Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Moderator: FDR-Team
Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Hallo Ihr Lieben,
ich würde Euch gerne zu folgendem Fall um Eure Meinung bitten:
Mein Sohn wurde von einer Klinik in eine andere verlegt. Von dort wurde er jedoch bereits am nächsten Tag nachhause entlassen. In der ersten Klinik wurde u.a. ein Herzinfarkt vermutet.
Die zweite Klinik vereinbarte in einem Herz-Zentrum zur 100%igen Abklärung eine Herzuntersuchung (Szintigramm). Die Untersuchung war am 27.06.23.
Das Herz-Zentrum erklärte, den Bericht würden sie umgehend an die zweite Klinik (Auftraggeber) schicken, er könnte den Bericht dann dort erhalten.
Seit 30.06. !!! wird die zweite Klinik um Übersendung des Berichtes gebeten, bisher unzählige Male, ohne Erfolg. Es ist für die weitere Behandlung WICHTIG zu erfahren, ob es einen Herzinfarkt gab, oder nicht.
Eine weitere Behandlung in dieser Klinik soll nicht erfolgen, das wurde der Klinik auch mitgeteilt, aber man möchte dringend den Untersuchungsbericht erhalten.
Die Klinik rückt ihn aber nicht raus !
M.E. hat der Patient das RECHT auf Informationen und Erhalt seiner medizinischen Unterlagen.
Als „Unverschämtheit“ werte ich den, gestern erhaltenen, mitgeteilten Arzt-Termin am 11.01.2024 !! wahrscheinlich will man dann den Bericht übergeben, vorher nicht.
Wie sieht das rechtlich aus ? Es ist ein „Vorenthalten“ wichtiger Unterlagen (Untersuchungs-Bericht). Ist das ein „Straftatbestand“ wie Unterschlagung, eine Unterschlagung ist es wohl nicht, oder doch ?
Wem „gehören“ die medizinischen Unterlagen, meiner Info nach doch dem Patienten, dann wäre es Unterschlagung, oder hat die Klinik als Aufraggeber einen „Eigentumsanteil“ an den Unterlagen ?
Liebe Grüße
Ina-Elena
ich würde Euch gerne zu folgendem Fall um Eure Meinung bitten:
Mein Sohn wurde von einer Klinik in eine andere verlegt. Von dort wurde er jedoch bereits am nächsten Tag nachhause entlassen. In der ersten Klinik wurde u.a. ein Herzinfarkt vermutet.
Die zweite Klinik vereinbarte in einem Herz-Zentrum zur 100%igen Abklärung eine Herzuntersuchung (Szintigramm). Die Untersuchung war am 27.06.23.
Das Herz-Zentrum erklärte, den Bericht würden sie umgehend an die zweite Klinik (Auftraggeber) schicken, er könnte den Bericht dann dort erhalten.
Seit 30.06. !!! wird die zweite Klinik um Übersendung des Berichtes gebeten, bisher unzählige Male, ohne Erfolg. Es ist für die weitere Behandlung WICHTIG zu erfahren, ob es einen Herzinfarkt gab, oder nicht.
Eine weitere Behandlung in dieser Klinik soll nicht erfolgen, das wurde der Klinik auch mitgeteilt, aber man möchte dringend den Untersuchungsbericht erhalten.
Die Klinik rückt ihn aber nicht raus !
M.E. hat der Patient das RECHT auf Informationen und Erhalt seiner medizinischen Unterlagen.
Als „Unverschämtheit“ werte ich den, gestern erhaltenen, mitgeteilten Arzt-Termin am 11.01.2024 !! wahrscheinlich will man dann den Bericht übergeben, vorher nicht.
Wie sieht das rechtlich aus ? Es ist ein „Vorenthalten“ wichtiger Unterlagen (Untersuchungs-Bericht). Ist das ein „Straftatbestand“ wie Unterschlagung, eine Unterschlagung ist es wohl nicht, oder doch ?
Wem „gehören“ die medizinischen Unterlagen, meiner Info nach doch dem Patienten, dann wäre es Unterschlagung, oder hat die Klinik als Aufraggeber einen „Eigentumsanteil“ an den Unterlagen ?
Liebe Grüße
Ina-Elena
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Irgendwas kann hier nicht stimmen.
Denn:
Denn:
das erscheint mir reichlich unrealistisch. Ein Patient mit V.a. Herzinfarkt gehört nicht munter zwischen Kliniken herumkutschiert sondern entsprechend diagnostiziert und ggf therapiert. Dazu kann zwar auch eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus gehören, das aber auch nur nach entsprechender Erstdiagnostik und unter entsprechender fachkundiger Begleitung zur direkten Therapie in der Zielklinik.
