Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
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Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Hallo,
das Ordnungsamt hat den Hund von Herrn X als gefährlich eingestuft. Für die weitere Haltung musste er eine Halteerlaubnis beantragen. Diese wurde ihm verwehrt.
Herr X möchte den Hund jedoch nicht zurück ins Tierheim geben, da er davon ausgeht, dass der Hund dort keine Vermittlungschancen hat. Der Hund saß zuvor 3 Jahre im Tierheim. Der Halter möchte es seinem Hund ersparen den Rest seines Lebens dort zu verbringen.
Kann er den Hund in diesem Fall einschläfern lassen? Liegt hier ein ausreichend vernünftiger Grund für eine Euthanasie vor?
MfG
das Ordnungsamt hat den Hund von Herrn X als gefährlich eingestuft. Für die weitere Haltung musste er eine Halteerlaubnis beantragen. Diese wurde ihm verwehrt.
Herr X möchte den Hund jedoch nicht zurück ins Tierheim geben, da er davon ausgeht, dass der Hund dort keine Vermittlungschancen hat. Der Hund saß zuvor 3 Jahre im Tierheim. Der Halter möchte es seinem Hund ersparen den Rest seines Lebens dort zu verbringen.
Kann er den Hund in diesem Fall einschläfern lassen? Liegt hier ein ausreichend vernünftiger Grund für eine Euthanasie vor?
MfG
Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Nein.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.06.22, 16:41Kann er den Hund in diesem Fall einschläfern lassen?
Nein.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.06.22, 16:41Liegt hier ein ausreichend vernünftiger Grund für eine Euthanasie vor?
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Ok, dann mal anders gefragt:
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn sich ein Tierarzt weigert den Hund einzuschläfern und der Hund beißt dann erneut zu? Macht sich der Tierarzt damit mitschuldig?
Wie sieht die Rechtslage aus, wenn sich ein Tierarzt weigert den Hund einzuschläfern und der Hund beißt dann erneut zu? Macht sich der Tierarzt damit mitschuldig?
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Wieso erneut und woran mitschuldig?
Wenn der Halter einen Listenhund hat, der bereits gebissen hat, und die Auflagen zur Haltung nicht einhält, ist der Halter für weitere Beißvorfälle verantwortlich. Gibt er das Tier an jemanden anderen zum Gassiführen, ohne diesen jemand entsprechend einzuweisen und die notwendigen Vorsichtmassnahmen einzuhalten, dann ist er ebenfalls verantwortlich.
Der Tierarzt, der das Tierschutzgesetz beachtet und einen gesunden Hund nicht einschläfert, nur weil der Halter ungeeignet ist, trägt keine Schuld an weiteren Beißunfällen.
Netter Versuch, aber man kann seine eigene Verantwortung nicht so einfach auf andere abwälzen.
Wenn der Halter einen Listenhund hat, der bereits gebissen hat, und die Auflagen zur Haltung nicht einhält, ist der Halter für weitere Beißvorfälle verantwortlich. Gibt er das Tier an jemanden anderen zum Gassiführen, ohne diesen jemand entsprechend einzuweisen und die notwendigen Vorsichtmassnahmen einzuhalten, dann ist er ebenfalls verantwortlich.
Der Tierarzt, der das Tierschutzgesetz beachtet und einen gesunden Hund nicht einschläfert, nur weil der Halter ungeeignet ist, trägt keine Schuld an weiteren Beißunfällen.
Netter Versuch, aber man kann seine eigene Verantwortung nicht so einfach auf andere abwälzen.
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40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Naja der Hund wurde vom Amt ja nicht als gefährlich eingestuft, weil jemand über ihn gestolpert und sich das Genick gebrochen hat, sondern weil er gebissen hat und das Amt davon ausgeht, dass er wieder zubeißen wird und eine erhebliche Gefahr für Kinder und Menschen darstellt.
Wenn dieser Umstand nicht reicht um einen Hund einschläfern zu lassen, für wie gefährlich muss ein Hund dann eingestuft werden? Natürlich ist das Tierheim dann dafür verantwortlich, dass so etwas nicht passiert, aber das Tierheim will den Hund ja auch nicht wider haben.
Wenn dieser Umstand nicht reicht um einen Hund einschläfern zu lassen, für wie gefährlich muss ein Hund dann eingestuft werden? Natürlich ist das Tierheim dann dafür verantwortlich, dass so etwas nicht passiert, aber das Tierheim will den Hund ja auch nicht wider haben.
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Trägt der Hund einen Maulkorb hat sich alles andere erledigt.
Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Ich denke dass das Amt eher den Hundehalter für unfähig hält. Wäre der hund so gefährlich würde das Amt das einschläfern anordnen
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
wenn ich hier so lese dann nehme ich annähernd an das hier dem Halter die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde.
Falls es einen anderen Grund gibt erbitte ich die Richtigstellung.
Der Biss eines Hundes führt nicht automatisch zum Haltungsverbot, wenn alle Auflagen zur Haltung erfüllt sind.
Falls es einen anderen Grund gibt erbitte ich die Richtigstellung.
Der Biss eines Hundes führt nicht automatisch zum Haltungsverbot, wenn alle Auflagen zur Haltung erfüllt sind.
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
TierSchG Paragraph 17. So einfach ist das nicht.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑28.06.22, 14:18 Wenn dieser Umstand nicht reicht um einen Hund einschläfern zu lassen, für wie gefährlich muss ein Hund dann eingestuft werden?
Und wie schon hier geschrieben ist es vermutlich ein Halterproblem.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Natürlich dennoch ein Problem, wenn niemand den Hund übernehmen will, auch nicht das Tierheim. Der Halter kann ihn ja schlecht beim Ordnungsamt abgeben.
Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Christian hatte mal einen Hund vom tierheim. Im Vertrag war festgehalten dass ich den Hund nicht ohne Zustimmung von Tierheim weiter geben darf. Wenn es Probleme gibt nimmt das Tierheim auch den Hund zurück.
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
So wie ich es lese, will der Halter das nicht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Der hund stammt aus dem tierheim, also gibt es auch einen Vertrag.
In diesem ist geregelt was in solchen Fällen zu machen ist.
Ich kenne es nur so dass der Besitzer den hund nicht ohne Zustimmung des tieheims weiter gegeben werden darf.
Und wenn es Probleme mit der Haltung gibt das tierheim das Tier zurück nimmt
Also mal den schutzvertrag lesen.
In diesem ist geregelt was in solchen Fällen zu machen ist.
Ich kenne es nur so dass der Besitzer den hund nicht ohne Zustimmung des tieheims weiter gegeben werden darf.
Und wenn es Probleme mit der Haltung gibt das tierheim das Tier zurück nimmt
Also mal den schutzvertrag lesen.
Re: Gesunden Hund wegen Gefährlichkeitseinstufung einschläfern lassen?
Der Fragesteller meinte:
Warum das Tierheim verantwortlich sein soll ist unbekannt, ebenso was im Vertrag mit dem Tierheim steht. Ob da immer eine Rücknahmeverpflichtung genannt sein muss, halte ich für fraglich, und es wäre auch schwierig wenn das Tierheim z.B. inzwischen überfüllt ist.Natürlich ist das Tierheim dann dafür verantwortlich, dass so etwas nicht passiert, aber das Tierheim will den Hund ja auch nicht wider haben.
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