Reimport

internationale Wirtschaftsbeziehungen, Import/Export, Vertragsgestaltung, Durchsetzung/Sicherung von Forderungen, internationale Rechtshilfe in Strafsachen

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limenko1
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Reimport

Beitrag von limenko1 »

Ich hätte da eine Frage zum Reimport von ursprünglich in DE gekauften Waren.

Mal angenommen eine Sache wird also in DE gekauft und ausserhalb EU weggebracht jedoch an der ausländischen Grenze nicht verzollt, weil etwa keiner was bemerkte.

Nun soll diese Sache postalisch zurück nach DE verschickt werden, wobei die deutsche Rechnung vorhanden ist und dem Paket beigelegt wird.

Wie wird der deutsche Zoll und aufgrund welcher Vorschriften mit der Angelegenheit umgehen ?

Tx
"Den höheren Interessen des Staates und Volkes gegenüber...muß im Konfliktfall auch die Wahrheit sich Bindungen gefallen lassen;sie muß dann zwar nicht verfälscht,aber totgeschwiegen werden." (Prof. Dr. Willi Geiger,Bundesverfassungsrichter)