Verwendung der alten oder neuen GOT (Gebührenverordnung TA)

Recht rund ums Tier

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thetiger
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Verwendung der alten oder neuen GOT (Gebührenverordnung TA)

Beitrag von thetiger »

zum 27.07.2017 ist die neue GOT in Kraft getreten. Meine Fachfrage lautet, nach welcher GOT, also der alten oder neuen, der Tierarzt abrechnen darf, wenn kurz vor der Einführung der neuen GOT (z. B. am 14.07.2017) eine Untersuchung/Operation an einem Tier durchgefhrt wurde.

Wie ist die Rechtslage? Ist der Zeitpunkt der Behandlungs ausschlaggebend oder das Erstellungsdatum der Rechnung?