablehnung direkt eine klage fähigen Bescheid
einfordern oder zuerst schriftlich Beratung einfordern, verbunden mit der Hilfe bei der Suche eines/r behandlungsbereiten Vertragstherapeuten/in
Anmerkung: dieses Verfahren gibt es schon sehr lange - Ich hatte während meiner aktiven Zeit sehr guten Kontakt mit der hiesigen XY-Geschäftsstelle
und weiß von daher, dass auch die XY dieses Verfahren so praktizierte und es war sogar so, dass seinerzeit die "Hürden" zur Kostenerstattung nicht so hoch waren, wie sie es heute sind.
Gruß
Czauderna
PS : Sorry, schon wieder eine Antwort, die so nicht hätte gegeben werden dürfen, weil schon die Frage gegen die Bestimmungen des Forums verstoßen hat.
Zuletzt geändert von ktown am 08.03.22, 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarnamen entfernt
KnightForRight
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von KnightForRight »

Hallo, gegen was für Forumsbestimmungen?

War das zu sehr nach persönlicher Beratung fragen?
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
eigentlich sind Fragen in der Ich-Form hier nicht zugelassen und dementsprechend die Antworten auch. Hier scheint es aber "durchgewunken" zu sein.
Gruss
Czauderna
KnightForRight
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von KnightForRight »

Hallo ah dann vielen Dank an den Administrator/die Administratoren.

Es gibt ja Therapeuten, die sowohl einen Kassensitz haben als auch für Privatpatienten zugänglich sind. Stimmt es, dass solche Therapeuten das Kostenerstattungsverfahren niemals anbieten dürfen, da dieses nur für rein Privattherapeuten vorgesehen ist?
ExDevil67
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von ExDevil67 »

Das ein Therapeut sowohl Kassenpatienten als auch Privatpatienten versorgt dürfte der Regelfall sein.
Allerdings wird natürlich ein Therapeut mit Kassenzulassung der im Rahmen der Kostenerstattung tätig wird in arge Erklarungsnöte kommen warum er jetzt auf der Schiene Zeit für den Patienten hatte aber nicht vorher im Rahmen der nötigen Suche nach einem Therapieplatz zum Kassentarif.
KnightForRight
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von KnightForRight »

Klingt schon logisch.

Gibt es Maximalzahlen wie oft man als Patient einen Antrag auf Kostenerstattung stellen darf erstens in einer bestimmten Zeitspanne und zweitens in seinem Leben insgesamt?
Niemand2000
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Niemand2000 »

Ich würde ggf. mal bei https://www.psychotherapiesuche.de/pid/search schauen und ggf., wenn man mit der Seite nicht weiterkommt bei denen mittels E-Mail nachfragen.
KnightForRight
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von KnightForRight »

Bei wem per E-Mail nachfragen. Bei den Therapeuten?

Und zu der Aussage hier ich würde in Ich Form nachfragen. Das ist schlicht falsch.
Niemand2000
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Niemand2000 »

KnightForRight hat geschrieben: 28.02.22, 03:31Bei wem per E-Mail nachfragen. Bei den Therapeuten?
Ich meinte pid@psychologenakademie.de
Dummerchen
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Dummerchen »

Niemand2000 hat geschrieben: 28.02.22, 07:01 [Ich meinte pid@psychologenakademie.de
Okay. Und in wie weit nutzt dem TE das angebotene Weiterbildungsprogramm? Er müßte ja zuerst seinen Abschluss als Psychologe machen, ehe er an den Kursen teilnehmen darf. Ich glaube nicht, dass es das ist, was der TE sucht. :roll:

Okay, ich weiß. Das war mal wieder so ein unsinniger Niemand-Link.
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Niemand2000
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Niemand2000 »

Dummerchen hat geschrieben: 28.02.22, 07:05
Niemand2000 hat geschrieben: 28.02.22, 07:01 [Ich meinte pid@psychologenakademie.de
Okay. Und in wie weit nutzt dem TE das angebotene Weiterbildungsprogramm? Er müßte ja zuerst seinen Abschluss als Psychologe machen, ehe er an den Kursen teilnehmen darf. Ich glaube nicht, dass es das ist, was der TE sucht. :roll:

Okay, ich weiß. Das war mal wieder so ein unsinniger Niemand-Link.
Normalerweise kann man bei https://www.psychotherapiesuche.de/pid/search auf dem Suchfeld diverse Angaben für die Suche tätigen wie ADHS etc. und erhält dann Vorschläge, ähnlich wie bei Anwaltskammern eine Suchfunktion für Anwälte vorhanden ist.

Wenn man aber mit der Suchseite nicht klar kommt, kann man bei pid@psychologenakademie.de nachfragen und bekommt eine Liste von Therapeuten, die meinetwegen Gruppentherapie für das Soziale Kompetenztraining anbieten und findet u. U. Psychologen, die gleichzeitig auch Ärzte sind.

Und wenn man dann möglicherweise einen Therapeuten gefunden hat, der und ausschließlich nur der, alle gewünschten Kriterien erfüllt, aber nur privat abrechnet, muss man bei seiner gkv nachfragen, ob und in wie weit eine Erstattung erfolgen kann oder sucht sich eine gkv mit Wahltarif https://www.finanztip.de/gkv/wahltarife/
Czauderna
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Re: Private Psychotherapie Recht auf Kostenerstattung?

Beitrag von Czauderna »

KnightForRight hat geschrieben: 28.02.22, 03:31 Bei wem per E-Mail nachfragen. Bei den Therapeuten?

Und zu der Aussage hier ich würde in Ich Form nachfragen. Das ist schlicht falsch.
Hallo,
ich darf dich zitieren aus deinem Eingangsbeitrag - Wenn ich keinen über die GKV abrechnenden Psychotherapeuten finde, dann kann ich ja Kostenerstattung für einen Privaten beantragen.
Du hast es korrigiert, okay - dann ist ja auch alles klar.
Gruss
Czauderna
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