Jagdrecht Hundeabschiessen ?

Recht rund ums Tier

Moderator: FDR-Team

Kormoran
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Beitrag von Kormoran »

Es handelt sich aber hier um Wiesen und Felder und um ganz normale Spaziergänger auf Feldwegen ,die mit Erlaubniss eines Grundstückbesitzer´s einfach nur spazieren gehen mit ihren 2 kleinen Hundchen die nur 2-3 Meter mal in die Wiese gehen ,uns wirde angedroht hier zu verschwinden oder es wird aus unsere Hunde -2 kleine Westie´s geschossen.
Wenn das so gesagt wurde, dürfte es sich doch unschwer um eine Nötigung handeln. Nach dem Wortlaut geht es ja noch nicht einmal darum, ein mögliches Wildern der Hunde zu verhindern, sondern die Besitzer zu vertreiben.
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__240.html

Darüber hinaus ist zu hoffen, dass jemand, der auf ein Ziel schießt, welches sich zwei bis drei Meter von Menschen entfernt befindet (und es ist mir völlig Wurst, ob dieses Ziel wildert oder nicht) seine Flinte umgehend und dauerhaft abgeben muss. :twisted:
Wer so etwas androht, ist m.E. charakterlich ebenfalls ungeeignet, bewaffnet durch die Gegend laufen zu dürfen.
ChrisR
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Beitrag von ChrisR »

Wie schon oft in diesem Forum geschrieben wurde: Es gibt überall schwarze Schafe
Kormoran
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Beitrag von Kormoran »

Das ist sicher richtig, aber was soll diese Aussage, bezogen auf den geschilderten Sachverhalt, bedeuten?
ChrisR
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Beitrag von ChrisR »

Ist auf den Jäger bezogen ;)
Sowas ist nämlich nicht an der Tagesordnung, und auf keinen Fall zu tolerieren.
Sind die Hunde an einem Reh dran darf er natürlich schießen, das steht außer Frage.
Aber wie er sich im Vorfeld verhält geht einfach nicht, und strafbar macht er sich auch.
Dem sollte der Jagdschein entzogen werden, und hatte er dabei noch seine Waffe um die WBK gleich mit
boxer
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Beitrag von boxer »

Sind die Hunde an einem Reh dran darf er natürlich schießen, das steht außer Frage.
Wenn Sie aus Hessen sind, dann solletn Sie wissen, daß selbst dann nicht ohne weiters geschossen weden darf!
Die Rechtsprechung bzw. die Ausführungsvorschriften haben da noch Hürden gesetzt.

Mich würde aber interessieren, was aus dem eingangs geschilderten Vorfall geworden ist.

Denn ich kann mich nur anschließen, daß eine Nötigung vorliegt. Ferner dürfte die charakterliche Eignung, eine Waffe zu führen, nicht mehr gegeben sein.

Grüße
Roni
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Beitrag von Roni »

hallo,
habs mal reinkopiert :D


§ 32 Befugnisse von Jagdschutz- und Jagdausübungsberechtigten

Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 500 Meter, im Zeitraum vom 1. März bis 31. August in einer Entfernung von mehr als 300 Meter, von der nächsten Ansiedlung jagend angetroffen werden, zu töten. Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht. Das Tötungsrecht gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Polizei- und Rettungshunde. Hunde und Katzen, die sich in Fanggeräten gefangen haben, sind als Fundtiere zu behandeln.
Erwin44
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Beitrag von Erwin44 »

Folgendes ist vor langer langer Zeit passiert:

Cockerspaniel Daisy wird in einem Waldstück am Fahrrad ohne Leine laufen gelassen.

Cockerspaniel sind immer!! hungrig

Familie picknickt auf einer WIese

Das Unglück nahm seinen Lauf...
Daisy (immer hungriger Cockerspaniel) rast davon, schnappt sich ein Kuchenstückchen, bringt es in Sicherheit und vertilgt es (hit and run)

Familie ist verduzt und eh der "Hundeführer " da war, hat sich Daisy (immer hungriger Cockerspaniel) ein zweites Stück geholt.