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Es geht nicht um Strafrecht sondern um:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Für Ansprüche aufgrund des BGB sind die Zivilgerichte zuständig, man könnte also auf Einsichtnahme klagen.
Einfacher wäre es vielleicht, das eigentlich dafür zuständige Herzzentrum zu fragen als eine andere Klinik langwierig zu verklagen, die es lediglich als Kopie erhalten hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Für Ansprüche aufgrund des BGB sind die Zivilgerichte zuständig, man könnte also auf Einsichtnahme klagen.
Einfacher wäre es vielleicht, das eigentlich dafür zuständige Herzzentrum zu fragen als eine andere Klinik langwierig zu verklagen, die es lediglich als Kopie erhalten hat.
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Moderationsbeitrag
Nach nochmaliger Prüfung wurde entschieden, dass der Thread aufgrund dieses Satzes
Trotzdem der Hinweis.
Der Thread bleibt jedoch unter Beobachtung um ein abdriften in eine Beratung zu unterbinden.
den Forenregeln entsprechend eingestuft wurde.
Trotzdem der Hinweis.
Der Thread bleibt jedoch unter Beobachtung um ein abdriften in eine Beratung zu unterbinden.
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Folglich: Der Patient kann zu der Klinik fahren, von der er die Untersuchungsergebnisse haben will, sich diese dort (->§ 811 BGB) zeigen lassen und eine elektronische Abschrift auf seine Kosten verlangen.§ 630g BGB
Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) 1Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. 2Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. 3§ 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) 1Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. 2Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Hallo Ihr Lieben,
sehe gerade, dass mein Post wieder freigeschaltet wurde.
Vielen Dank für Eure Antworten.
@ ExDevil67
Ich sehe das genauso, ich GLAUBE an keinen Herz-Infarkt, obwohl das in der ersten Klinik mir mitgeteilt wurde.
Ich gehe davon aus, auch die zweite Klinik, aus der er bereits nach einem Tag ! entlassen wurde, ist sich dessen nicht sicher. Deshalb sollte ja auch die Herz-Untersuchung erfolgen, ein Szintigram, danach wissen wir es 100%ig.
Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass dieses Untersuchungsergebnis für uns sehr wichtig ist.
@ FM und Froggel
danke für den link und Info
Also hat der Patient das RECHT auf Einsicht in seine Unterlagen und auch das RECHT auf Erhalt einer Kopie der Unterlagen.
Und nochmals @ FM:
das Vorenthalten der Unterlagen ist also „strafrechtlich“ nicht relevant, sondern „zivilrechtlich“.
Das bedeutet, so verstehe ich es jedenfalls, die Klinik macht sich nicht „strafbar“, der Patient hat aber zivilrechtlich die Möglichkeit sein RECHT durchzusetzen. Ist das richtig so ?
Ich hoffe, ich trete jetzt mit dieser Frage nicht wieder ins „Fettnäpfchen“ und der Thread wird wieder gesperrt.
Ich möchte keine „Beratung“, sondern mein unvollständiges Wissen durch weitere Informationen erweitern.
Und noch eine Frage hätte ich:
Wem „gehören“ denn die Unterlagen, hier Untersuchungsbericht, der Klinik oder dem Patienten ?
Das Herz-Zentrum stellt sich leider stur und verweist an die Klinik als Auftraggeber.
Liebe Grüße und danke für Eure Infos
Ina-Elena
sehe gerade, dass mein Post wieder freigeschaltet wurde.
Vielen Dank für Eure Antworten.
@ ExDevil67
Ich sehe das genauso, ich GLAUBE an keinen Herz-Infarkt, obwohl das in der ersten Klinik mir mitgeteilt wurde.
Ich gehe davon aus, auch die zweite Klinik, aus der er bereits nach einem Tag ! entlassen wurde, ist sich dessen nicht sicher. Deshalb sollte ja auch die Herz-Untersuchung erfolgen, ein Szintigram, danach wissen wir es 100%ig.
Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass dieses Untersuchungsergebnis für uns sehr wichtig ist.
@ FM und Froggel
danke für den link und Info
Also hat der Patient das RECHT auf Einsicht in seine Unterlagen und auch das RECHT auf Erhalt einer Kopie der Unterlagen.
Und nochmals @ FM:
das Vorenthalten der Unterlagen ist also „strafrechtlich“ nicht relevant, sondern „zivilrechtlich“.
Das bedeutet, so verstehe ich es jedenfalls, die Klinik macht sich nicht „strafbar“, der Patient hat aber zivilrechtlich die Möglichkeit sein RECHT durchzusetzen. Ist das richtig so ?
