Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Recht rund ums Tier

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JanuarSonne
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Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Beitrag von JanuarSonne »

Guten Tag Zusammen!

Nehmen wir an, eine Person hätte sich in einem Tierheim in NRW eine Katze geholt.
Dazu hätte die Person einen Tierschutzvertrag unterschrieben und eine Schutzgebühr bezahlt.

In der Formulierung des Vertrags stünde, dass die Katze der Person übergeben und auf Lebenszeit zu Eigentum übertragen wurde.
Somit also, die Katze dann Eigentum der Person geworden wäre.

Nehmen wir nun weiter an, dass in dem Vertrag stünde, dass die Katze "allerdings" nur dann in den Besitz der Person übergeht, wenn
die Person gewisse Auflagen erfüllt - und dass eine dieser Auflagen verlangt, dass die Katze jährlich geimpft würde.

Nun besteht in Deutschland von Gesetz her keine Impfflicht für Katzen.

Würde die Person die Katze nun trotzdem impfen lassen müssen?

Würde die Katze der Person nun grundsätzlich schon gehören, bevor die Katze geimpft worden ist,
oder würde die Katze der Person erst dann gehören, nachdem die Katze geimpft worden ist?

Wenn die Katze der Person erst gehören würde, nachdem die Katze geimpft wurde, wäre es dann so, dass die Katze der Person vorher nicht gehört?

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für alle Antworten und Hinweise.

Beste Grüße
JanuarSonne
Tastenspitz
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Re: Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Beitrag von Tastenspitz »

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Wenn vereinbart ist, dass die Katze jährlich zu impfen ist, dann ist das so einzuhalten. Ansonsten ist es ein Vertragsverstoß mit den ebenfalls dort zu lesenden Konsequenzen.
Da hier das Eigentum beim Katzenhalter verbleibt, dürfte es vermutlich so aussehen, dass der andere Vertragspartner (=Tierheim) die Katze abholt (Besitzer ist dann das Tierheim) diese impfen lässt und dem Eigentümer wieder zurückbringt. Die Kosten der ganzen Aktion hat dann der Eigentümer zu bezahlen.
Das dafür vereinbarte Prozedere ist ebenfalls dem Vertrag zu entnehmen. Das hier oben ist nur eine Vermutung.
Ob diese insgesamt etwas merkwürdige Klausel angreifbar ist würde ich anhand der bekannten Sachen vorsichtig bejahen.
Für gewöhnlich kann man mit seinem Eigentum frei verfahren. Gesetze und Verträge mal außen vor.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
ExDevil67
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Re: Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Beitrag von ExDevil67 »

Einmal kurz den Vertrag "vergessen" und den Kopf nutzen.
Wie kann / will das Tierheim herausfinden ob die Katze wirklich jährlich geimpft wird?
FM
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Re: Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Beitrag von FM »

Indem er sich den Impfausweis zeigen lässt. Die Details dazu müssten vertraglich geregelt werden.

Die vertragliche Konstruktion könnte so gestaltet werden, dass das Eigentum bei Verstoß zurückzuübertragen ist. Man könnte auch Vertragsstrafen vereinbaren.
Froggel
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Re: Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Beitrag von Froggel »

Ich persönlich halte so eine Klausel für ungültig, aber das ist nur meine Laienmeinung. Begründen würde ich das mit § 307 BGB:
§ 307 Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1.
mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2.
wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
Nachdem das Tierheim das Eigentum nach der Überlassung an der Katze aufgegeben hat, will es weiterhin über den Besitzanspruch verfügen. In der genannten Klausel wird das Besitzverhältnis von einer lebenslangen jährlichen Impfung abhängig gemacht (=Dauerschuldverhältnis nach § 309 BGB?). Das ist sicher nicht rechtens, dass jemand anderes über das rechtmäßige Eigentum eines anderen im Nachhinein noch verfügt. Indem es den Vertrag »Tierschutzvertrag« nennt, versucht es den Eindruck zu vermitteln, dass es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt, aber dann darf das Tierheim das Eigentum m.E. nicht an den neuen Tierhalter übertragen, sondern lediglich den Besitz. Die meisten Gerichte erkennen in so einem Tierüberlassungsvertrag jedenfalls einen Kaufvertrag.
Allgemein wird diese Klausel zudem sicherlich gegen einige der Bestimmungen in den §§ 308 und 309 BGB verstoßen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Chavah
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Re: Tierschutzvertragsklausel Impfungspflicht Katze Eigentumsfrage

Beitrag von Chavah »

Sehe ich etwas anders als mein Vorschreiber. Das Gesetz greift im Zivilrecht nur, wenn gegen zwingende Bestimmungen verstoßen wird oder aber wenn Vertragslücken vorliegen, die auszufüllen sind. Ansonsten haben wir Vertragsfreiheit. Ich sehe bei dem Vertrag nicht mal den Ansatz einer Regelung, die man nicht treffen dürfte, die sittenwidrig und deshalb nichtig ist.

Eine ganz andere Frage ist, wie man so eine Regelung überprüfen will. Bei so vielen Katzen, die aus einem Tierheim heraus ständig vermittelt werden, da müsste man ja eine Vollzeitkraft einsetzen, um das zu überprüfen.

Nur, der verantwortungsvolle Katzenhalter stellt seine Katze doch ohnehin regelmäßig dem Tierarzt vor, gerade Freigänger. Und dabei kann man dann ja auch gleich impfen lassen.

Chavah
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