Das ging so schnell, da war überhaupt kein reagieren.
Der 3. Versuch konnte dann abgeblockt werden.

Die Familie hat es mit Humor genommen.

Dieser Beitrag solll etwas die Schärfe aus der Diskussion nehmen, hat sich wirklich so zugetragen: beide Seiten haben es mit Humot genommen und sich nicht gegenseitig bedroht.

Erwin44
Waschbärin
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Beitrag von Waschbärin »

Hallo Roni,

der Passus "Die Tötung muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr abzuwehren, die von dem Hund oder der Katze ausgeht" wird in der Prxis in Hessen aber sehr streng ausgelegt. Zumindest kenne ich das so aus Fällen, die vor Gericht gegangen sind, bzw. haben es mir auch hessische Jagdausübungsberechtigte geschildert. Im Gegensatz zum Staatsbeamten (= Förster, der im Wald Polizeigewalt besitzt) darf der private Jägersmann einem tatsächlich wildernden oder seiner Meinung nach wildenden Hund (das kann ein Unterschied sein) nicht so ohne weiteres den Gar ausmachen. Hetzt der Hund nur, ist das zwar ärgerlich, aber keine direkte lebensgefährliche Bedrohung für das Wild (nur die wenigsten Hunde sind in der Lage tatsächlich einen Hasen oder ein Reh zu erwischen). Hat der Hund ein Stück Wild bereits gerissen, kann die Gefährdung für das Wild durch den Tod des Hundes auch nicht mehr abgewendet werden. In beiden Fällen kann der Hundehalter rechtlich belangt werden, aber ob solch ein Hund getötet werden darf/muß haben andere Personen als der Jägersmann zu entscheiden. Die Spanne für den Jägersmann, in welcher er berechtigt ist einen Hund zu töten, ist in Hessen somit relativ eng. Und er hat das Problem der Beweislast. Deswegen wirst Du es in Hessen selten erleben, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, daß sich ein Jägersmann abends am Stammtisch damit brüstet, den Köter von Herrn oder Frau Sowieso abgeknallt zu haben. Wenn ein hessischer Jäger so etwas tut, dann verbuddelt er das corpus delicti lieber still und heimlich irgendwo und hofft, dabei von niemandem gesehen zu werden.

Zudem spielt auch der Wert des Hundes in der Praxis immer mehr eine Rolle. In meinem Umfeld wurde der schießende Jägersmann, bis auf eine Ausnahme, in jedem Fall zur Erstattung des Wertes des erschossenen Hundes verdonnert. Und das wäre nicht der Fall wenn solch ein Abschuß rechtlich als legitim gewertet werden würde. Die Ausnahme bezog sich auf einen Hund, der bereits mehrfach beim Wildern (mit Erfolg = Reissen des Wildes) beobachtet und die Hundehalter bereits mehrfach rechtlich belangt worden waren wegen der Wilderei ihres Hundes. Sie waren in Bezug auf das Wildern ihres Hundes also aktenkundig. Und der schießende Jägersmann war in dem Fall kein privater Jägersmann, sondern der zuständige Revierförster.

LG die Waschbärin
Questor

Beitrag von Questor »

Das ist ja wohl so nicht richtig. Der Hund braucht das Wild ja nur Richtung Straße zu hetzen. Wenn Sie einmal ein Wild auf der Motorhaube hatten, werden Sie ganz schnell der Meinung sein, dass JEDER Hund, der durch Wald und Wiese rennt, jagt.
Roni
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Beitrag von Roni »

hallo

dass ein Jäger das nicht herumerzählt, dass er Hund oder Katz zur Strecke gebracht hat versteht sich eig. von selbst.
Aber wenn ein Hund jagd und sein Besitzer kann ihn nicht zurückrufen, dann darf der Jäger schießen. Wenn der Hund gar alleine unterwegs ist und jagd, dann sowieso, weil ihn dann jja keiner abrufen kann :!:

