Hallo Team, folgende Frage zur Semantik:
a) Ein Nicht-Jurist schreibt einen Schriftsatz bzgl. Klage und legt wahrheitsgemäß die Tatsachen dar.
Ein Jurist erwidert in seiner Stellungsnahme, der Kläger habe "sinngemäß dargelegt, daß ....."
b) in einem anderen Fall wird ein Beklagter seitens des Anwalts in dessen Schriftsatz mit dem Begriff:
"kein substantiierter Vortrag" konfrontiert, obwohl die Tatsachen auch hier wahrheitsgemäß UND belegt sind.
Der Betroffene ist durch den Unterschied zwischen Wahrheit/Wirklichkeit und den seitens der Juristen gebrauchten Worte sehr stark verunsichert.
Auch krankheitswertige Störungen sind nicht auszuschließen.
Wie kann der Betroffene hier Entlastung finden ?
Gruss
gisbert
Unsicherheit
Moderator: FDR-Team
Re: Unsicherheit
Der Betroffene kann Entlastung finden, indem er sich klarmacht, dass Juristen nur da gebraucht werden, wo Streit herrscht. Dieser geht zumindest meistens darauf zurück, dass man unterschiedliche "Wahrheiten" hat und sich entsprechende "Wahrheiten" auch zurechtdenkt.
Im Gerichtsverfahren kommt es dann darauf an, was die einzelnen Parteien als ihre jeweilige Wahrheit vortragen, wer beweisbelastet ist und was bewiesen werden kann. Auf "Wahrheit", insbesondere auf "Wahrheit aus Sicht einer der Parteien" kommt es nicht an.
Konkret:
Im ersten Fall kommt es schon darauf an, ob "der Jurist" eine Richter- oder eine Anwaltsrobe trägt. Der Richter würde damit mitteilen, wie er die Äußerungen verstanden hat (eher unwahrscheinlich), der Gegenanwalt würde den Betroffenen womöglich etwas necken wollen oder sich sogar auf den Vortrag des Betroffenen berufen, weil er meint, dass er für ihn positiv sein könnte...
Im zweiten Fall wird halt die Standardkeule geschwungen... Wenn der Vortrag substantiiert ist, darf die Keule daher ignoriert werden.
Die Lösung wäre vielleicht eher auf www.psychologie.de als auf www.recht.de zu suchen!
Im Gerichtsverfahren kommt es dann darauf an, was die einzelnen Parteien als ihre jeweilige Wahrheit vortragen, wer beweisbelastet ist und was bewiesen werden kann. Auf "Wahrheit", insbesondere auf "Wahrheit aus Sicht einer der Parteien" kommt es nicht an.
Konkret:
Im ersten Fall kommt es schon darauf an, ob "der Jurist" eine Richter- oder eine Anwaltsrobe trägt. Der Richter würde damit mitteilen, wie er die Äußerungen verstanden hat (eher unwahrscheinlich), der Gegenanwalt würde den Betroffenen womöglich etwas necken wollen oder sich sogar auf den Vortrag des Betroffenen berufen, weil er meint, dass er für ihn positiv sein könnte...
Im zweiten Fall wird halt die Standardkeule geschwungen... Wenn der Vortrag substantiiert ist, darf die Keule daher ignoriert werden.
Die Lösung wäre vielleicht eher auf www.psychologie.de als auf www.recht.de zu suchen!
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