Ich hoffe, ich trete jetzt mit dieser Frage nicht wieder ins „Fettnäpfchen“ und der Thread wird wieder gesperrt.
Ich möchte keine „Beratung“, sondern mein unvollständiges Wissen durch weitere Informationen erweitern.
Und noch eine Frage hätte ich:
Wem „gehören“ denn die Unterlagen, hier Untersuchungsbericht, der Klinik oder dem Patienten ?
Das Herz-Zentrum stellt sich leider stur und verweist an die Klinik als Auftraggeber.
Liebe Grüße und danke für Eure Infos
Ina-Elena
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Zumindest aktuell würde ich das auch als eine rein zivilrechtliche Frage betrachten. Den Staatsanwalt dürfte das vermutlich erst interessieren wenn die Unterlagen tatsächlich Hinweise auf einen Herzinfarkt ergeben und der Patient einen Schaden erleidet weil er nicht informiert wurde und dementsprechend keine Therapie begonnen wurde.Ina-Elena hat geschrieben: ↑04.09.23, 00:43 Und nochmals @ FM:
das Vorenthalten der Unterlagen ist also „strafrechtlich“ nicht relevant, sondern „zivilrechtlich“.
Das bedeutet, so verstehe ich es jedenfalls, die Klinik macht sich nicht „strafbar“, der Patient hat aber zivilrechtlich die Möglichkeit sein RECHT durchzusetzen. Ist das richtig so ?
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- Registriert: 30.10.06, 17:18
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Ina-Elena hat geschrieben: ↑04.09.23, 00:43 Ich sehe das genauso, ich GLAUBE an keinen Herz-Infarkt, obwohl das in der ersten Klinik mir mitgeteilt wurde.
Ich gehe davon aus, auch die zweite Klinik, aus der er bereits nach einem Tag ! entlassen wurde, ist sich dessen nicht sicher. Deshalb sollte ja auch die Herz-Untersuchung erfolgen, ein Szintigram, danach wissen wir es 100%ig.
Es ist sicherlich nachvollziehbar, dass dieses Untersuchungsergebnis für uns sehr wichtig ist.
Liebe Grüße und danke für Eure Infos
Ina-Elena
Eine Infarktdiagnostik besteht aus einer aktuellen Anamnese der Symptomen, einem 12-Kanal-EKG und einer Blutuntersuchung. Wenn diese Untersuchungen ein positives Ergebnis haben, geht es SOFORT auf den Kathedertisch. Diese Untersuchungen werden in gewissen Zeitabständen wiederholt, da gerade die Blutwerte sehr oft zeitverzögert auftreten. Es ist durchaus möglich, dass in der ersten Klinik die ersten Untersuchungsergebnisse noch nicht wirklich die klassischen Ergebnisse eines Herzinfarkts hatten, und dann für mögliche Interventionen schon in eine Kardiologie verlegt wurde.
Eine Herzszinthigraphie wird gemacht, um mögliche Schäden des Muskelgewebe nach früheren Infarkten oder Herzmuskelentzündungen und auch Verkalkungen der Herzkranzgefäse zu erfassen. Jedoch ist dies keine Untersuchung bei Verdacht eines Akuten Koronarsyndroms, da die Patienten in dieser Phase keine körperlichen Anstrengungen machen dürfen und diese Untersuchung viel zu lange dauert um schnell intervenieren zu können.
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Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Richtig, es gibt im StGB keinen Paragraphen, der die Weigerung, eine Kopie des Arztbriefes oder Untersuchungsergebnisse an den Patienten zu senden, unter Strafe stellt.Ina-Elena hat geschrieben: ↑04.09.23, 00:43 das Vorenthalten der Unterlagen ist also „strafrechtlich“ nicht relevant, sondern „zivilrechtlich“.
Das bedeutet, so verstehe ich es jedenfalls, die Klinik macht sich nicht „strafbar“, der Patient hat aber zivilrechtlich die Möglichkeit sein RECHT durchzusetzen. Ist das richtig so ?
Froggels "unverzüglich" heisst übrigens nicht, dass ich um 8:30 die Klinik anrufe, um 9 Uhr an der Pforte stehe und um 9:03 Uhr meine Kopie in der Hand halte. Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhafte Verzögerung"; bei der derzeitigen Personalsituation in den Krankenhäusern kann das durchaus einige Tage dauern.
