Schmerzen nach der tiefen Zshnfleischtaschenreinigung

Patientenrechte, Arzthaftungsrecht, ärztliches Vergütungsrecht, Betäubungsmittelrecht, Apothekenrecht, Medikamentenversandrecht, Internet-Apotheke

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Marned
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Schmerzen nach der tiefen Zshnfleischtaschenreinigung

Beitrag von Marned »

Hallo zusammen,

angenommen, X hatte Zahnfleischschmerzen an einer Stelle. Beim beißen wurden die aber nicht stärker. Dann hat sein Zahnarzt eine tiefe Zahnfleischtaschenreinigung unter einer lokalen Betäubung durchgeführt.

Dann meinte er, wegen der Betäubung soll X mit dem Essen abwarten und dann kann x alles essen. Er meinte außerdem, die ersten 4 Tage wird es weh tun, danach aber langsam besser. Dann hätte X 2 Wöchen später zur Kontrolle müssen.

Im Gegensatz zum Stand vor der Reinigung tut nun X’s Zahnfleisch auch beim Beißen weh, und zwar enorm, sodass X auf der Seite nicht mehr essen kann. In Ruhe tut es natürlich auch mehr weh als vorher. Und das, obwohl er meinte, X könne alles essen und dass nur die ersten 4 Tage richtig problematisch wären.
Bei der Kontrolle meinte er, dass alles eigentlich gut aussieht und der Zahnfleisch abheilt. Und das obwohl wie gesagt X nicht mal mehr auf der Seite essen kann, der Zahnfleisch auch in Ruhe mehr weh tut und dieser geschwollener ist als vorher.

Der X wollte sich eine Zweitmeinung holen, der andere Arzt meinte aber, er darf X nicht untersuchen, weil der bei seinem Hauszahnarzt in laufender Behandlung ist und er daher mit ihm nochmal sprechen soll. Stimmt das?

Danke
ktown
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Re: Schmerzen nach der tiefen Zshnfleischtaschenreinigung

Beitrag von ktown »

Was heißt dürfen? Ich denke es zeigt eher die Professionalität des Arztes. Ein Urteil lässt sich erst bilden, wenn die Behandlung beendet ist. Außer es wurden offensichtlich Fehler begangen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
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Re: Schmerzen nach der tiefen Zshnfleischtaschenreinigung

Beitrag von FM »

Ist mit "dürfen" gemeint, ob es überhaupt erlaubt ist? Da wüsste ich nicht, was dagegen spricht.
Natürlich kostet es aber etwas. Und der Zahnarzt kann es auch ablehnen.

Falls gemeint ist, ob die Krankenversicherung die Kosten dafür übernimmt: bei gesetzlichen Kassen in der Regel nicht, da es dort um andere Fälle geht und vor der Behandlung:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-476 ... ren_bf.pdf

Hier käme eher die Hilfe der Krankenkasse bei (möglichen) Behandlungsfehlern in Betracht, die aber anders abläuft: https://md-bund.de/themen/patientensich ... enste.html
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