Drohung Tier zu toeten.

Recht rund ums Tier

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Ronny1958
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Ronny1958 »

Und ich sags allen Katzenhaltern gerne:

Eine verendete Katze, die keiner mehr findet, weil sie bereits entsorgt wurde, ist nicht mehr zu obduzieren.

Wenn das Mistviech vom Nachbarn, das diesen Winter auf meine SIngvögel losgehen wollte diesen Sommer nicht lesen lernt, wird er sie irgendwann vergeblich locken und suchen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Dummerchen
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Dummerchen »

und vergiften ist nunmal verboten
Das ist vermutlich der Grund fuer Giftkoeder fuer Ratten und Maeuse.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
Roni
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Roni »

Dummerchen hat geschrieben:
und vergiften ist nunmal verboten
Das ist vermutlich der Grund fuer Giftkoeder fuer Ratten und Maeuse.
das fällt unter die Schädlingsbekämpfung was anderweitig geregelt ist.

Das hat aber mit Katzen oder Hunden nix zu tun.
Mayr71
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Mayr71 »

Ronny1958 hat geschrieben:Und ich sags allen Katzenhaltern gerne:

Eine verendete Katze, die keiner mehr findet, weil sie bereits entsorgt wurde, ist nicht mehr zu obduzieren.
Auf die Straße gelegt und 2 mal drüber. Keiner obduziert Brei. Keiner vermutet hier etwas anderes als einen Autounfall und keiner sticht dann des Nachbarn Reifen platt.
Roni
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Roni »

aber nur wenns keiner sieht :shock:

es ist nunmal strafbar eine Katze zu vergiften, daran änder sich auch nichts wenn man hier meint das könnte man irgendwie vertuschen.
Ich kann auch eine Bank überfallen, aber wenn mich keiner erwischt dann hatte ich Glück, ändert aber nix daran dass es strafbar ist.
Waschbärin
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Waschbärin »

Was bin ich froh daß ich keine Nachbarn habe! Wer Gift gegen die Nachbarskatze einsetzt, der wirft vermutlich auch Molotow-Cocktails auf die benachbarte Terrasse, wenn da mal jemand raucht oder grillt... Und wer die Katze des Nachbarn im Garten mit dem Angriffs einen Pit Bulls vergleicht, der sollte sich mal still in die Ecke setzen und ein bisschen über die Relationen nachdenken. :roll:
d-harry
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von d-harry »

War das nicht so, das das Laufen der Katze, sofern ortsüblich, zu dulden ist, das Besitzer aber dafür zu sorgen hat, das:
- die Katz nicht ins fremde Haus geht
- die Katz nicht Wildpinkelt
- die Katz nichts beschädigt
- die Katz keine Fische des Nachbarn frist
:lachen:
bob2017
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von bob2017 »

Ist nicht wirklich so gemeint, oder?
Du vergiftest dann einfach die Katzen? :shock:
Absolem hat geschrieben:Entschuldigung, aber ist das hier noch ernst gemeint?


Natürlich gehen von Katzen schädliche Wirkungen aus, sie koten und urinieren auf den Rasen, der dadurch kaputt geht, außerdem stinkt das bestialisch. Also wenn das mal keine Immissionen sind, die durch die Immissionsschutzgesetze der Länder bzw. das BImschG abzuwehren sind, zweifele ich langsam am Verstand der Jurisprudenz. Und NEIN, ich muss auf meinem Grundstück NICHT alles dulden, was da rein und raus geht. Wo leben wir denn? Schonmal was von §§ 862, 1004 BGB gehört?

Ich persönlich handhabe das immer so, Katzenpulver entlang meiner Grundstücksgrenze zu verstreuen, und zwar großzügig und innerhalb des Gartens Giftköder auszulegen, falls doch mal ein Tier durchbrechen sollte. Das verendete Tier lasse ich dann vom Nachbarn abholen oder entsorge es selbst, falls dieser meiner Aufforderung nicht nachkommt. Die Entsorgungskosten rechne ich dann gegen die Schadensersatzforderung wegen der Anschaffungkosten einer neuen Katze auf.