Die Originalunterlagen "gehören" insofern der Klinik, als sie diese mindestens zehn Jahre nach dem letzten Besuch des Patienten oder dem Tod desselben aufbewahren muss. Durch die Abgabe der Originale an den Patienten, auch wenn dies nachweisbar sein sollte (z.B. durch Zustellung mittels Gerichtsvollzieher), verstößt eine Klinik oder ein Arzt gegen diese Pflichten.Wem „gehören“ denn die Unterlagen, hier Untersuchungsbericht, der Klinik oder dem Patienten ?
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Hallo Ihr Lieben,
ganz herzlichen Dank für Eure Antworten/Infos !!!
@blackylein:
Aufgrund Deiner Ausführungen gehe ich davon aus, dass Du „vom Fach“ bist.
Mein Sohn ist leider sehr krank, div. Erkrankungen, u.a. Diabetes Typ 1 seit 30 Jahren, die Nieren sind mittlerweile stark betroffen. Nachdem er sich stundenlang übergeben musste und zum Schluss jede Menge Blut kam, habe ich ihn in die Notaufnahme der ersten Klinik gebracht. Dort erwähnte man, so nebenbei, 2 oder 3 Tage später, dass er einen Herz-Infarkt gehabt hätte. Begründet wurde dies mit einem EKG und erhöhter Toponin-Werte. Auf meine Frage, ob die Diagnose Herz-Infarkt 100% wäre, sagte man, man würde am nächsten Morgen die Ergebnisse aus der Kardiologie erhalten. Aber nur wenige Stunden später wurde mein Sohn, ohne Information/Begründung !!!, mit der Ambulanz in das zweite Krankenhaus in die Notaufnahme gebracht und wie bereits geschrieben, am nächsten Tag nachhause entlassen.
Ich glaube daher die Diagnose „Herz-Infarkt“ nicht, Troponin-Werte können auch durch andere Ursachen erhöht sein, z.B. Niereninsuffizienz. Deshalb ist für uns das Ergebnis der Herz-Untersuchung am 27.06.23 so wichtig, entlassen aus dem Krankenhaus wurde er am 16.05.23.
Liebe Grüße
Ina-Elena
ganz herzlichen Dank für Eure Antworten/Infos !!!
@blackylein:
Aufgrund Deiner Ausführungen gehe ich davon aus, dass Du „vom Fach“ bist.
Mein Sohn ist leider sehr krank, div. Erkrankungen, u.a. Diabetes Typ 1 seit 30 Jahren, die Nieren sind mittlerweile stark betroffen. Nachdem er sich stundenlang übergeben musste und zum Schluss jede Menge Blut kam, habe ich ihn in die Notaufnahme der ersten Klinik gebracht. Dort erwähnte man, so nebenbei, 2 oder 3 Tage später, dass er einen Herz-Infarkt gehabt hätte. Begründet wurde dies mit einem EKG und erhöhter Toponin-Werte. Auf meine Frage, ob die Diagnose Herz-Infarkt 100% wäre, sagte man, man würde am nächsten Morgen die Ergebnisse aus der Kardiologie erhalten. Aber nur wenige Stunden später wurde mein Sohn, ohne Information/Begründung !!!, mit der Ambulanz in das zweite Krankenhaus in die Notaufnahme gebracht und wie bereits geschrieben, am nächsten Tag nachhause entlassen.
Ich glaube daher die Diagnose „Herz-Infarkt“ nicht, Troponin-Werte können auch durch andere Ursachen erhöht sein, z.B. Niereninsuffizienz. Deshalb ist für uns das Ergebnis der Herz-Untersuchung am 27.06.23 so wichtig, entlassen aus dem Krankenhaus wurde er am 16.05.23.
Liebe Grüße
Ina-Elena
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Moderationsbeitrag
Liebe Mitglieder,
für medizinische Aspekte gibt es im Schwesterforum (Deutsches Medizin Forum) genügend Möglichkeiten diese auszudiskutieren.
Gruß
Ihr FDR-Moderatorenteam
für medizinische Aspekte gibt es im Schwesterforum (Deutsches Medizin Forum) genügend Möglichkeiten diese auszudiskutieren.
Gruß
Ihr FDR-Moderatorenteam
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Hallo lieber ktown,
danke für die Info. Dieses Forum hatte ich bisher noch nicht gesehen, werde es aber sicherlich bei Bedarf gerne nutzen.
Liebe Grüße
Ina-Elena
danke für die Info. Dieses Forum hatte ich bisher noch nicht gesehen, werde es aber sicherlich bei Bedarf gerne nutzen.
Liebe Grüße
Ina-Elena
Re: Klinik verweigert Herausgabe von wichtigen Untersuchungsergebnissen
Als jemand, der beruflich medizinische Daten verwaltet mal mein kleiner "Senf" dazu.
