In Kirgistan wird ein ca. 13 jähriges Mädchen 1996 mit Alkohol /K.O.Tropfen willenlos gemacht und es kommt zum Sex.
Evtl. Verjährung? Möglichkeit damals der Anzeige? Heute noch Möglichkeiten?
Gruss
Rechtslage in Kirgistan 1996
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Re: Rechtslage in Kirgistan 1996
Das ist ein Forum zu deutschem Recht. Ob die geschilderte Situation in Kirgistan strafbar war und wie ggf. dort Verjährungsfristen bestehen, werden Sie HIER wohl nicht erfahren.
Re: Rechtslage in Kirgistan 1996
Ich muss zugeben, ich wüsste jetzt auch nicht wie die Rechtslage dazu 1967 in Texas war oder heute in Neuseeland ist.
Aber falls das Rechtssystem in Kirgisistan ähnlich sein sollte wie in westlichen Staaten, informiert man eben einfach die dortige Polizei oder Staatsanwaltschaft darüber. Am besten mit den entsprechenden Beweismitteln. Die werden dann schon wissen, ob das noch strafrechtlich relevant ist.
Aber falls das Rechtssystem in Kirgisistan ähnlich sein sollte wie in westlichen Staaten, informiert man eben einfach die dortige Polizei oder Staatsanwaltschaft darüber. Am besten mit den entsprechenden Beweismitteln. Die werden dann schon wissen, ob das noch strafrechtlich relevant ist.
Re: Rechtslage in Kirgistan 1996
Sollte der Täter Deutscher gewesen sein, könnte eine Strafbarkeit nach § 5 Nr. 8 StGB in Betracht kommen.
Re: Rechtslage in Kirgistan 1996
Aber auch da gilt die Verjährung.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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