Hohe Privatrechnung - Untersuchung medizinisch notwendig?

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Zelnot
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Hohe Privatrechnung - Untersuchung medizinisch notwendig?

Beitrag von Zelnot »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. einer privatärztlichen Abrechnung eines Augenarztes.

Vorweg: ich hatte vor einigen Jahren eine Bindehautentzündung, war beim Augenarzt, Untersuchung, Rezept und AU = 41,42€

Dieses Mal hatte ich wieder eine Bindehautentzündung, diese hat mein Hausarzt diagnostiziert. Leider half das Antibiotikum nicht, daher ging ich zum Augenarzt.

Ich schilderte das ich eine Bindehautentzündung habe, das Antibiotikum aber nicht helfen würde.

Kurze Zeit später rief man mich ins erste Untersuchungszimmer und eine Arzthelferin begann mit diversen Tests. Was getestet wurde, erklärte man nicht. Man vermaß meine Brille und machte offenbar einen Sehtest und Test des Augeninnendrucks.

Dann ging es in ein weiteres Zimmer, ich musste in irgendein Gerät schauen, fertig. Was dort getestet wurde, wusste ich nicht.

Dann ging es zur Ärztin. Sie untersuchte das Auge und verschrieb mir ein anderes Antibiotikum.

Heute kam eine Rechnung über knapp 210€. Man hat diverse Tests auf verschiedene Augenkrankheiten gemacht, unter anderem eine knapp 100€ teure OCT (https://de.wikipedia.org/wiki/Optische_ ... prov=sfti1). Das war wohl die Untersuchung im zweiten Zimmer.

Ich habe natürlich den Fehler gemacht nicht zu fragen was das für Tests sind und was sie kosten. Auf der anderen Seite habe ich diese ganzen Tests nicht beauftragt und ich bin der Meinung, dass diese zur Diagnose einer Bindehautentzündung medizinisch auch nicht notwendig sind.

Dazu kommt, dass diese Untersuchungen offenbar standardmäßig mit jedem gemacht werden. Denn die finden statt, bevor man zur Ärztin geht.

Wie ist die Rechtslage? Darf ein Augenarzt einfach allgemein auf irgendwelche Krankheiten testen, auch wenn ich das nicht explizit beauftragt und dem zugestimmt habe? Ist das wirklich medizinisch notwendig?

Vielen Dank für eine Einschätzung!
FM
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Re: Hohe Privatrechnung - Untersuchung medizinisch notwendig?

Beitrag von FM »

Zelnot hat geschrieben: 22.09.23, 21:06 ich bin der Meinung, dass diese zur Diagnose einer Bindehautentzündung medizinisch auch nicht notwendig sind.
Es kommt vor, dass Ärzte in Fragen der Notwendigkeit anderer Meinung sind als die Patienten.

Das wird sich aber auch nicht in einem Internetform klären lassen. Man kann einen anderen Arzt damit beauftragen, ein Gutachten dazu zu erstellen.

Falls es um die Kosten geht: im Prinzip übernehmen private Krankenversicherungen anders als gesetzliche Krankenkassen sogar Leistungen, die nicht so ganz eindeutig als notwendig und sinnvoll gelten. Aber auch das hängt vom Einzelfall ab, also hier vom Versicherungsvertrag. Es gibt auch PKV-Tarife die deutlich schlechtere Leistungen regeln als die gesetzliche Krankenversicherung.

Man wende sich also an einen auf Medizin- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und an einen augenärztlichen Gutachter. Beide verlangen natürlich Geld für ihre Arbeit, und schon eher jeweils deutlich mehr als 210 Euro.

Abgesehen davon, was wäre falsch daran, wenn der Augenarzt alle Möglichkeiten überprüft, die infrage kämen?
Wenn das jetzt z.B. 5 Varianten sind und er erstmal nur auf Verdacht eine behandelt, weil das am billigsten wäre, kann es ja auch zwar richtig, aber auch falsch sein.
Zelnot
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Re: Hohe Privatrechnung - Untersuchung medizinisch notwendig?

Beitrag von Zelnot »

Meine PKV würde das sicher bezahlen, durch Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung macht das aber für mich keinen Sinn.

Ebenso ist ein Gutachter und Anwalt bei einem Streitwert von 210€ nicht sinnvoll.

Ich wollte eher versuchen, in einem Gespräch zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen und da kann es ja hilfreich sein, die Rechtslage zu kennen.

Die (wie ich finde sehr teure) OCT zum Beispiel, wird laut Internet eingesetzt um die diabetische Makulopathie, die Altersbedingte Makuladegeneration sowie das Glaukom (Nervenfaserschicht) zu diagnostizieren. Das mag ja grundsätzlich ganz sinnvoll sein, hat aber a) nichts mit dem Grund meines Besuchs zu tun und wurde b) von mir auch nicht beauftragt oder autorisiert.

Ich frage mich, ob mein stillschweiges "machen lassen", ohne das ich wusste was da passiert, als Zustimmung gewertet werden kann und ob das bei dem Besuchsgrund und der Symptomatik überhaupt medizinisch notwendig war.

Ich werde das Gespräch mit der Praxis auf jeden Fall suchen. Auch wenn die Erfolgsaussichten vermutlich nicht die Besten sind. Ich fühle mich ein Stückweit abgezockt und habe das Gefühl, dass man diese Untersuchung schnell mit jedem macht (dauert nur ca. 2-3 Minuten) um dann die knapp 100€ anzurechnen. Ist ja ein lukratives Geschäft.
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