Gruß roni
boxer
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Beitrag von boxer »

Aber wenn ein Hund jagd und sein Besitzer kann ihn nicht zurückrufen, dann darf der Jäger schießen
Zumindestens nicht in Hessen so! Wird natürlich so gerne von den Jägern als Blankobrief benutzt. Aber die Rechtsprechung und Ausführungsvorschriften sprechen da etwas anderes, siehe Ausführungen von Waschbärin.
Waschbärin
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Beitrag von Waschbärin »

Roni hat geschrieben: Aber wenn ein Hund jagd und sein Besitzer kann ihn nicht zurückrufen, dann darf der Jäger schießen. Wenn der Hund gar alleine unterwegs ist und jagd, dann sowieso, weil ihn dann jja keiner abrufen kann :!:
Hallo Roni,

das ist so für Hessen definitiv nicht richtig!

@Questor: Ich hatte schon Wild auf der Motorhaube, und zwar ohne daß es von einem Hund getrieben wurde. Und der letze größere Wildunfall, der sich in meinem Bekanntenkreis ereignet hat (Wildschwein contra Kleinwagen), hatte seine Ursache in einer samstagnachmittäglichen Treibjagd. Soll man jetzt auch noch die Jagd verbieten weil evtl. dabei eine Sau in der falschen Richtung aus dem Maisfeld bricht?

Zudem hetzt nicht jeder Hund das Wild automatisch Richtung Straße, vielmehr sucht sich das Wild i.d.R. eine Deckung als Fluchtpunkt aus. Liegt dazwischen eine Straße, muß der Autofahrer dort eh mit Wildwechsel rechnen (hier bei uns sind solche Strecken mit den entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet, d.h. dort sollte man generell vorsichtig fahren).

Und die allermeisten Hunde geben die Hatz nach wenigen hundert Metern wieder auf. Es mag vielleicht in Ballungsgebieten alle paar Meter 'ne Straße kommen, aber anonsten kannst Du in Hessen mancherorts kilometerweit laufen ohne 'ner Straße zu begegnen.

LG die Waschbärin
Questor

Beitrag von Questor »

Darum ist es notwendig, den Anfängen zu wehren..... :evil:

www.spiegel.de/video/video-58506.html
gitta.
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Beitrag von gitta. »

Um noch einmal auf den Eingangsbeitrag zurück zu kommen :wink: .

" Westis gehen 2 - 3 Meter von den Besitzer entfernt über die Wiese, ein Jäger droht mit Erschießung der Hunde "

1. Den West´s, der in der Lage ist, ein Reh zu hetzen ( nicht nur aufzuscheuchen !) und dann evtl. auch zu reißen, würde ich gerne mal sehen. :lol: :lol:

2. und ich glaube nicht, dass ein Jäger es schaffen würde, auf meine 2 - 3 Meter neben mir gehende Hunde zu schießen. Ich wäre in höchstens 2 Sekunden zwischen dem Jäger und meinen Hunden. Und der Jäger würde seine Jagdlizenz sicher nicht sehr lange behalten, wenn er auf einen Menschen anlegt oder sogar schießt. :wink:

gitta.
Chub
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Beitrag von Chub »

gitta. hat geschrieben:Um noch einmal auf den Eingangsbeitrag zurück zu kommen :wink: .

2. und ich glaube nicht, dass ein Jäger es schaffen würde, auf meine 2 - 3 Meter neben mir gehende Hunde zu schießen. Ich wäre in höchstens 2 Sekunden zwischen dem Jäger und meinen Hunden. Und der Jäger würde seine Jagdlizenz sicher nicht sehr lange behalten, wenn er auf einen Menschen anlegt oder sogar schießt. :wink:

gitta.

Wäre dies Notwehr, wenn ein Jäger von einer bis aufs Letzte entschlossenen Ex-Hundebesitzerin tätlich angegriffen wird?
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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