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Hallöchen, JAEIN..., soweit ich es kenne zahlen wohl viele, vielleicht sogar die große Mehrheit der Versicherer eine Mediation ( unter bestimmten Voraussetzungen! ). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GDV) zumindest hat eine entsprechende Empfehlung dazu m.W. heraus gegeben. Lässt sich in einem Versicherungsvertrag die folgende Klausel finden: „die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen Gerichts erster Instanz entstehen; die Kosten für Mediationsverfahren richten sich hingegen ausschließlich nach der Klausel …“ so sollte genau der Vertragstext studiert werden, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Im Übrigen lohnt sich bei Neuabschluss immer ein solider ( und nicht nur preislicher ) Vergleich, zum Anderen haben die Versicherer Service- Telefone, wo dies für den jeweiligen Vertrag exact benannt werden kann.
_________________ Das Recht ist ein bischen wie die Wüste! Es wächst selten Gras darüber!
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