Wie Anzeige in USA machen
Moderator: FDR-Team
Wie Anzeige in USA machen
Ein FA in USA hat >2000USD von einer Deutschen Kreditkarte abgebucht ohne dazu berechtigt zu sein
Kann diese Fa aus Deutschland heraus deswegen angezeigt werden?
Wenn ja wie würde das ablaufen - deutsche Polizei -> leitet weiter an US Kollegen?
Kann diese Fa aus Deutschland heraus deswegen angezeigt werden?
Wenn ja wie würde das ablaufen - deutsche Polizei -> leitet weiter an US Kollegen?
Re: Wie Anzeige in USA machen
1. Der Bank Bescheid sagen, wenn man die Abbuchung nicht veranlasst hat und die Abbuchung tatsächlich durch eine Straftat geschehen ist, bekommt man das Geld von der Bank zurück (wenn nicht schuldhaft gegen Nutzungsbestimmungen verstoßen wurde, zB die Kreditkartendaten im Internet veröffentlicht wurden).
2. Wenn es sich um eine deutsche Kreditkarte handelt, dh sie von einer deutschen Bank ausgestellt wurde, dann ist diese Bank bei der Straftat geschädigt und damit liegt die Zuständigkeit (auch) bei der deutschen Polizei / Justiz. Ist es eine Bank mit Sitz in Deuztschland, ab zur nächsten Polizeidienststelle und dort Anzeige erstatten.
Da die Bank das Geld erstattet, ist nicht der Karteninhaber der Geschädigte der Straftat, sondern die Bank.
2. Wenn es sich um eine deutsche Kreditkarte handelt, dh sie von einer deutschen Bank ausgestellt wurde, dann ist diese Bank bei der Straftat geschädigt und damit liegt die Zuständigkeit (auch) bei der deutschen Polizei / Justiz. Ist es eine Bank mit Sitz in Deuztschland, ab zur nächsten Polizeidienststelle und dort Anzeige erstatten.
Da die Bank das Geld erstattet, ist nicht der Karteninhaber der Geschädigte der Straftat, sondern die Bank.
Re: Wie Anzeige in USA machen
Nachtrag:
Die Straftat ist bei dem zu suchen, der die Abbuchung veranlasst hat, dh der mit den Daten der Kreditkarte eingekauft hat. Der muss nicht in den USA sitzen, der kann auch in Deutschland sitzen oder in Brasilien.
Die Fa. in den USA hat sich üblicherweise nicht strafbar gemacht.
Die Straftat ist bei dem zu suchen, der die Abbuchung veranlasst hat, dh der mit den Daten der Kreditkarte eingekauft hat. Der muss nicht in den USA sitzen, der kann auch in Deutschland sitzen oder in Brasilien.
Die Fa. in den USA hat sich üblicherweise nicht strafbar gemacht.
Re: Wie Anzeige in USA machen
Öhm, gleiche Frage.
Wo kann ich eine Anzeige aufgeben, um eine Person in den USA anzuzeigen?
Reicht es aus, bei der für mich zuständigen Polizeiwache eine Anzeige zu erstatten oder muss dies in den USA geschehen, wenn auch womöglich online?
Wo kann ich eine Anzeige aufgeben, um eine Person in den USA anzuzeigen?
Reicht es aus, bei der für mich zuständigen Polizeiwache eine Anzeige zu erstatten oder muss dies in den USA geschehen, wenn auch womöglich online?
Re: Wie Anzeige in USA machen
Kommt drauf an um was es geht. Wenn es eine Straftat ist, bei der keine Zuständigkeit der deutschen Justiz vorliegt, dann wird in Deutschland auch keine Anzeige aufgenommen.
Je nach dem um was es geht wird da aber auch keine internationale Ermittlung draus; die Kosten werden bei sowas durchaus ins Verhältnis zur Bedeutung der Sache gestellt.
Je nach dem um was es geht wird da aber auch keine internationale Ermittlung draus; die Kosten werden bei sowas durchaus ins Verhältnis zur Bedeutung der Sache gestellt.
Re: Wie Anzeige in USA machen
Es gibt drei Beteiligte: Die Bank als Zahlungsdienstleister, das Kreditkartenunternehmen und den Kunden.MarkusToe hat geschrieben:Ein FA in USA hat >2000USD von einer Deutschen Kreditkarte abgebucht ohne dazu berechtigt zu sein
Die Bank vergütet im Auftrag des Kunden dem Vertragsunternehmen, das die Karte akzeptiert hat, die Waren oder Dienstleistungen.
Die Bank hat sich gegenüber dem Kreditkartenunternehmen als Vertragsunternehmen verpflichtet, die bei der Benutzung der Kreditkarte entstandenen, sofort fälligen Forderungen gegen den Karteninhaber zu erwerben und zu bezahlen.
Der Karteninhaber ist seinerseits verpflichtet, der Bank diesen Betrag zu erstatten.
Diese Pflicht entfällt, wenn es keine Geschäftsgrundlage für den geschuldeten Betrag gibt.
Rechtsgrundlage:
"§ 675u BGB
Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte."
Diese Nichtauthorisierung muss natürlich der ZAhler seinem Dienstleister nachweisen.
Zu dem Thema USA: Es ist möglicherweise ein Anspruch der Bank, die die Forderung von der Kreditkartengesellschaft gekauft hat gegen den Betrüger entstanden. Das muss den Zahler aber nicht belasten.
Diese Thema ist BANKRECHT
Re: Wie Anzeige in USA machen
Es ging um die Strafanzeige, also ist es nicht Bankrecht, sondern Straf(prozeß)recht. Schau dir mal an, von wann der ursprüngliche Thread ist - da wurde lediglich von wem anders eine neue Frage zu einem ähnlichen Thema gestellt.
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