Theoretischer Fall: Kind geht mit angeleintem Schäferhund spazieren, ein nicht angeleinter Kleinpudel mit erwachsenem Hundeführer kommt ihnen entgegen.Es besteht kein Leinenzwang. Der Pudel läuft auf den Schäferhund zu, der durch Knurren und Körperhaltung deutlich zeigt, dass er seine Ruhe haben möchte. Pudelbesitzer (vorher abgelenkt durch Handy) bemerkt die Situation und ruft den Pudel mehrmals, der hört jedoch nicht. Kind versucht auszuweichen (geht aber nicht, auf einer Seite ist eine Mauer, auf der anderen Seite die Straße, auf der gerade ein Auto kommt). Pudel bedrängt (in erkennbar nicht feindseliger Absicht) den Schäferhund, der schnappt zu, es kommt zu einer kurzen Rauferei.
Nach Tierarztbesuch stellt sich heraus, dass der Pudel keine Verletzungen hat. Laut Besitzer ist er aber traumatisiert.... Der Schäferhund hat eine geringfügige Wunde an den Lefzen, die von selbst verheilt.
Mich interessiert nun die Rechtslage nach Zivilrecht (Schadenersatz, Tierarztkosten) und Ordnungsrecht (könnte das Ordnungsamt da was gegen der Schäferhund unternehmen, wenn der Pudelbesitzer das fordert und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?)
Ich würde denken, dass das den Schäferhund führende Kind alles gemacht hat, um den Zwischenfall zu verhindern. Der Hund war angeleint und konnte nicht ausweichen, während der Pudel weder entsprechend gesichert (angeleint) war, noch in der Gewalt des Hundeführers stand (nicht abrufbar). Aber denken und Rechtslage sind ja oft zweierlei Paar Schuhe...
Ich danke euch schon mal für eure Auskünfte....