
Der Fall:
Partei A stellt Antrag auf Schiedsverfahren z.B. in NRW gegen Partei B, die z.B. in Hessen wohnt.
Ist dies überhaupt möglich?
Wenn ja:
Wo findet der Gütetermin statt und nach welchem Schiedsamtsgesetz findet das Verfahren, sprich der Gütetermin, dann statt? Nach dem, wie in dem obigen Beispiel erwähnt, nordrhein-westfälischem oder dem hessischen Schiedsamtsgesetz?