Wem "gehören" medizinische Daten?
Demjenigen, der sie erhoben hat. Also dem Arzt, bzw. dem medizinischen Institut.
Was darf der damit machen?
Sie zur Behandlung des Patienten einsetzen.
Im Falle einer Auftragsleistung (Überweisung, Konsil) dem Auftraggeber zur Verfügung stellen, damit der sie entsprechend nutzen kann. Dieser Auftraggeber hat darüber hinaus keine weiteren Rechte an den Daten, darf sie daher auch im Prinzip nicht einfach weitergeben.
Liest man sich die klassischen Behandlungsverträge der Kliniken durch, ist darin übrigens idR. ein Passus enthalten, der die Freigabe der erhobenen Daten für alle sinnvollerweise an der Behandlung beteiligten Fachrichtungen freigibt.
Welche Rechte hat der Patient?
Gesundheitsdaten sind nach DSGVO besonders persönliche Daten und sind entsprechend geschützt. Sie dürfen ohne Einverständnis des Betroffenen nicht an Dritte herausgegeben werden, auch nicht an Angehörige oder weitere Ärzte.
Dem Patienten müssen die Daten für Weiterbehandlung, Zweitmeinung etc. zur Verfügung gestellt werden. Zu den Bedingungen s.o.
Daher der Tipp:
Braucht man medizinische Unterlagen, wendet man sich am besten direkt an denjenigen, der sie erstellt hat. Da man nie weiss, ob und wie man in der Lage sein wird, sich um Bürokratie zu kümmern wäre eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson grundsätzlich sinnvoll, ohne diese darf anderslautendem Volksglauben zum Trotz auch an Ehefrauen, Eltern erwachsener Kinder oder Kinder betagter Eltern irgendetwas herausgegeben werden.
(Paragrafen kann ich gerne nach der nächsten Datenschutzbelehrung nachreichen.)
mfG, der Onkel
kleine Ergänzung:
Durch die Aussicht auf hohe Strafzahlungen und prominente Missbrauchsfälle sind einige Institute dazu übergegangen, Unterlagen nur noch persönlich herauszugeben oder an die Praxis/Klinik/... die sie benötigt.
Ist es also unzumutbarer Aufwand, selbst zu erscheinen, bietet es sich an den Hausarzt mit ins Boot zu holen.
Wem "gehören" medizinische Daten?
Demjenigen, der sie erhoben hat. Also dem Arzt, bzw. dem medizinischen Institut.
Was darf der damit machen?
Sie zur Behandlung des Patienten einsetzen.
Im Falle einer Auftragsleistung (Überweisung, Konsil) dem Auftraggeber zur Verfügung stellen, damit der sie entsprechend nutzen kann. Dieser Auftraggeber hat darüber hinaus keine weiteren Rechte an den Daten, darf sie daher auch im Prinzip nicht einfach weitergeben.
Liest man sich die klassischen Behandlungsverträge der Kliniken durch, ist darin übrigens idR. ein Passus enthalten, der die Freigabe der erhobenen Daten für alle sinnvollerweise an der Behandlung beteiligten Fachrichtungen freigibt.
Welche Rechte hat der Patient?
Gesundheitsdaten sind nach DSGVO besonders persönliche Daten und sind entsprechend geschützt. Sie dürfen ohne Einverständnis des Betroffenen nicht an Dritte herausgegeben werden, auch nicht an Angehörige oder weitere Ärzte.
Dem Patienten müssen die Daten für Weiterbehandlung, Zweitmeinung etc. zur Verfügung gestellt werden. Zu den Bedingungen s.o.
Daher der Tipp:
Braucht man medizinische Unterlagen, wendet man sich am besten direkt an denjenigen, der sie erstellt hat. Da man nie weiss, ob und wie man in der Lage sein wird, sich um Bürokratie zu kümmern wäre eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson grundsätzlich sinnvoll, ohne diese darf anderslautendem Volksglauben zum Trotz auch an Ehefrauen, Eltern erwachsener Kinder oder Kinder betagter Eltern irgendetwas herausgegeben werden.
(Paragrafen kann ich gerne nach der nächsten Datenschutzbelehrung nachreichen.)
mfG, der Onkel
kleine Ergänzung:
Durch die Aussicht auf hohe Strafzahlungen und prominente Missbrauchsfälle sind einige Institute dazu übergegangen, Unterlagen nur noch persönlich herauszugeben oder an die Praxis/Klinik/... die sie benötigt.
Ist es also unzumutbarer Aufwand, selbst zu erscheinen, bietet es sich an den Hausarzt mit ins Boot zu holen.
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