Hallo, mir stellt sich folgende Frage:
1. Fall: Vertrag (Dauerschuldverhältnis) über den Verkauf von Waren (BRD nach USA) ohne Gerichtsstandsvereinbarung und Vereinnbarung des anwendbaren Rechts. Ist hier im Streitfall (aus Vertrag, keine unerlaubte Handlung o.ä.) der Gerichtsstand am Sitz des Beklagten? Gilt dann automatisch das materielle Recht dieses Staates?
2. Fall: Vertragsverhältnis wie oben, nur dass mangels Einigkeit über Gerichtsstand und anwendbares Recht vertraglich vereinbart wurde, dass jeweils der Gerichtsstand der Sitz des Beklagten ist.
Ist dies zulässig und ggfs. mit besonderen Gefahren verbunden? Gilt dann automatisch auch das materielle Recht dieses Staates?
Danke für eine rege Diskussion
Gerichtsstand bei deutsch-amerikanischen Verträgen
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