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Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 20:20
von manko4
Hallo, ich hätte da mal eine ganz wichtige Frage: wenn sich jemand einen 5 Monate alten Welpen als Wachhund gekauft hat und dann feststellen muss das das Tier taub ist, wäre das dann nicht eine Straftat des Verkäufers wenn er es gewusst hätte und nichts davon erzählen würde ?
Nun will man ja als Tierfreund nicht einfach seinen Wunschhund wieder umtauschen ! Aber wenn man es muss weil der Hund in erster Linie auch als Wachhund dienen sollte.
Könnte man das Tier dann wieder zurückgeben ?
Es tut schon weh so eine Frage überhaupt zu stellen aber leider Gottes geht es nicht anderst. :kopfstreichel:

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 20:26
von webelch
mit der vermutung von straftaten sollte man immer etwas vorsichtig sein.

ein sachmangel, der im rahmen der gewährleistung vom verkäufer zu beheben ist, dürfte allerdings vorliegen. die regelungen (nachbesserung, wandlung) sind bei hunden und waschmaschinen identisch (§433 ff BGB)

hat der verkäufer in vollem wissen des defektes den hund als mangelfrei verkauft und die taubheit verschwiegen, dürfte man den kaufvertrag auch wegen täuschung anfechten können (§123 BGB)

ob man mit einem lebewesen, das aufgrund der taubheit wohl nur noch wenig chancen auf vermittlung hat, allerdings so umgehen möchte, wie mit der defekt gelieferten waschmaschine, muss der käufer mit sich selbst ausmachen.

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 20:46
von manko4
Ja da haben Sie vollkommen Recht das ist eine ganz böße Gewissensfrage die da einem Tierfreund einfach auferlegt wird, ob er will oder nicht.
Und das kann ja wohl nicht sein das der Verkäufer der es wusste und es bewusst verschwiegen hat (warscheinlich des Geldes wegen) als netter Verkäufer davon kommt und der tierliebe Käufer dann den schwarzen Peter gezogen hat.
Man möchte einen Hund in die Familie holen und sich gleichzeitig einen Schutz für Haus und Familie zulegen und dann hört der WACHHUND nichts ?
Das ist etwa so wie wenn man sich von einer Sicherheitsfirma eine Überwachungsanlage einbauen lässt, bemerkt dass die Kamera nichts überträgt und dann aber gesagt bekommt " das ist jetzt halt so".
Also irgendwie läuft die Geschichte in die falsche Richtung würde ich sagen.
Entschuldigung das mich das verärgert aber die Schuld hat hier eindeutig der Verkäufer würde ich sagen. Aber Rechtlich wie auch Moralisch !!!

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 20:51
von webelch
zum rechtlichen schrieb ich ja bereits. das moralische, auch wenn ich bei tierthemen gerne mal einen ausflug unternehme, ist nicht gegenstand dieses forums.

man könnte hier ggfs auch an betrug (§263 StGB) denken und dies anzeigen. das vorsätzliche verschweigen der taubheit und der nur dadurch mögliche verkauf zu einem hohen preis (?) dürfte durchaus als betrug anzusehen sein.

die zivilrechtliche seite habe ich ja bereits erläutert.

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 20:54
von hws
manko4 hat geschrieben:.... aber die Schuld hat hier eindeutig der Verkäufer würde ich sagen. Aber Rechtlich wie auch Moralisch !!!
Wie Webelch schon sagte: Sie können (rechtlich) den Hund ebenso "umtauschen/reklamieren" wie eine defekte Waschmaschine. Zum moralischen enthalte ich mich mal - gehört nicht in dieses Forum.

hws

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 20:57
von manko4
sorry aber ich finde da nur

"§ 263 Ausübung des Wahlrechts; Wirkung"



ah ok danke !

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 21:04
von Aileen
Da der Hund als tauber Hund nicht die zugesagte Eigenschaft als "Wachhund" erbringen kann (wobei ich mich frage, wie das ein 5 Monate alter Hund überhaupt können soll), liegt ein klarer Sachmangel vor.
Nachbesserung ist in den Fall nicht möglich. Man könnte sich auf Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises und entstandener Kosten oder auf Minderung des Kaufpreises und Hund bleibt beim Käufer, mit dem Verkäufer einigen.
Sollte der Verkäufer nachweislich gewusst haben, daß der Hund taub ist und diese Tatsache verschwiegen haben, ist das eine arglistige Täuschung. In dem Falle würde ich eine Strafanzeige einleiten.
Ist immer eine Frage der Beweisbarkeit.

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 21:08
von webelch
Aileen hat geschrieben:Da der Hund als tauber Hund nicht die zugesagte Eigenschaft als "Wachhund" erbringen kann (wobei ich mich frage, wie das ein 5 Monate alter Hund überhaupt können soll), liegt ein klarer Sachmangel vor.
dass ein tauber hund nicht die zur bewachung erforderliche fähigkeit des hörens haben dürfte, liegt auf der hand. ein wachhund, der sich ausschliesslich auf sehen und riechen verlassen kann, wird seine aufgabe nicht erfüllen können.

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 21:18
von manko4
Webelch hat geschrieben:(wobei ich mich frage, wie das ein 5 Monate alter Hund überhaupt können soll)
Ich wusste doch nicht das der Hund taub ist, sonst hätte ich ihn ja wohl nicht erworben.
Er sollte ja Wachhund werden wenn er ausgewachsen ist.