Das mit der Nötigung ist grober Unfug! Es kann allerdings vorkommen, dass man wegen Sachbeschädigung angezeigt wird. Aber hier ist der Nachweis, dass die Katrzen vergiftet worden sind, in aller Regel nicht zu führen, da eine Obduktion von Tierkadavern aus Kostengründen nicht durchgeführt wird. Außerdem ist der Kadaver in den allermeisten Fällen ja sowieso bereits entsorgt worden und für ein gerichtsmedizinisches Gutachten nicht mehr greifbar. Die Verteidigung ist dann ganz einfach: Die Katze ist zwar auf meinem Grundstück verendet, aber ich habe sie nicht getötet. Wie sie letztendlich verendet ist, kann nicht nachgewiesen werden, ergo: Freispruch.
Deputy
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Deputy »

Roni hat geschrieben:es ist nunmal strafbar eine Katze zu vergiften, daran änder sich auch nichts wenn man hier meint das könnte man irgendwie vertuschen.
Keine Frage - aber den Nachweis zu führen, dass der Nachbar der Täter ist wird schwierig. Einfach zu sagen "Der hat sich immer aufgeregt, wenn ihm meine Katze den Garten vollgeschissen hat" hat ist zu dünn.

Da wird es dann auch keine Post von der StA geben.
leonidas
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von leonidas »

Ronny1958 hat geschrieben:Eine verendete Katze, die keiner mehr findet, weil sie bereits entsorgt wurde, ist nicht mehr zu obduzieren.

Wenn das Mistviech vom Nachbarn, das diesen Winter auf meine SIngvögel losgehen wollte diesen Sommer nicht lesen lernt, wird er sie irgendwann vergeblich locken und suchen.
Ronny, nix für ungut, aber hast du dir schon mal überlegt an einem Anti - Agro Kurs teilzubehmen, so ganz normal finde ich deine Aussagen nicht. Lässt auf eine tiefe, unterschwellig vorhandene Agression schließen.
(sagt eine befreundete Psychologin der ich deine Posts vorgelegt habe).
Ist hier schon ein seltsames Forum in dem man unbehelligt mehr oder weniger deutlich Ratschläge zur Verübung und Vertuschung von Straftaten geben kann. :devil:
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Celestro
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von Celestro »

Absolem hat geschrieben:Schonmal was von §§ 862, 1004 BGB gehört?
Die bringen bei einer wilden Katze (also kein Haustier) jetzt genau ... was ?
Absolem hat geschrieben:Ich persönlich handhabe das immer so, Katzenpulver entlang meiner Grundstücksgrenze zu verstreuen, und zwar großzügig und innerhalb des Gartens Giftköder auszulegen, falls doch mal ein Tier durchbrechen sollte. Das verendete Tier lasse ich dann vom Nachbarn abholen oder entsorge es selbst, falls dieser meiner Aufforderung nicht nachkommt. Die Entsorgungskosten rechne ich dann gegen die Schadensersatzforderung wegen der Anschaffungkosten einer neuen Katze auf.
Sollte das Ihr ernst sein, sind Sie augenscheinlich krank im Kopf. Und ich hoffe, man wird Ihnen irgendwann die Tötung einer Katze nachweisen und Sie dafür verurteilen.
ktown
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von ktown »

Wieso wird sich hier über einen 6 Jahre alten Thread aufgeregt.
Teilweise waren besagte User schon seitdem nie wieder online und werden dementsprechend auch nicht antworten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
leonidas
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Re: Drohung Tier zu toeten.

Beitrag von leonidas »

ktown hat geschrieben:Wieso wird sich hier über einen 6 Jahre alten Thread aufgeregt.
Teilweise waren besagte User schon seitdem nie wieder online und werden dementsprechend auch nicht antworten.
UPS :oops:
Hatte ich glatt übersehen,
Na dann hoffe ich mal, dass sich die charakterlichen Eigenschaften der Betreffenden mittlerweile zum Positiven gewendet haben.
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
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