Rücktritt vom Vertrag mit Schweizer Webdesignerfirma

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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Petra_2
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Rücktritt vom Vertrag mit Schweizer Webdesignerfirma

Beitrag von Petra_2 »

Guten Tag,
ich benötige eine Hilfestellung zu folgendem Problem:

Im Jahr 2013 wurde von einem dt. Auftraggeber ein Auftrag zur Gestaltung einer Homepage an ein Schweitzer Unternehmen erteilt.
Die Zahlungskonditionen lauteten: 60% bei Auftragserteilung, 40% bei Freischaltung bzw. Fertigstellung
Die 60% Anzahlungen wurden in 04/2013 getätigt.
Ab 04/2013 bis 11/2013 war einiger Schriftverkehr per Mail, es waren keine direkten Tätigkeiten zu erkennen, Nachfragen (allgemeiner Art, überwiegend zur Organisation) wurden nur verzögert und unspezifisch beantwortet.
Zwischen 11/2013 bis 03/2014 wurden überhaupt keine Leistungen erbracht, u.a. auch bedingt durch verzögerte Rückinformation des dt. Auftragsgeber wegen Krankheit.
Ab 03/2014 erneute Kontaktaufnahme seitens des dt. Auftraggebers, Rückmeldungen seitens der Schweizer Firma kommen erst einen Monat später.
Dies zieht sich bis 08/2014 hin.
Der dt. Auftraggeber übergibt die weitere Abwicklung einem Mitarbeiter, die ernsthaften Bemühungen um Fortschritte scheitern ebenfalls.
Anworten dauern in der Regel bis zu 3 Wochen. Kontaktaufnahme ist überwiegend nur durch EMail möglich.
Es ist für den dt. Auftraggeber nunmehr erkennbar, dass er so nicht weiterarbeiten kann - zudem kommen schlechte Auftragslage und ggfs. die Geschäftsauflösung.
Der Auftraggeber informiert das Schweizer Unternehmen und kündigt einen Vertragsrücktritt an.
Der Schweizer AN nimmt dies nicht an - im Gegenteil, er besteht auf Vertragserfüllung (Abnahmeverzug).
Gemäß AGB beträgt der Schadensersatz wegen Nichterfüllung 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises.
Rechtlich gesehen sicherlich nicht zu beanstanden !?

Aber: Bis dato sind seitens des Schweizer Unternehmen noch keine nachweisbaren Aktivitäten gelaufen, d.h. es sind keine Leistungen erbracht wurden, die nur ansatzweise einen Fortschritt erkennen lassen, trotz Zuarbeit des dt. AG (außer diverser Verwaltungsaufwand in Form von Schriftverkehr (s.o)). Ein Angebot des dt. Auftraggebers zum Ausgleich dieser Aufwendungen (ca. 15-20% der Auftragssumme) lehnt der Schweizer AN ab.

Gäbe es evtl. Möglichkeiten, aus dem Vertrag zu kommen ?

Vielen Dank schon mal.
Mike Gimmerthal
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Re: Rücktritt vom Vertrag mit Schweizer Webdesignerfirma

Beitrag von Mike Gimmerthal »

Sehr komplexes Thema. Ich würde den Gang zum Anwalt empfehlen.

Im fiktiven Fall allerdings ist es eine Frage der benötigten Mittel (eher BWl denn Recht 8) ). Wenn das Unternehmen eh Richtung Insolvenz läuft und die bereits geleisteten 60% Anzahlung nicht deutlich mehr sind als die anwaltliche Vertretung kostet, muss man sich den Einsatz der letzten Reserven überlegen.
Wenn die Firma erlischt, sind die 15% Nachforderung der Schweizer Firma eh obsolet (es sei denn es war eine Einzelfirma, e.K. o.Ä.). Und je nach effektivem Betrag der strittigen 15% (60% sind ja schon bezahlt) wird sich die Schweizer Firma dieselbe Frage nach der Wirtschaftlichkeit einer Klage stellen (müssen).

Anders wäre es zu betrachten, wenn die bereits geleisteten 60% das Überleben der Firma sichern könnten. Dann allerdings ist es auf jeden Fall ein Fall für den Anwalt :!:
Und dann müsste man die geltenden AGB kennen um über Recht spekulieren zu können ...
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