Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
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Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Hallöchen!
Was kann einem Patienten passieren, der o. g. seinem Hausarzt oder Psychiater oder nem anderen Arzt sagt?
Muss der Patient Angst haben, per Zwangseinweisung eingewiesen zu werden o. ä.?
Dankeschön.
LG
Was kann einem Patienten passieren, der o. g. seinem Hausarzt oder Psychiater oder nem anderen Arzt sagt?
Muss der Patient Angst haben, per Zwangseinweisung eingewiesen zu werden o. ä.?
Dankeschön.
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Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Welche Antwort hätten sie denn gerne? Weil ja oder nein ist raus.
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Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Nein das passiert nicht. Habe es jetzt erlebt, dass Suizidale sogar mit einer Notfalleinweisung wieder nach hause geschickt wurden, wenn sie Corona hatten. So einfach kommt man nicht in die Psychiatrie.
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Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Gibts da eine Geschichte hinter der Frage, die wir nicht kennen?Tastenspitz hat geschrieben: ↑03.06.23, 07:55 Welche Antwort hätten sie denn gerne? Weil ja oder nein ist raus.
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Ich weiß nicht, ob ich die wissen will.Elektrikör hat geschrieben: ↑03.06.23, 12:21Gibts da eine Geschichte hinter der Frage, die wir nicht kennen?Tastenspitz hat geschrieben: ↑03.06.23, 07:55 Welche Antwort hätten sie denn gerne? Weil ja oder nein ist raus.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Nein.Elektrikör hat geschrieben: ↑03.06.23, 12:21Gibts da eine Geschichte hinter der Frage, die wir nicht kennen?Tastenspitz hat geschrieben: ↑03.06.23, 07:55 Welche Antwort hätten sie denn gerne? Weil ja oder nein ist raus.
Ich wollte die Sache nur etwas abkürzen.
Interessant wie man aus zwei Sätzen eine Diagnose und die Folgen daraus ableiten kann.
Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Wenn nur das vorliegt, darf keine Zwangseinweisung folgen. Ein Arzt würde dem Patienten nahelegen, sich freiwillig in stationäre Behandlung zu begeben, aber eine Zwangseinweisung, nur weil man diesen Satz gesagt hat, bräuchte eine gerichtliche Verfügung bzw. eine Bestätigung durch den Amtsarzt.Tastenspitz hat geschrieben: ↑03.06.23, 14:10Interessant wie man aus zwei Sätzen eine Diagnose und die Folgen daraus ableiten kann.
Anders sieht es nach einem Suizidversuch aus oder wenn der Patient den Eindruck macht, dem Gedanken Taten folgen zu lassen. Dann ist eine Zwangseinweisung durchaus möglich.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Es ist zumindest denkbar, dass der behandelnde Arzt die Gefahr für so akut hält, dass er eine Rechtfertigung für eine Durchbrechung der ärztlichen Schweigepflicht sieht und deshalb die Polizei verständigt. Und die Polizeibeamten werden dann vielleicht der Einschätzung des Arztes folgen und zumindest vorerst den Betroffenen nicht so einfach wieder sich selbst überlassen.
Das sind aber nur die ganz kurzfristigen Folgen. Eine dauerhafte geschlossene Unterbringung ist nur durch richterliche Entscheidung möglich. Der Richter wird ebenfalls die Mitteilung des Arztes beachten, aber wahrscheinlich auch weitere ärztliche Berichte anfordern.
Das sind aber nur die ganz kurzfristigen Folgen. Eine dauerhafte geschlossene Unterbringung ist nur durch richterliche Entscheidung möglich. Der Richter wird ebenfalls die Mitteilung des Arztes beachten, aber wahrscheinlich auch weitere ärztliche Berichte anfordern.
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Re: Folgen von "Ich habe Suizidgedanken!"?
Wird ein Arzt hinzugezogen, muss er entscheiden, ob eine akute und gegenwärtige Fremd- und /oder Eigengefährdung vorliegt.
Auf dieser Basis ist die Entscheidung zu treffen, ob ggfs. eine zwangsweise Einweisung nach PsychKG erfolgt.
Diese Entscheidung trifft der Arzt nicht allein. In der Regel wird die Feststellung gemeinsam mit einem Vollzugsbeamten getroffen, der dann die initiale Zwangsunterbringung anordnet.
Spätestens am Folgetag kommt es dann zu einer richterlichen Anhörung.
Eine feste Regel gibt es nicht. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Manchmal wird eine Suizidandrohung "im Affekt" geäußert (z.B. im Rahmen eines Streits). In anderen Fällen steckt eine schwere Depression dahinter.
Es gibt Patienten, die wollen sich sofort freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben. Andere lehnen das ab.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Konstellationen, die zu differierenden Handlungsabläufen führen.
MZirkus
Auf dieser Basis ist die Entscheidung zu treffen, ob ggfs. eine zwangsweise Einweisung nach PsychKG erfolgt.
Diese Entscheidung trifft der Arzt nicht allein. In der Regel wird die Feststellung gemeinsam mit einem Vollzugsbeamten getroffen, der dann die initiale Zwangsunterbringung anordnet.
Spätestens am Folgetag kommt es dann zu einer richterlichen Anhörung.
Eine feste Regel gibt es nicht. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Manchmal wird eine Suizidandrohung "im Affekt" geäußert (z.B. im Rahmen eines Streits). In anderen Fällen steckt eine schwere Depression dahinter.
Es gibt Patienten, die wollen sich sofort freiwillig in psychiatrische Behandlung begeben. Andere lehnen das ab.
Daraus ergeben sich unterschiedliche Konstellationen, die zu differierenden Handlungsabläufen führen.
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