Bananenfan hat geschrieben:Na, so tief gesunken sind wir noch nicht, einen Schlangenhalter statt einen Tierarzt anzurufen.
Der Schlangenhalter würde auch meckern, weil tote oder verletzte Katze nicht genug zappeln und das der Schlange im Sinne einer artgerechten Fütterung ja wieder nicht gefallen würde...
Bananenfan hat geschrieben:Aber den möchte ich mal sehen, den das nicht schmerzt, mal eben knapp tausend Euro auf den Tisch zu legen, und ein beschädigtes Tier zu haben...
Das würde wohl so ziemlich jeden schmerzen. Aber das ist doch eigentlich auch gar nicht Gegenstand der Diskussion.
Die Frage: "Könnt ihr verstehen, dass ich mich darüber ärgere, dass meine Katze verletzt wurde und ich nun enorme Behandlungskosten aufbringen muss?" hätte man schon auf Seite 1 in der ersten Antwort mit "ja" beantworten können, wenn sie denn gestellt worden wäre.
Die Höhe der Behandlungskosten lässt m.E. übrigens durchaus Zweifel aufkommen, ob der Katzenhalter diese in dem Umfang ersetzt bekommen würde, selbst wenn der Autofahrer feststünde und man einmal annehmen würde, dass man ihn wegen irgend eines Verschuldens sogar zur Zahlung heranziehen könnte. Denn auch ein Schädiger muss nicht alles bezahlen, was der Geschädigte für sinnvoll und richtig hält.
Im Fall eines Haustieres gehen die Vorstellungen da natürlich gänzlich auseinander, denn der eine bemisst "Wert" in Geld und der andere in emotionaler Bindung. Ersetzt wird aber das erste. Das könnte in die Richtung gehen, dass man feststellen würde, dass eine entsprechende neue Katze und das Einschläfern der verletzten zu bezahlen seien. Damit würde der Katzenhalter wohl so oder so auf einem erheblichen Teil der Behandlungskosten sitzenbleiben.
Angesichts der Kosten könnte man auch einmal darüber nachdenken, wer denn im Fall, dass ja daran gedacht wurde, ein Dritter, der die Katze finden könnte, müsste nun die Behandlung veranlassen, diese Kosten zu übernehmen hätte?
Wenn der Dritte die Katze einschläfern ließe, um ihr ein Leiden zu ersparen, wäre das für ihn ja noch einigermaßen überschaubar.
Aber sonst? Dann veranlasste also der Dritte mal eben eine Behandlung für 1000 €. Im günstigen Fall wäre der Tierhalter ausfindig zu machen. Der Dritte eröffnete vermutlich anschließend hier im Zivilrecht den Thread, wie er bei einer GoA die Behandlungskosten vom Tierhalter zurückbekommen könnte. Wobei Letzterer auf wundersame Weise plötzlich zu der Erkenntnis käme, dass diese Behandlungskosten dem Wert der Katze nun aber gar nicht angemessen wären und er natürlich überhaupt nicht daran dächte...
Wenn der Tierhalter nicht zu finden wäre, zahlte sowieso der Dritte.
Wenn er die Katze aus o.g. Erwägungen einschläfern ließe, das selbst bezahlte und der Tierhalter unbekannt bliebe, hätte er Schwein gehabt und ein gutes Werk getan. Würde der Tierhalter ausfindig gemacht, könnte er sich dann anschließend rechtfertigen, wie er denn dazu käme, die Katze - man hätte doch noch... und der psychische Knacks der gesamten Katzenhalterverwandtschaft müsste nun aber...
Aber wenn es nur um das Verstehen von Schmerz, Trauer, Wut oder dergleichen geht, dürfte das kaum das Problem sein. Nur aus diesen Beweggründen jetzt jeden, den man meint, irgendwie kriegen zu können, strafrechtlich verfolgen lassen zu wollen, ist nicht erfolgversprechend.