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 21:23
von Elektrikör
Hallo,
manko4 hat geschrieben: Ich wusste doch nicht das der Hund taub ist, sonst hätte ich ihn ja wohl nicht erworben.

Jetzt mal Klartext:
wie lange haben sie den Hund schon, wie lange wissen Sie, daß er taub ist und (WICHTIG!!) war er schon beim Kauf taub?



MfG

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 21:30
von manko4
- 14 Tage.
- am 2. tag bemerkt das was mit dem Gehör nicht stimmt.
- am 12. Tag entschieden das wir ein Tier keine 15 jahre behalten wenn es nicht auch die gewünschte eigenschaft eines Wachhundes hat.

schwere aber klare Entscheidung !

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 22:07
von Flowjob
arglistige Täuschung. In dem Falle würde ich eine Strafanzeige einleiten.
Und das soll was genau bringen? Arglistige Täuschung ist kein Straftatbestand. Am nächsten käme dem ein Betrug, aber dazu müsste dem VK erstmal bewiesen werden, dass er von der Taubheit wusste. Dann muss weiterhin auch ein Vermögensschaden entstanden sein. Dass der Hund taub ist und seinen Zweck als Wachhund nicht erfüllen kann, ist kein Vermögensschaden, wenn der mehr oder weniger marktübliche Preis für einen tauben Hund bezahlt wurde.

Und zu guter Letzt: Durch ein Strafverfahren bekommt der Käufer weder einen neuen Hund, noch sein Geld. Die ganze Angelegenheit ist bisher reines Zivilrecht.

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 22:16
von webelch
das schrieb ich ja anfangs bereits

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 06.12.13, 23:31
von Sartre
manko4 hat geschrieben:Bitte bitte HILFE !!!
Normal lasse ich ja bei Threads mit solchen (unsäglichen)Titeln die Finger von 8)
Aber da es hier um ein armes Tierchen geht, mein Senf dazu:
Ich(!) würde den Verkäufer mit Fristsetzung beweisbar, also z.B. per Einschreiben mit 14-Tages-Frist auffordern, die "Ware" zurückzunehmen/-holen. Ich(!) würde dem VK anbieten, gegen Erstattung des VK-Preises die Vermittlung des Welpen in die Hände erfahrener Tierhalter/-Schützer zu übernehmen.
Wenn Sie den Hund zurückgeben, wird er womöglich eingeschläfert, da er für den Verkäufer keinen "Wert" mehr hat. Dabei kann ein tauber Hund durchaus ein glückliches Leben haben. Die Haltung ist halt für den Besitzer mit mehr Arbeit verbunden. Ein Hund versteht sehr schnell die Zeichensprache. Im Strassenverkehr/Stadt muss er halt an die Leine.
Ich hatte schon mehrere taube und (fast)blinde Hunde, die sehr gut mit ihrer Einschränkung lebten. Der Halter muss sich halt darauf einstellen können.
Wie gesagt, ich würde versuchen, den Kaufpreis zurückzuerhalten und die Vermittlung an kompetente Menschen über eine Tierschutzorga selber zu machen. (Bzw. ihn behalten)

Haben Sie den Hund über einen gewerblichen Züchter gekauft, oder gar über einen dieser dubiosen Welpen-Ramschmärkte?
manko4 hat geschrieben:- 14 Tage.
- am 2. tag bemerkt das was mit dem Gehör nicht stimmt.
- am 12. Tag entschieden das wir ein Tier keine 15 jahre behalten wenn es nicht auch die gewünschte eigenschaft eines Wachhundes hat.
Waren Sie mit dem Hund schon mal beim Tierarzt? Vielleicht ist die Taubheit ja heilbar?

OT Warum braucht man eigtl. einen Wachhund? Gibt doch Alarmanlagen, Bewegungsmelder und Kameras?
Der Hund hätte also ein Leben im Zwinger fristen müssen? Dann ists mMn eh besser, Sie trennen sich so oder so von dem Tier.

Gruss sartre

Re: Bitte bitte HILFE !!!

Verfasst: 08.12.13, 02:19
von Waschbärin
manko4 hat geschrieben:- 14 Tage.
- am 2. tag bemerkt das was mit dem Gehör nicht stimmt.
- am 12. Tag entschieden das wir ein Tier keine 15 jahre behalten wenn es nicht auch die gewünschte eigenschaft eines Wachhundes hat.

schwere aber klare Entscheidung !
Ich verstehe das Problem nicht. Bereits am Tag nach dem Kauf hat der Käufer festgestellt dass bei dem Hund ein Sachmangel vorliegt. Die übliche Vorgehensweise in so einem Fall ist die, sofort den Verkäufer zu kontaktieren und den Kauf rückgängig zu machen. D.h. Hund zurück zum Verkäufer, Geld zurück zum Käufer. Und das ist die beste Lösung für alle Beteiligten. Der Hund hat sich noch nicht beim neuen Halter eingewöhnt, dieser hat sich noch nicht an den Hund gewöhnt, und der Verkäufer hat die Möglichkeit den Hund auf einen für diesen geeigneteren Platz zu vermitteln. Und ggf. tierärztlich behandeln zu lassen.