Steuerungsmöglichkeiten / vereinfachtes Verfahren bei Schiedsverfahren

besser und schneller außergerichtlich Streit beenden durch Mediation

Moderator: FDR-Team

2xc
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 56
Registriert: 03.11.17, 16:17

Steuerungsmöglichkeiten / vereinfachtes Verfahren bei Schiedsverfahren

Beitrag von 2xc »

Guten Tag,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit diesem Thread im richtigen Forum bin (bei Zivilprozessrecht hätte der Thread u.U. auch gepasst?). Falls ein anderes Forum passender ist, bitte ich einen Mod, den Thread zu verschieben.

---

Nehmen wir den folgenden fiktiven Fall an:

Der Antragsteller A stößt ein Schiedsverfahren an. Es ergeben sich daraus die folgenden rechtlichen Fragen:
  • Hat der A, ähnlich wie im Zivilprozess, die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren (d.h. Austausch von Schriftsätzen, anstelle mündlicher Erörterung) zu beantragen?
  • Hat die Schiedsperson oder der Antragsgegner G die Möglichkeit, die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens zu vereiteln, z.B. indem sie diesem nicht zustimmen? (Wenn das zu bejahen ist, welche Rechtsmittel kann der A in dem Fall dagegen einlegen?)
  • Ist während des vereinfachten Verfahrens ein Wechsel ins reguläre Verfahren (d.h. mündliche Erörterung) möglich, wenn das von dem A oder von einer der anderen Beteiligten so gewollt ist? (Und kann, wenn die mündliche Erörterung [erstmal] nicht zu einem Ergebnis führt, danach wieder ins vereinfachte Verfahren zurückgekehrt werden? Ich vermute mal, das ist zu bejahren, hängt aber vom Ermessen des Schiedsmanns ab?
Ich bedanke mich für alle konstruktiven Antworten! :)

Ich nehme überdies auch Literaturempfehlungen zum Ablauf eines Schiedsverfahren entgegen. :)

Es grüßt,
2xc